Meine Fragen – Herr Bodo Thurau vom Kairos-Powerteam antwortete

Als investigativer Journalist liebe ich es, Fragen zu stellen. Ich bin mit Kairos in Kontakt getreten und habe Fragen gestellt (in fett markiert), die uns Herr Bodo Thurau zunächst wie folgt beantwortet hat.

1) Durch die KAIROS-Produkte werden eigene Daten am Rechner verschlüsselt, meine IP-Adresse wird ebenfalls verschlüsselt und ist somit nicht mehr nach verfolgbar,… die „fremden“ Daten, die bei Ihnen am Rechner gespeichert werden, sind durch ihr Produkt ebenfalls „verschlüsselt“ und könnten unterschiedlichste, auch kriminelle Inhalte, aufweisen?
„Es werden weder Ihre Daten verschlüsselt noch Ihre IP-Adresse verändert/verschlüsselt. Nur in dem Fall das Sie das Produkt Kairos-Surf nutzen, wird in Ihrem Browser ein Plugin oder Add-one installiert das Ihren Browser über ein Kairos-VPN-Netzwerk umleitet.Weiterhin werden nur Sicherheitscodes auf der Festplatte von unseren Partnern gespeichert. Also keine Audio, Video oder sonstige Dateien mit bedenklichen Inhalten.“

2) Welche Garantie habe ich, dass die KAIROS-Software wirklich zum Schutz der eigenen Dateien arbeitet? Man kennt die externen Daten, die auf dem eigenen privaten Computer zwischengespeichert werden, nicht – man müsste Kairos also blind vertrauen?
„Dieselben Garantien, (sofern man dieses als Garantie anerkennt) die Ihnen alle Serviceanbieter oder Dienstleister im Internet als AGB vor Zustimmung einer Registrierung anbieten. Sie können diesen Anbietern Vertrauen (Windows, Skype, Messenger) oder aber auch glauben, dass die Informationen die diese über Sie, über Ihr Surfverhalten oder sonstige Nutzerdaten weiter verwertet werden. Welche Garantien haben Sie dort?“

3) Welche Unternehmen, internationale Konzerne interessieren sich für die „weltweite Verteilung verschlüsselter Daten“?

„Nochmals zum besseren Verständnis, Die verschlüsselte Daten selbst werden nicht verteilt sondern verweilen nach wie vor auf den Firmeninternen Server des jeweiligen Unternehmens. Was verteilt auf den Festplatten der Partner gespeichert werden sind nur Schlüsselcodes. Sie haben letztes Jahr gehört dass mehrfach Master-Kreditkartendaten gestohlen wurde, dass man bei der deutschen Telekom millionenfach Mobilfunkdaten mit den dazu gehörigen Bankverbindungen gestohlen hatte? Ich glaube jedes Unternehmen was mit Datenschutz zu tun hat bzw. Kundendaten speichert und verarbeitet, sucht nach Möglichkeiten diese vor Hackern zu schützen.“

4) Im Video wird Nissan (Automobilhersteller) als großer Kunde genannt… welche Unternehmen machen dabei noch mit?

„Hier sind wir wieder beim Datenschutz! Sofern ein Kunde nicht ausdrücklich gestattet Ihn namentlich als Kunde zu benennen unterliegt es dem Datenschutz. Versuchen Sie mal bei der Allianz anzurufen um nur einen Kunden genannt zu bekommen der bei der Allianz versichert ist!“

5) Wie kann ich sichergehen, dass die verschlüsselten Daten, die auf meinem Speicherplatz verteilt werden, nicht krimineller/pornografischer/terroristischer Natur sind? Wie sauber sind diese Daten? Auch wenn ich diese Daten verschlüsselt bekomme (und sie für mich nicht brauchbar bzw. lesbar sind), haben sie ja trotzdem einen Inhalt. Wer garantiert mir, dass das ganz legale, seriöse Daten sind?

„Siehe Antwort zur Frage 1! Es sind nur Teile eines Schlüsselcodes. Zahlen, Buchstaben HEX-/Sonderzeichen. Keine Dateien…. nur eine Datei mit diesen Codes.“

6) Kann ich meinen verbleibenden Speicherplatz vermieten OHNE eine Produkt zu kaufen? Wenn nein, warum nicht? Wieso sollte diese Geschäftsidee nur als Paket (Produkt + Vermietung) funktionieren?

„Jetzt wird es schwierig Ihnen die rechtliche Situation per Mail zu erklären. SIE KAUFEN KEIN PRODUKT BEI KAIROS. Würden Sie ein Produkt kaufen, müsste Kairos die MWST-Sätze eines jeden Landes berücksichtigen. Provisionen wären inkl. einer MwSt. jeder Partner wäre Umsatzsteuerpflichtig! Deshalb Sie kaufen kein Produkt bei Kairos sondern hinterlegen eine Kaution für eine Paketgröße die Sie anteilig (täglich) inkl. einer Miete für die zur Verfügung gestellte Festplattenkapazität zurück erhalten.“

7) Die Kairo „Verschlüsselung“-Software soll Schutz bieten vor: Hackern, Viren und spionierenden Behörden. Wer garantiert mir, dass die Kairo-Software einwandfrei funktioniert? Kann ich dann selbst auf illegale Internetinhalte zugreifen, ohne eine behördliche Verfolgung fürchten zu müssen?

