Hallo liebe Community,
habe zwar bereits im Internet geguckt, weiß aber leider immer noch nicht wie ich am besten vorgehen soll.
Sachverhalt:
Vor knapp mehr als fünf Monaten habe ich ein Auto für 1000,- EUR gekauft. Mängel die ich gesehen habe wurden im Protokoll festgehalten, ich nahm das Auto mit und bin es gefahren. Nun läuft TÜV ab und ich machte mich auf den Weg in die Werkstatt, um zu prüfen welche Reparaturen vorgenommen werden müssen um das Auto TÜVtauglich zu machen.
Nach dem der Wagen untersucht wurde, wurde festgestellt, dass die Kosten der Reparatur beinahe das doppelte des Kaufwertes betragen. (Keine der beim Kaufvertrag registrierten beschädigten Teile müssen repariert werden)
Habe mich dann an den Autohändler gewandt zwecks Lösungsfindung weil ja Gewährleistung. Dieser verweigert jegliche Unterstützung!
Wie ist das denn jetzt in diesem Fall mit der Gewährleistung?
Ach ja:
Wagen wurde mit ca. 178000 km gekauft und hat jetzt knapp 185000km
Golf III Baujahr 93
Hätte ja die zu reparierenden Teile aufgeführt aber das ist ne 2-seitige Liste und laut der Werkstatt ist das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden und ich solls nicht reparieren lassen, da weitere Mängel auftreten werden.
Freu mich über eure Antworten
Gruß Lirik