Mann oh Mann, dass Du Dich traust einen Text mit soooo vielen Schreibfehlern hier zu veroeffentlichen. Es ist echt anstrengend und ein raten was Du hier fragen moechtest !Wenn Du kannst, dann versuche diesen Text entfernen zu lassen und setze Dich hin und schreibe alles in Ruhe nocheinmal. Vergiss nicht, nachdem Du damit fertig bist hast Du noch einige Zeit alles zu kontrollieren. Dann versteht man Dich und vieleicht erhaelst Du eine hilfreiche Antwort. Ich komme aus dem med. Bereich und werde Dir dann kurzfristig einen guten Rat fuer Dein Problem geben.Gruesse Kurt

...zur Antwort

Wie kommst Du denn auf eine solche Idee ?Wenn der Altbesitzer verstirbt wird auch kein weiterer Versicherungsbeitrag fuer sein Auto bezahlt ! Die Nachkommen, sowie die Stadt in der der Verstorbene gewohnt hat benachrichtigen den Versicherer. Melden die Angehoerigen das Auto dann nicht bei der Versicherung ab, wird es vom Versicherer eine Meldung an das Strassenverkehrsamt geben das der Versicherungsschutz durch Nichtzahlung der KFZ-Versicherung erloschen ist. Die fordern dann erst per Brief an die Altanschrift des Verstorbenen auf den KFZ-Schein und die Schilder zur Entwertung beim Strassenverkehrsamt abzugeben. Reagiert man nicht, wird die Zwangsstillegung eingeleitet, dass heisst, die Aussenmitarbeiter tauchen bei der Altanschrift des Verstorbenen auf um den KFZ-Schein einzuvordern und die Stempel am KFZ zu entwerten. Treffen sie nach vergeblichen Versuchen niemand, auch das Auto nicht an, wird das Fahrzeug bei der Polizei auf Antrag des Strassenverkehrsamtes zur Fahndung ausgeschrieben. Sollte die Polizei jemanden mit diesem Fahrzeug, was zur Fahndung ausgeschrieben ist, erwischen, wird es sofort entstempelt und der Fahrzeugschein beschlagnahmt um ihn an das Strassenverkehrsamt weiterzuleiten. Jeder der sich zu diesem Zeitpunkt am Steuer de Fahrzeuges befindet, den erwartet ein Strafverfahren wegen fahrens ohne Versicherungsschutz, eine ordentliche Geldstrafe und satte Punkte in Flensburg.Wenn jemandem Nachgewiesen werden kann, dass er wusste das er ohne Versicherungsschutz faehrt kann ausserdem der Fuehrerschein abgenommen werden wegen Untauglichkeit. Also, mach das lieber nicht, sonst wird Dein Leichtsinn Folgen haben die Du Dir nie vorgestellt hast. Ich hoffe ich konnte Dir die Augen offnen und Dir weiterhelfen. Und zu Guter letzt, ja, es wird sogar International gleich gehandelt. Lg. Kurt

...zur Antwort

Es gibt mehr Maenner die von ihren Frauen Gewalt erfahren.Natuerlich gibt es auch Maennerhaeuser wo sich betroffene Maenner hinwenden koennen und Hilfe bekommen. Das ist nicht nur Frauen vorbehalten ! Anschriften findet Dein Freund im Internet, oder auch bei der Stadt in seinem Wohnort.Er bekommt sicher Hilfe !Lg. Kurt

...zur Antwort

Hallo, ein altes Sprichwort, sprechenden Menschen ist zu helfen !Warum sprichst Du nicht mit Deinem Lehrer und erklaerst ihm, dass Du durch Deine ihm bekannten Fehlstunden nicht in der Lage bist eine Note die Dir andereits, bei voller Anwesenheit, zu schreiben. Frage ihn ob er Dir die Moeglichkeit gibt diese Arbeit nachzuhohlen, da Du Zeit brauchst um Dich richtig vorzubereiten. Sollte er Deine Bitte verneinen, dann sprich mit dem Direktor Deiner Schule und bitte ihn um Erlaubnis mit der gleichen Frage. Er wird Dir sicher helfen.Lg. Kurt

