Naja also Schuld bist du nicht solange der Fensterladen ordnungsgemäß gesichert und angebracht war. Wie du schon beschrieben hast ist dies höhere Gewalt. Die Geschadigte kann den Schaden somit nur über ihre eigene teilkasko Versicherung regulieren lassen. Das mit der Selbstbeteiligung ist so ne Sache. Ich würde dir vorschlagen das ihr je die Hälfte zahlt, da meiner Ansicht nach die Geschädigte damit hätte rechnen müssen das das Fahrzeug beschädigt werden könnte. Verpflichtet etwas zu zahlen bist du keinesfalls. Aber man will ja nicht die guten Nachbarschaftsbeziehungen gefährden.

...zur Antwort

Dir wird gar nichts abgezogen bis zu einer dauer von 6 Wochen kriegst du volles Gehalt vom Arbeitgeber danach springt deine Krankenkasse ein aber dann kriegst du glaub ich nur 70%

...zur Antwort

Ans Meer evtl. Oder nach berlin

...zur Antwort

Der prüfer kann dicj z.b.fragen wo der warnblinker ist oder die verschiedenen lichter oder er kann auch technische fragen zum auto stellen usw. aber eig alles nicht so schwer mejner meinung nach.

...zur Antwort

Also ich mach es genauso. Und habe damit kein problem. Du wirst bestimmt eh der letzte sein der dieses auto fährt nehme ich an und solang der tüv nocj gilt ist alles kein problem find ich. Allerdings solltest du nicjt zu ruppig mit deinem auto umgehen.

...zur Antwort

Ich hab mal was gehört das toleranz 2 oder 3% oder 3 km/h abzug. Aber ob das bei dem 56 km/h schon abgezogen ist weiss icb nicht, aber ich würd sagen ist schon abgezogen.

...zur Antwort

Sehr geehrte ...,
Mit viel interesse las ich ihre stellenanzeige, die ich von der bundesagenur für arbeit STADT erhalten habe.

So habe ich meine bewerbungen immer begonnen.

Viel glück!

...zur Antwort