Du kannst dein Bauchmuskelntraining auf jedenfall absolvieren, es gibt keine Streifen am Bauch...

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Du bekommst deinen Hartz-V Anspruch auf das von dir angegebene Konto überwiesen. Du kannst deine Miete ganz normal von deinem Konto an deinem Vermieter überweisen.

Solltest du im Antragsformular bei der ARGE angegeben haben, dass die für dich die Miete überweisen sollen wird man dir nur die Differenz zu deinem Anspruch überweisen.

Hast du keinen solchen Antrag gestellt, wird es auch keine Direktüberweisung geben

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In diesem Fall empfehle ich dir den Besuch eines Existenzgründungsseminars. Denn die Selbstständigkeit hat sehr viele Facetten und gerade in finanziellen und rechtlichen Dingen, sollte man nicht "Blind" da rein rennen.

Über wieviel Eigenkapital verfügst du? Wirst du alleine arbeiten oder noch mit jemanden zusammen? Wo willst du deinen Laden eröffnen? Gibt es da genügend Kunden? Soll die Mode auch über das Internet vertrieben werden? Importierst du Ware aus dem Ausland? Lässt du Ware exklusiv schneidern? Bedenke das du Steuern bezahlen musst und das im Voraus! Du musst die ganze Ware einkaufen und trittst in Vorleistung. Wie sieht ein Finanzplan aus? Welche Versicherungen sind wichtig?

Das sind einige Themen die in einem Seminar erarbeitet werden und dir Aufschluss darüber geben sollen, ob dein Vorhaben auch wirklich gut überlegt ist oder eine Kamikaze-Aktion wird.

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Auf einem Privateigentum oder einem Verkehrsübungsplatz z. B. ADAC darfst du fahren üben ohne das es rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Alles andere ist fahren ohne Führerschein und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In der Landwirtschaft sieht das ein bisschen anders aus, aber ich gehe mal davon aus, dass ihr keine Landwirtschaft betreibt.

Also meldet euch beim Verkehrsübungsplatz an, kostet auch nicht wirklich viel und ihr seit auf der sicheren Seite.

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Sir Mix Alot - Baby got back

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Es gibt unzählige Diäten und alle lassen dich über kurz oder lang abnehmen. Bei einigen musst du Punkte zählen, bei anderen die Kalorien und widerum andere schreibe dir eine Ampel vor. Aber alle Diäten haben eines gemeinsam, sie sagen dir, dass du weniger Essen sollst, als du tatsächlich verbrauchst und Sport treiben wichtig ist. Sie versprechen dir 3-10 Kilo in 1 bis 3 Wochen.

Ganz einfach, du musst 7000 Kilokalorien verbrennen um 1 kg abzunehmen. Im Durchschnitt verbraucht man 2000 Kilokalorien. Reduzierst du diese Menge um 50 % schaffst du es in 7 Tagen 1 Kilo weniger zu wiegen.

Würdest du aber dazu noch jeden Tag Sport machen und 1000 Kilokalorien verbrauchen, nimmst du in 3 Tagen fast 3 Kilo ab. Aber das hört sich ja nach gar nichts an, daher nimmst du in 3 Tagen 6 Pfund ab. Wenn du das 3 Wochen durchziehst, sind es fast 21 Kilo weniger, na besser über 40 Pfund. Das ist aber nur eine Theorie!

Wichtig ist, dass du für ein erfolgreiches Abnehmen deine Ernährung und sportliche Aktivität optimieren solltest. Crash-Diäten bringen nur kurzfristigen Erfolg, nicht mehr.

Pro Woche 500 g abzunehmen ist gesund und nicht in 3 Wochen bis zum Umfallen hungern, was man leider zu oft macht. Übergewicht entsteht nicht in 3 Wochen, sondern über mehrere Monate oder sogar Jahre. Also sollte man sich auch die Zeit nehmen, diese Kilos langsam wieder los zu bekommen.

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Du kannst den Umgang tatsächlich erzwingen. Hier wäre ProFamilia eine sehr gute Anlaufstelle, denn die können dich über alle rechtlichen Aspekte aufklären. Sie haben jeden Menge Infobrochüren und sind geschult im Umgang mit Erziehungsfragen aber auch Problemen, die eine Trennung mit sich bringt. Diese Beratung ist für dich völlig kostenfrei.