...zur Antwort

Bei der Anmietung einer Wohnung hilft Dir bei negativer Selbstauskunf auch kein Mieterverein weiter. Der Mieterverein beraet Dich bei Mietstreitigkeiten, darf Dich Gerichlich nicht vertreten. Dafuer solltest Du eine Mietrechtsschutzversicherung haben. Die beste die ich Dir empfehlen kann ist die ARAG Rechtsschutzversicherung. Aber Vorsicht, schliesse keine Versicherung ab wenn Du sie Dir nicht leisten kannst. Ich denke, Du findest einen Vermieter der keine Selbstauskunft verlangt, oder Deinen Negativeitrag aktzeptiert und Dir eine Changse gibt. Der einzige Weg wird sein, schenke dem Vermieter Deiner Wunschwohnung klaren Wein ein und hoffe, dass er Dich als Mieter nimmt. Mach nichts heimlich, dass bringt Dir nur weiteren Aerger ein, den Du wegen Deiner bereits geleisteten E.V. nicht gebrauchen kannst. Machst Du bewusst falsche Angaben, zieht das ein Strafverfahren wegen arglistiger Taeuschung und versuchten Betrug nach sich. So kommst Du noch tiefer in den Sumpf. Viel Glueck wuenscht Dir Kurt

...zur Antwort
Schmerzensgeldanspruch, Folge Nierenprellung in Schwangerschaft

Hallo, hoffe dass sich hier eventuell hilfsbereits Menschen finden, die mir Tipps geben würden und denen eventuell eine gleiche bzw. ähnliche Geschichte wiederfahren ist. Ich wurde im 2. Monat schwanger mitten auf dem Fußgängerweg angefahren. Dem Baby ist Gott sei Dank nichts passiert. Folgen des Unfalls die wirklich attestiert werden konnten, war eine Nierenprellung und ein Hämatom (ca. 7 cm), an der linken Niere. Vermutet wird auch, dass die rechte betroffen ist bzw. war, jedoch erkennt man es schelcht auf dem Ultraschallbild. 3 Wochen Krankenschein und 2 Wochen Einnahme von Antibiotikum trotz Schwangerschaft war die Behandlungsmethode. Keine stationäre Behandlung. Hilfe leistete der Fahrer nicht. Ich lief zu Fuß ins nächste Krankenhaus, weil er von selbst nivht anbot mich in eins zu bringen und auch keinen gerufen hat, obwohl ich erwähnte dass ich schwanger sei. Im Schockzustand machte ich mir nur Sorgen um das Baby und kam gar nicht auf den Gedanken eines zu rufen, denn inerhalb 5 Minuten Fußweg war das nächste Krankenhaus bereits erreicht. Ich habe zwar einen Rechtsanwalt, aber es ist ein Bekannter, von dem ich mittler Weile denke, dass er seine Arbeit nicht richtig ausführt, da er mich über keiner seiner Handlungen oder Schreiben der Gegenseite infomierte. Er beantragte 1.500,00 EUR Schmerzensgeld und daraufhin ein Schreiben von der Gegenseite, diese zahlen 2.500,00 EUR. 1.500,00 EUR finde ich lächerlich und welche Gegenseite bietet freiwillig und von selbst mehr an als beantragt worden ist. Wer könnte mir sagen, wie viel einem da zustehen würden? Gesetz ist das eine, aber meiner Meinung nach ist für solch eine Schweinerei nicht mal 2.500,00 EUR annähernd entschädigend. Gerichtsverhandlung findet noch statt. Vielleicht kann man auch bereits nach Erhalt von 2.500,00 EUR Schmerzensgeld in der Gerichtsverhandlung mehr fordern oder ist es immer festgesetzt? Wäre für hilfreiche Tipps dankbar. Achso die Nierenprellung ist bis heute und bereits 4 Monate nach dem Unfall noch nicht weg.

...zum Beitrag

Hallo, ich versuche es Dir zu erklaeren.Wenn Du der Annahme der 2.500,00 Euro zustimmst, zahlt die gegenseitige diese Summe an Dich aus und es wird bei Gericht als Gegenseitige Einigung gewertet. Ich denke das die Verhandlung nicht um Deine Entschaedigung geht, sondern vielmehr wird es ein Strafverfahren ? sein gegen den Unfallsfahrer. Dein Anwalt kann der Zahlung von 2.500,00 Euro unter Vorbehalt zustimmen. So bleibt Dir offen in der Verhandlung durch Deinen Anwalt einen hoeheren Schadensersatz zu beantragen. Sicher wird die Gegenseite diesem Vorschlag nicht entsprechen und der Richter wird die Hoehe der entschaedigung festlegen. Leider ist Dir das nicht in Amerika geschehen, da werden viel hoehere Schadensersaetze bezahlt. In Deutschland ist es leider nicht so hoch. Nimm bitte zur Verhandlung alle Atteste zur Beweisfuehrung mit. Ich denke das der Unfallverursacher zu einer Zahlung an Dich zwischen 3.000,00 Eur - 5000,00 Euro verurteilt wird. Zumal er Dir nicht geholfen hat ins Krankenhaus zu kommen. Dies deckt den Strafbestand der unterlassenen Hilfeleistung. Bitte beachte das Dein Freund der Anwalt in der Urteilsfindung fuer Dich Folgeschaeden mit auffuehren laesst. Das ist wichtig fuer spaeter, falls Du Klage gegen den Unfallverursacher wegen Unfallfogeschaedenverschlimmerung einreichen willst. Die Versicherung bietet in aussichtslosen Faellen immer nur einen Teilbetrag von dem an was Dir zugesprochen werden koennte. Ich verstehe das Angebot Deines Freundes nicht, der Gegenseite nur ein Vorschlagsangebot von 1.500,00 Euro gemacht hat, meinst Du das Du bei ihm fuer dieses Verfahren gut aufgehoben bist ? Ach ich arbeite uebrigens bei der ARAG Rechtsschutzversicherung und bearbeite viel solche Faelle. Ich wuensche Dir Toi, Toi, Toi und Dir und Deinem Baby alles Gute und vor allem Gesundheit. Wirds ein Maedchen, oder ein Junge ? Lg. Kurt

