Das kommt zunächst darauf an, ob dein AG eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Das haben mittlere und größere Betriebe in der Regel. Die deckt den Schaden gegenüber dem Kunden dann ab und du hast nichts zu befürchten.

Hat dein AG keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, muss er dem Kunden den Schaden ersetzen und kann grundsätzlich bei dir Regress nehmen. Dabei kommt es darauf an, welcher Verschuldensgrad dir im Einzelfall zur Last gelegt werden kann:

  • leichteste Fahrlässigkeit: Keine Haftung, AG trägt 100%
  • mittlere Fahrlässigkeit: Schaden wird zwischen dir und dem AG aufgeteilt
  • grobe Fahrlässigkeit: Du haftest zu 100%

Nach deinen Schilderungen könnte mittlere Fahrlässigkeit vorliegen. Dann wird der Schaden zwischen dir und dem AG gequotelt. In der Regel beschränkt sich der Haftungsanteil des AN auf 2-3 Monatsgehälter, das liegt aber im Ermessen des Gerichts und kann im Einzelfall auch höher sein.

Die private Haftpflichtversicherung springt in der Regel nicht ein, da sie nur Schäden im privaten Bereich abdeckt.

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Grundsätzlich gilt das Gesetz, das zur Zeit der Beendigung der Tat galt (§ 2 Abs. 1, 2 StGB).

Eine Ausnahme davon gilt, wenn dieses Gesetz zwischen Beendigung der Tat und Entscheidung des Gerichts abgemildert wurde, dann gilt das neue, mildere Gesetz (§ 2 Abs. 3 StGB).

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Gewährleistung ist der Oberbegriff für gesetzliche Rechte des Käufers bei Mangelhaftigkeit der Sache, zB. Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz, also sozusagen der "Mindeststandard".

Garantie ist ein darüber hinausgehendes vertragliches Angebot des Verkäufers oder des Herstellers, der für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Haltbarkeit der Sache einstehen will. Dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet, kann es aber als zusätzlichen Kaufanreiz anbieten.

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Theoretisch muss dir die Haftpflichtversicherung deines Freundes auch den Wertverlust infolge der Beschädigung ("Unfallwagen") ersetzen. Praktisch wirst du bei einem reinen Lackschaden, der einfach lackiert wird, keinen Wertverlust nachweisen können.

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Es gibt verschiedene Stilmittel, die hauptsächlich den Klang betreffen bzw. erst beim Vorlesen richtig zur Geltung kommen, zB. Alliteration, Anapher, Reim etc.

Ansonsten kann man auf die Lautstruktur von Wörtern achten (rund und weich mit vielen Vokalen oder hart mit vielen Plosivlauten (p,t,k) oder Zischlauten (s, sch, ch) und bewusst solche Verwenden, die mit der Stimmung, die transportiert werden soll, harmonieren (dunkel/hell, bedrohlich/fröhlich etc.).

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Grundsätzlich ist die Grundschuld unabhängig vom Kredit, d.h. die Bank kann, wenn der Kredit nicht abbezahlt wird, direkt auf deine Wohnung zugreifen. Daran könntest du nur etwas ändern, wenn du die Vereinbarung mit der Bank änderst (worauf die sich wahrscheinlich nicht einlassen werden).

Absichern kannst du dich höchstens im Innenverhältnis mit deiner Freundin. Ihr könntet vertraglich vereinbaren, dass sie im Innenverhältnis zu 100% für die Kreditsumme haftet. Dann könntest du, falls die Bank auf deine Wohnung zugreift, die Summe von deiner Freundin ersetzt verlangen. Ganz abgesichert bist du damit natürlich nicht; falls sie zB. insolvent wird, oder die Zahlung verweigert, ist deine Wohnung trotzdem weg und du müsstest sie verklagen.

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Das ist strafbar gem. § 21 StVG. Dabei kommt es nur darauf an, ob die Straße teil des öffentlichen Straßenverkehrs ist. Was konkret dabei rauskommt, liegt am Richter. Ich denke, 10-30 Tagessätze (d.h. das Geld, das du auf einen Tag heruntergerechnet verdienst x 10-30) sind realistisch.

Theoretisch kommt sogar eine Freiheitsstrafe in Betracht, wird aber bei erstmaligem Verstoß sicher nicht verhängt.

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Ich war mal in einer ähnlichen Situation. Die Frau in der Hotline (!) hat mir dann sinngemäß gesagt "Die 50€ haben Sie bald wieder vergessen, aber den Schaden sehen Sie jedes mal, wenn Sie sich einen Kaffee machen". Das hat mich damals überzeugt und ich habe mir einen neuen liefern lassen.

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In dem Fall liegt zivilrechtlich eine Besitzstörung und strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor, wogegen du dich zur Wehr setzen kannst, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Du kannst ihn also mit "Gewalt" vertreiben, natürlich immer nur so viel, wie angemessen ist (zunächst auffordern, dann androhen, dann wegtragen, schubsen etc.).

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Sag ihr vielleicht noch, dass der Unterricht dein Interesse an der Materie auch außerhalb der Schule geweckt hat. Das ist für einen Lehrer vielleicht das wichtigste Kompliment.

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Satre meint, dass Freiheit die Verantwortung jedes Einzelnen ist, etwas aus sich und seinem Leben zu machen. In diesem Sinne kann Freiheit auch als Belastung empfunden werden.

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Benutze es hin und wieder mal

In manchen Situationen passt das schon, ansonsten cringe.

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Zu grausam

Verfassungs- und menschenfeindlich fände ich das.

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Der Vertrag sollte mit Ablauf des 30.09.2021 enden.

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Unterschätze nicht die Leistungsfähigkeit des menschlichen Gehirns! Sicherlich ist das möglich. Ob man damit einen Großmeister schlagen kann, bezweifle ich. Ich würde behaupten, die meisten Großmeister haben selbst mehrere hundert Partien auswendig gelernt.

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