Am besten wäre es sogar, wenn ihr den Termin gemeinsam warnehmen könntet. Denn dann habt ihr die Informationen was eure Rechte und Pflichten sind und es artet nicht im Streit aus, bei dem das Kind in mitleidenschaft gezogen wird.

Einem Kind den Umgang mit einem Elternteil zu verbieten, nur weil man sich nicht einigen kann bzw. der andere Ausreden vorschiebt um sich seiner Verantwortung zu entziehen, sollte erst dann in Betracht gezogen werden, wenn es mit einem klärenden Gespräch untereinander und mit Hilfe einer Institution, die sich damit auskennt, nicht klappt. Rechtliche Schritte sollten erst ganz zum Schluß in Betracht gezogen werden.

Wünsche dir auf jedenfall das ihr eine Lösung finden könnt, die euch alle 3 weiterbringt.

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Beim Friseur Haare versaut? was tun?Bekomme ich mein Geld zurück?

Guten Tag ,

ich habe mir vor 2 Wochen die Haare beim Friseur machen lassen , Braune Ansätze färben lassen , und hellbraune Stränchen , die allerdings mit Blondierung auf meinem Deckhaare gemacht wurden und dann erst Braune Farbe drüber , & ganz ehrlich das sieht Total Schei*** aus mal davon abgesehen sind die Total Blöd gesetzt das habe ich den da auch gesagt , das das total dämlich aussieht und ich schon mal solch eine Frisur hatte & nicht so aussah ...

ich war überhaupt nicht zufrieden, und die haben das dann so abgetan als ob es das Licht in diesem Laden wäre , und das es ja Super aussehen würde .... Fande ich nicht !!

habe 60€ bezahlt und die meinten ja kommen se Montag wieder dann färben wa noch mal drüber ... ! Ja HALLO niemals !! ich will meine kohle zurück , darauf hin habe ich von zuhause aus dem Chef der Friseur Kette ne Email geschrieben ,

mit ihm habe ich letztens Dienstag einen Termin vereinbart , er wollte mir die ganze zeit die haare wieder machen , ich sagte ihn aber ich will es nicht , ich möchte mein Geld zurück und lasse es da machen wo ich weiß das sie es Richtig machen - ich habe halt kein vertrauen mehr zu dem Friseur !!!! dann kam heute ein Brief von wegen Gutschein bei diesem Friseur - ich bin so verärgert darüber das ich da angerufen habe ...und denen sagte wofür war ich den letzte Woche bei ihren Chef ??? und nun wollen sie es hier mit einem Gutschein abtun .... nun warte ich auf ne Rekation ??? WAS sind nun meine Rechte ??? was kann ich tun ????

hier zum vergleich ein Foto

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Du hast einen Werkvertrag mit dem Friseur abgeschlossen und dein Recht besteht nun darin, die Erfüllung der "einwandfreien" Frisur zu verlagen, denn das ist es was diesen Werkvertrag ausmacht. Der Friseur muss eben solange schnippeln/färben bis es dir gefällt. Weigert sich der Friseur allerdings diesen Werkvertrag zu erfüllen, dann hast du Anspruch auf Schadensersatz. ABER du musst ihm die Möglichkeit geben, hier seinen "Vetrag" zu erfüllen.

Der Chef hat dir angeboten, deine Frisur zu "retten". Also lass nur "ihn" und sonst keinen anderen an deine Haare. Den Gutschein sehe einfach als zusätzlichen Vertrauensvorschuss, denn niemand möchte schlechte Kritik einfach so stehenlassen.

Ein Rechtsverfahren wird langwierig und teuer sein und übersteigt bei weitem den Wert der Frisur.

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Nur wird in der Praxis von aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen ausgegangen, die implizieren auch ein Foto. Und Personaler möchten von dem Bewerber einen "Ersten Eindruck" gewinnen und dies geschieht eben über dieses Foto.

Wenn deine Lehrerin die Aufgabenstellung so formuliert, dass die Bewerbung ohne Foto nicht berücksichtigt wird und du lässt es, obwohl du im Recht bist weg, dann hast du als Konsequenz daraus mit Punktabzug zu rechnen. Falls du aber eine Bewerbung vollständig hast und nur das Foto fehlt, kann Sie dir nicht ohne weiteres eine 6 geben, denn dann müsstest du gar nichts abgegeben haben, was sie bewerten könnte.