...zur Antwort

Die Beweislast fuer Person A gegen Person B ist schwer, zumal Person B noch Zeugen C hat.Da Person A ueber keinen Zeugen verfuegt, wird die Klage wegen Beleidigung gegen Person B eigestellt werden, oder Aufgrund Zeugen C erhebt die Staatsanwaltschaft kein Verfahren.Gruss Kurt

...zur Antwort

Hallo, Urteilsvollstreckung kann zwei Dinge bedeuten.Die erste Moeglichkeit ist das Dein Freund bereits einen Termin zum freiwilligen einfinden ins Gefaengnis bekam, jedoch dort nicht hingegangen ist. Dann wird er direkt im Gericht, nach seiner Anhoerung von den Justizbehoerden ins Gefaengnis gefahren um seine Haftstrafe anzutreten.Die 2. Moeglichkeit waere das der Richter ihm einen Termin nennt wann er die Haftstrafe anzutreten hat. Dann wird nicht sofort vollstreckt und er darf nocheinmal, bis Strafantritt nach Hause.Aber auch hier gibts Grenzen. Wenn der Richter keine positive Sozialeinstellung Deines Freundes sieht, kann er sofortigen Haftantritt von Deinem Freund beschliessen. In diesem Fall wird er auch direkt von den Justizbeamten zum Gefaengnis gefahren um seine Strafe anzutreten.Merkt der Richter jedoch echte Reue bei Deinem Freund, dann hat er die Moeglichkeit den Haftantritt herauszuziehen, oder gar die Strafe nocheinmal zur Bewaehrung auszusetzen. Sollte dieses passieren, wird Dein Freund eventuell Auflagen bekommen, er muss sich dann regelmaessig bei einem Bewaehungshelfer melden, darf eventuell seinen Wohnort nur auf Antrag bei Gericht unter Angabe des Aktenzeichens verlassen.Sollte er dann gegen eine der Auflagen verstossen, wird der Richter den Haftantritt wiederrufen und Deinen Freund direkt ins Gefaengnis stecken.So, nun zu Deiner Kleidungsfrage. Wenn Dein Freund seine Haftstrafe antreten muss, muss er seine private Kleidung, Geld, usw. in der Kleiderkammer abgeben und bekommt Anstaltskleidung. Wenn er raucht wird man ihm zwei Schachteln Zigaretten lassen. Sein Geld wird auf ein fuer ihn errichtetes Gefaengniskonto eingezahlt und er kann als Neuzugang einen Sondereinkauf beantragen. Die Waerter werden dann fuer einen bemessenen Betrag einkaufen was er dort noetig hat. Dann ist alle 14 Tage Einkauf, auch hier wird ihm gesagt fuer wieviel Geld er einkaufen darf. Dann hat er die Moeglichkeit einen Antrag auf einen Fernseher zu stellen. Der muss von Dir im Gefaengniss abgegeben werden um dort verplompt zu werden befor Dein Freund ihn bekommt. Fuer einen Untersuchungshaeftlich, also einem der noch kein rechtsgueltiges Urteil hat, ist alles etwas einfacher. Bis zur Rechtskraeftigkeit darf er seine eigene Kleidung behalten, weitere Ausfuehrung findet er, oder Du in den Gefaengnisbestimmungen, oder hohle Dir Rat bei einem, oder seinem Rechtsanwalt.Der wird Dich auch ueber das Besuchsrecht informieren und Dir einen Besuchstermin ermoeglichen, indem er bei Gericht, oder Staatsanwaltschaft eine Besuchserlaubnis fuer Dich beantragt.Ich hoffe Du begreifst alles und ich wuensche Dir viel Staerke.GrussKurt

