In dem Fall liegt zivilrechtlich eine Besitzstörung und strafrechtlich ein Hausfriedensbruch vor, wogegen du dich zur Wehr setzen kannst, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Du kannst ihn also mit "Gewalt" vertreiben, natürlich immer nur so viel, wie angemessen ist (zunächst auffordern, dann androhen, dann wegtragen, schubsen etc.).

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Unterschätze nicht die Leistungsfähigkeit des menschlichen Gehirns! Sicherlich ist das möglich. Ob man damit einen Großmeister schlagen kann, bezweifle ich. Ich würde behaupten, die meisten Großmeister haben selbst mehrere hundert Partien auswendig gelernt.

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"Plagiat" im rechtlichen Sinne spielt hier keine Rolle, da du bei Schularbeiten nicht akademischen Standards unterworfen bist und einzelne Noten nicht anfechten kannst. Rein tatsächlich würde ich das Gespräch suchen und zu verstehen geben, dass du nicht dachtest, dass nach dem Arbeitsauftrag auch mündliche Quellen angegeben werden sollten, aber jedenfalls keine Betrugsabsicht hattest. Dann bist du dem goodwill deiner Lehrerin ausgesetzt.

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Das ist sogar in der Regel so. Der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Wert des Geschäftsanteils spiegelt nur seinen Anteil am Stammkapital wieder. Das tatsächliche Vermögen der Gesellschaft kann deutlich höher sein. Hinzu kommen Gewinnerwartungen für die Zukunft, die (genau wie bei Aktien) den Kaufpreis des Anteils mitbestimmen.

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Ich finde "schwer" passt da schon. Sonst "schlimm"? Oder "Jahrhundertereignis", das ist zwar kein Adjektiv, aber drückt die besondere Schwere der Katastrophe aus.

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Einen Eintrag im einfachen Führungszeugnis gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Im erweiterten Führungszeugnis taucht jede Strafe auf. Das kann aber nicht jeder Arbeitgeber einfach so einsehen, sondern nur bei besonderer Vertrauensstellung.

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Ich würde sagen, die 2,50 sind (technisch gesehen) nicht ersatzfähig, wenn du noch bevor die Mahnung geschrieben wurde, dort angerufen hast. Damit hast du dich mE selbst in Verzug gesetzt, sodass eine weitere, Kosten verursachende Mahnung nicht mehr kausal auf dein Versehen rückführbar war.

Nichtsdestotrotz würde ich die 2,50 einfach bezahlen, da ein gutes Verhältnis zum Vermieter/Hausverwaltung auf Dauer mehr wert ist als 2,50.

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"Du bist doof" ist nun wirklich die harmloseste Beleidigung, die ich mir vorstellen kann. Hört sich eher so an, als habe sich dein Gegenüber eine Machtposition dir gegenüber verschaffen wollen, indem du nun denkst, ihn um Verzeihung bitten zu müssen.

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Gernika, die heilige Stadt der Basken, liegt östlich von Bilbao im Norden Spaniens. Weltweit bekannt wurde sie, als sie während des spanischen Bürgerkriegs am 26. April 1937 von Flugzeugen der deutschen Fliegerabteilung Legion Condor und der italienischen Corpo Truppe Volontarie angegriffen wurde. Gernika war Teil des sogenannten „eisernen Gürtels“ um Bilbao und wurde während der nationalspanischen Offensive bombardiert. Nach zwei weiteren Tagen marschierten nationalspanische Truppen des Generals Aranda in Gernika ein. Der spanische Historiker Julio Gil von der Uned-Universität beschreibt den Angriff so:

„Gernika war eines der ersten Bombardements mit dem Ziel, die Zivilbevölkerung auszulöschen. Dort probierte die deutsche Luftwaffe die großflächige Bombardierung aus, die sie später in Polen anwenden würde. So etwas kannte man aus dem Ersten Weltkrieg nicht. Gernika war also ein Wendepunkt in der strategischen Bedeutung der Terrorisierung der Zivilbevölkerung.“

– Julio Gil

Hauptartikel: Luftangriff auf Gernika

Picassos Motivation

Picasso äußerte sich zu seiner künstlerischen Haltung folgendermaßen:

„Es ist mein Wunsch, Sie daran zu erinnern, dass ich stets davon überzeugt war und noch immer davon überzeugt bin, dass ein Künstler, der mit geistigen Werten lebt und umgeht, angesichts eines Konflikts, in dem die höchsten Werte der Humanität und Zivilisation auf dem Spiel stehen, sich nicht gleichgültig verhalten kann.“

