Frage ist eigentlich ganz einfach. (Beispiel, weiß nicht ob es der Realität entspricht.) Sagen wir einfach mal im Schulgesetz von Nrw würde stehen das zum Beispiel Handy´s nur abgenommen werden dürfen wenn diese den Unterricht stören oder beeinträchtigen. Aber in der Schulordnung schon nur das nutzen auf dem Schulhof als verboten gilt darf der Lehrer einem dann das Handy wegnehmen oder nicht?