...zur Antwort

Es haengt von dem Erlebten ab.Meistens bedarf es einer Therapie von einem Psychologen und das bedeutet, einige Sitzungen, moeglicherweise unterstuetzt mit Medikamenten.Sollte Dir etwas wiederfahren sein, was Dich belastet, mache dann einen Termin bei einem Psychologen, oder Psychologin Deiner Wahl aus. Scheue nicht es zur Anzeige zu bringen, wenn es einen Taeter gibt. Wenn Du jemanden kennst dem Schlechtes wiederfahren ist, stehe ihm, oder ihr zur Seite und rate ihm, oder ihr den gleichen Weg einzuschlagen, den ich Dir hier vorschlage. Solltest Du vertraulich reden wollen koennen wir es anonym, wenn Du es so willst, auf meiner Internetadresse kurt775@hotmail.com tun. Auf jeden Fall intersiert es mich, warum jemand eine solche Frage hier ins Netz stellt und ich bin ueberzeugt das es seinen Grund haben wird. Ich freue mich von Dir zu hoeren und sende Dir Lg. Kurt N.S. Versuche die schlechten Erfahungen nicht selbst zu loesen, suche fachliche Hilfe. Du siehst was fuer dumme Komentare hier in Deinen erhaltenen Antworten sind, ich hoffe Du verstehst was ich meine !

...zur Antwort

Ich finde auch das Bauchtaschen ein wenig Homo aussehen.Es gibt sicher andere Moeglichkeiten Sachen sicher zu verstauen.Naja, jedem Tierchen sein Plesierchen sagt man, was soviel heisst wie jedem das seine.GrussKurt

...zur Antwort

Hallo, die Birne heisst schon seit Gedenken Birne.Wenn jemand Buerne, habe leider die U-Punkte nicht !, dann hat er nichts im Kopf, oder einen schweren Sprachfehler.GruesseKurt

...zur Antwort

Du kannst es in England selbst versuchen.Eine sehr gute Uni fuer ein Medizinstundium gibts in England, in London.Auch in Birmingham gibt es eine gute Uni.Fuer Studien in Deutsch, oder Englisch bist Du jeweils an das Sprachenland gebunden.Komme selbst aus dem med. Bereich, welche Richtung moechtest Du denn einschlagen ?Ich bin nach Spanien ausgewandert, vor ca. 6 Jahren, spreche jedoch Spanisch, Englich, Niederlaendisch und natuerlich Deutsch. Wieviele Sprachen sprichst Du, dann wird es einfacher Dir einen Rat zu geben.Lg.Kurt

...zur Antwort

Moeglicherweise hast Du Bluthochduck.Gehe sehr kurzfristig zum Arzt und lasse Dich untersuchen.Deine Gefaesse, dass heist Deine Venen und Adern koennen Schaden nehmen und Dir spaeter ernsthafte Beschwerden wie Herzinfakt, Gehirnschlag, oder Schlaganfall bereiten.Ich will Dir keine Angst machen, jedoch Deine Beschwerdenbeschreibung draengt zur Eile damit Du spaeter Dein Alter gesund geniessen kannst.Ich komme aus dem med. Bereich und gebe Dir meinen Rat dringend mit auf den Weg.Lg.Kurt

...zur Antwort

Mann, als erstes finde ich es sehr traurig das Du, ich gehe davon aus das Du der Jugendliche bist, solch eine Frage hier ins Forum stellst.Deine Frage gehoert nicht ins Forum, sondern stelle diese Frage an einen Arzt !Der wird Dir Rat und Hilfe anbieten, denn natuerlich bist Du auf dem besten Wege ein Alkoholiker zu werden. Du kannst Dir aber auch Rat bei den anonymen Alkoholikern holen, die Anschrift findest Du uebers Internet.Du brauchst mir nicht zu antworten, ich gebe keine weitere Reaktion !GrussKurt

...zur Antwort

Deine Schmerzen werden Dir sagen wann es Zeit wird einen Arzt aufzusuchen.Lg.Kurt

...zur Antwort

Guten Abend, ich komme aus dem med. Bereich.Was ich Dir rate, ist, gehe schnellstmoeglich zu einem Gynoko;ogen und lasse Dein Problem untersuchen. Es gibt nur zwei Moeglichkeiten, die Erste ist, hattest Du Sex mit einer Frau, kannst Du Dir eine Geschlechtskrankheit eingefangen haben. Die zweite Moeglichkeit waere das Du Dir eine Harnwegsinfektion geholt hast. Das geht ganz einfach durch benutzen einer fremden Toilette. In beiden Faellen wird Dir der Gynokologe weiterhelfen. Wichtig ist, dass Du sehr schnell einen Termin vereinbarst, denn wie Du schreibst ist es eine Hoellenqual wenn Du zur Toilette musst und das glaube ich Dir sofort.Lg.Kurt

...zur Antwort