Das kommt zunächst darauf an, ob dein AG eine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Das haben mittlere und größere Betriebe in der Regel. Die deckt den Schaden gegenüber dem Kunden dann ab und du hast nichts zu befürchten.
Hat dein AG keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, muss er dem Kunden den Schaden ersetzen und kann grundsätzlich bei dir Regress nehmen. Dabei kommt es darauf an, welcher Verschuldensgrad dir im Einzelfall zur Last gelegt werden kann:
- leichteste Fahrlässigkeit: Keine Haftung, AG trägt 100%
- mittlere Fahrlässigkeit: Schaden wird zwischen dir und dem AG aufgeteilt
- grobe Fahrlässigkeit: Du haftest zu 100%
Nach deinen Schilderungen könnte mittlere Fahrlässigkeit vorliegen. Dann wird der Schaden zwischen dir und dem AG gequotelt. In der Regel beschränkt sich der Haftungsanteil des AN auf 2-3 Monatsgehälter, das liegt aber im Ermessen des Gerichts und kann im Einzelfall auch höher sein.
Die private Haftpflichtversicherung springt in der Regel nicht ein, da sie nur Schäden im privaten Bereich abdeckt.