Der Unterhalt spielt besonders dann eine Rolle, wenn das Kind bei dem Stiefelternteil versichert ist. Das Kind hat nur dann einen Anspruch auf Familienversicherung, wenn dieses von dem Stiefelternteil überwiegend unterhalten wird.

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Das Krankengeld läuft nach spätestens 78 Wochen aus. Es geht um die Frage, ob Du als erwerbsunfähig anzusehen bist. Das hätte die Aufforderung einen Rentenantrag zu stellen zur Folge. Dient aber auch Deiner Zukunftssicherung.

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Üblicherweise teilt die Krankenkasse das Ende der Familienversicherung mit. Von da an ist das Kind selbst zu versichern. Es könnte jedoch auch eine eigene Versicherung bei der GKV haben.

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Gehe lieber hin, dann haben die dort gleich einen Eindruck von deiner Person und du auch von dem Heim

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learning by doing

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Du solltest mit Deiner Mutter reden, Deinen Vater fragen, ob er das überhaupt möchte und realisieren kann. Außerdem bzw. paralel mit dem Jugendamt sprechen.

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Religionsunterricht. Gaben für das Christuskind

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Hast Du keinen Steuerberater?

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Dann hätten die sich bereits gemeldet.

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