Das ist eine psychovegetative Erschöpfung. Geh zum Arzt, lass dich krankschreiben. Das geht heutzutage probemlos.

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Wohngeld könnte man evtl. in Erwägung ziehen.

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Nein, ich habe einen Verbrauchsgüterkauf auch zwischen Unternehmer und Unternehmer oder auch zwischen Verbraucher und Verbraucher. Auch hier gilt natürlich, der Mangel muss innerhalb von 10 Jahren angezeigt werden. Muss aber von 3 Jahren entdeckt worden sein. Musst dir ein Schema aufbauen zur Lösung eines Falls.

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