– Picasso: Dezember 1937

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Im Englischen gibt es meines Wissens mehrere Möglichkeiten der Groß/Kleinschreibung in Überschriften. Entweder alles groß mit Ausnahme von Partikeln (for, our) dann wäre „Being Green for our Environment“ richtig. Oder normale Schreibweise (alles klein), dann wäre „Being green for our environment“ bzw. „Becoming green“ richtig. Der erste Buchstabe der Überschrift wird natürlich immer groß geschrieben.
Davon abgesehen, hat deine erste Überschrift noch andere Rechtschreibfehler und macht inhaltlich nicht wirklich Sinn.

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de jure meint "von Gesetzes wegen"; de facto meint "tatsächlich". Im Zusammenhang verwendet, sollen die Begriffe aussagen, dass eine Lage tatsächlich besteht (de facto), das Gesetz aber etwas anderes will (de jure). Im Gerichtsverfahren würde dann dafür gesorgt - abstrakt gesprochen - dass Rechts- und Faktenlage wieder zusammenpassen.

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Es könnte tatsächlich sein, dass dich jemand als Leser "geworben" hat, um selbst eine Prämie zu kassieren. Solange kein Geld irgendwo abgebucht wird, würde ich mir keine Gedanken machen. Das Geschenk bzw. die Zeitschrift darfst du behalten.

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Verbraucherinsolvenz ist in der Tat kein Spaß, ich bin sehr überrascht, wie viele Leute das offensichtlich als "einfachen Ausweg" sehen. Der Plan mit dem Anbieterwechsel wird nicht funktionieren, da der Rückstand dem Netzbetreiber (den kann man nicht wechseln) gemeldet werden wird, der dann den Anschluss sperrt. Daneben kommt eine strafrechtliche Verfolgung wegen Betrugs in Betracht. Einer Geldstrafe kann man sich ebenfalls nicht durch Verbraucherinsolvenz entziehen, evtl. kommt sogar Haft in Betracht. Alles in allem: keine gute Idee!

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Das Studio geht offensichtlich davon aus, dass die Zeit der coronabedingten Schließung ab Wiedereröffnung an deine Vertragslaufzeit angehängt wird. Ist das Studio also zB. seit November zu und der Vertrag zum Mai kündbar (6 Monate), dann würden 6 Monate ab Wiedereröffnung an deine Vertragslaufzeit angehängt; öffnet es also zB. im August wieder, könntest du erst zum Februar kündigen.

Das lässt sich rechtlich so vertreten, ist aber keineswegs zwingend. Höchstrichterliche Entscheidungen zu diesem Thema gibt es logischerweise noch nicht.

Das AG Papenburg hat gestern (!) entschieden, dass der Vertrag nicht um die Dauer der Schließung verlängert werden darf und der Kunde sogar die gezahlten Beiträge seit Schließung zurückverlangen kann. (Az. 3 C 337/20). Das ist aber nur eine untergerichtliche Entscheidung und ebenfalls nicht bindend.

Ich würde das Studio darauf hinweisen und sagen, dass du jedenfalls der Verlängerung über den 16.04. hinaus widersprichst und dir vorbehältst, gezahlte Beiträge für die Zeit der Schließung zurückzufordern. Gleichzeitig würde ich die Einziehungsermächtigung für dein Konto widerrufen bzw. ab Mai keinen Beitrag mehr bezahlen. Dann müsste das Studio nämlich vor Gericht gehen und nicht du.

Wie die Rechtsprechung das am Ende tatsächlich sehen wird, ist bisher mE noch völlig unklar und muss abgewartet werden.

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Die Abfrage wirkt sich überhaupt nicht auf deinen Score aus. In manchen Situationen ist so eine private Abfrage ja auch unungänglich (Anmietung einer Wohnung etc.). Außerdem ist die Schufa sogar verpflichtet, dir eine Abfrage pro Jahr kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das wird wohl kaum Auswirkungen auf deinen Score haben.

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Kosten können da eigentlich nicht auf dich zukommen. Das ist gerade die "beschränkte Haftung" der GmbH, dass die Gesellschafter mit nichts als ihrem Geschäftsanteil (und nicht mit ihrem Privatvermögen) haften. Selbst, wenn das Unternehmen überschuldet sein sollte oder die Auflösung Kosten verursacht, kommt eine Haftung der Gesellschafter nicht in Betracht. Die einzigen Kosten, die mE in Betracht kommen könnten, wären Steuern.

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