Und in der Praxis ist es auch nicht korrekt, dass Bewerbungen ohne Foto gleich in den Müll wandern. Diese werden genauso geprüft wie jede andere Bewerbung auch. Wenn wir jede Bewerbung die ohne Foto bei uns eingehen würde ausselektieren würden, dann entgehen uns ca. 30 % potentielle Kandidaten, die nichts anderes gemacht haben, als eine Bewerbung einzusenden, die völlig AGG-Konform ist. Und in amerikanisch geführten Unternehmen ist es sogar so, dass die Angabe vom Geschlecht in einer Bewerbung weggelassen wird, weil man sonst befürchten könnte, verklagt zu werden. Aber davon sind wir gott sei Dank noch einen großen Schritt entfernt.

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Du bist auf keinenfall unnormal, nur weil du gerne liest. Und man kann auf jedenfall positiv süchtig von Büchern werden. Eine Hommage an das Lesen selber beschrieb Cornelia Funke in ihrem Roman Tintenherz.

Ich persönlich finde es immer toll, wenn jemand liest und das Fernsehen auslässt. Also ruhig weiterlesen und viel Spaß dabei....

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Wiki schreibt dazu

Wie sein Vorgänger, so ist auch dieser Film eine Parodie mit zahlreichen Anspielungen auf andere bekannte Produktionen aus dem Genre des Horrorfilms. Zur Verwunderung vieler Kritiker bildet diesmal Das Geisterschloß die zentrale Grundlage des Films, allerdings gibt es auch starke Anleihen bei den Horror-Klassikern Poltergeist und Der Exorzist. Außerdem sind auch Parodien von Hip Hop Hood, 3 Engel für Charlie, Titanic, Düstere Legenden, 13 Geister, Ey Mann, wo is' mein Auto?, Twister, The Amityville Horror, Mission: Impossible II, Matrix, Cast Away, Schatten der Wahrheit, Hannibal, Final Destination, Hollow Man, Der kleine Horrorladen, Stephen Kings Es, eines Nike-Werbespots, dem A-Team und in der deutschen Fassung Der Schwächste fliegt zu finden.

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Du kannst die Karte zu Tschibo bringen, denn der Kaufvertrag den deine Tochter abgeschlossen hat ist, schwebend unwirksam. Nur mit deinem Einverständnis wird dieser wirksam. Gibts du dein Einverständnis nicht, so muss der Händler den Kaufvertrag rückgängig machen.

Selbst wenn du deiner Tochter Taschengeld gibst und ihr sagst, dass sie davon kein Handy kaufen darf, muss der Händler die Ware wieder zurücknehmen.

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Es gibt kein Gesetz, welches deine Eltern zur Zahlung von Taschengeld verpflichtet. Entweder du überzeugst deine Eltern, dass du Taschengeld "verdient" hast oder du benötigst einen Schülerjob, damit du deine Eltern nicht immer fragen musst, ob sie dir dies oder jenes kaufen können.

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Der Abbruch einer Schwangerschaft unterliegt bestimmten Voraussetzungen, um diesen "straffrei" zu begehen.

Bei einer Vergewaltigung wird ein Abbruch vorgenommen, deren Kosten dir nicht angelastet werden.

Bei einer ungewollten Schwangerschaft kann abgebrochen werden, wenn du z. B. bei Pro Familia ein Beratungsgespräch hattest und dort einen Beratungsschein erhalten hast. Dieser Schein ist notwendig, damit dir dann der Frauenarzt einen Überweisungsschein ausstellt, so dass du einen Schwangerschaftsabruch vornehmen kannst.

Der Abbruch einer Schwangerschaft darf max. bis zur 12 Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Darüber hinaus wird nur dann ein Abbruch vorgenommen, wenn das Leben der Frau in Gefahr ist bzw. das Kind im Mutterleib schwerste Behinderungen hat.

Die Kosten des Abbruches trägt die Krankenkasse, sofern du ein definiertes Einkommen nicht überschreitest. Sollte das Einkommen darüber liegen, so sind mit Abbruchskosten in Höhe von 450 € - 600 € zu rechnen.

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