„Sie erhalten von Kairos keine Verschlüsselungssoftware! Sie bekommen eine Webbasierte E-Mail-Anwendung, einen Cloud-Speicher mit einer Admin-Benutzeroberfläche ebenfalls webbasierend. Was Sie dort für Daten ablegen, ob legal oder Illegal, wissen nur Sie. Mit dem Plug-In Kairos-Surf können Sie z.B. gesperrte Inhalte von Youtube bzw. Lizenzrechte von Sonny umgehen und sich auf gesperrten Seiten im Internet bewegen.“
8) Welches Software-Paket bekomme ich von Kairo? Wer hat das wie programmiert?

-> Zu dieser Fragen haben wir von Herr Bodo Thurau leider keine Antwort bekommen.

Das P.S. von Herr Thurau lautete so: „Manches würde sich telefonisch einfacher erklären lassen. Sollten Sie weitere Fragen haben so scheuen sich nicht mich einfach mal anzurufen.“ -> na klar, telefonisch läßt sich die Wahrheit auch besser verschleiern;-)!!!

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RA Breiteneder & Dr. Fromhold ist gut, aber kostet eben auch Geld. Ich hab mein Geld über die Fa. BE Konfliktmanagement zurück erhalten. War günstiger wie ein Anwalt und hat ein paar Monate gedauert, aber dann doch funktioniert. 

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HILFE! Haftbefehl liegt gegen mich vor - ich weiß von nichts!

Vorgeschichte: Mein damaliger Partner und Ich wohnten in einer kleinen 2 Zimmer Wohnung und sind dann nach einem Jahr ausgezogen. Grund hierfür: Wohnung zu klein, Schimmel, nasse Fenster etc. pp !!!

Wir sind in eine andere Stadt gezogen, haben dem alten Vermieter die Wohnung gestrichen, geputzt und so überlassen, wie wir sie bekommen hatten. Der alte Vermieter hatte auch unsere neue Adresse in der neuen Stadt. Wir bekamen dann 2013 zwei Nebenkostenabrechnungen. Eine haben wir bezahlt, besser gesagt Ich und die andere sollte mein damaliger Partner bezahlen. Ich verlies mich darauf, zu der Zeit waren wir jedoch schon getrennt. Dies geschah im August 2013.

AKTUELL: Ich wohne seit dem 1.11.2013 nicht mehr in der alten Wohnung und mein damaliger Partner seit dem 1.12.2013 nicht mehr. Ich habe mich vorsorglich umgemeldet etc. Nun bekam ich am Freitag einen Brief vom Amtsgericht Kaiserslautern, ich solle das nachfolgende Schreiben zur Kenntnis nehmen. Ich blätterte weiter und was sah ich da: Einen Brief vom Amtsgericht Mayen Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder!!!

Datum: 10. April 2014

Adresse: die alte Adresse

Und dort steht nun drinnen, das meine Anschrift die alte ist, ich in das Schuldnerverzeichnis eingetragen wurde und der Grund Nichtabgabe der Vermögensauskunft!!! Eintragungsanrodnung der 20.03.2014

Ein Anruf bei dem Amtsgericht verriet mir dann, dass gegen mich ein Haftbefehl vorliege. Ich fiel aus allen Wolken.

Denn ich habe weder Mahnbescheid, noch Vollstreckungsankündigung bekommen und habe den Obergerichtsvollzieher noch nie zu Gesicht bekommen

Es geht also um die alte Nebenkostenabrechnung die mein damaliger Partner wohl doch nicht bezahlt hatte. Er bekam jedoch kein Schreiben !!! Grund könnte vielleicht sein, dass er damals eine EV gemacht hat vor ca. 2 Jahren?!

Meine Frage

Wie verhält sich das nun?! Den Gerichtsvollzieher konnte ich bis jetzt noch nicht telefonisch erreichen. Können die überhaupt einen Haftbefehl gegen mich aussprechen wenn ich weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsankündigung usw. bekommen haben?! Und was bedeutet hier in dem Falle Haftbefehl?! Und kann es an der EV liegen, dass mein damaliger Partner noch nichts bekommen hat und sozusagen verschont bleibt?!

Wäre um Hilfe sehr dankbar.

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Hallo,

dies ist offensichtlich ein "Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstaatlichen Versicherung" und mehr nicht. In der Regel sollte ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher erste Klarheit bringen. Jedoch scheint hier jemand nicht regelmäßig zum Briefkasten gegangen zu sein bzw. es wurden (klar gelbfarbenen Schreiben) unterschlagen?! Ein Haftbefehl ist sozusagen die letzte Möglichkeit und eine Reihe von Schreiben sind dem vorangegangen. Sie sollten mal ein ernstes Wort mit Ihrem ehemaligen LG sprechen und/oder einen Anwalt mit der Klärung beauftragen. Hinsichtlich der gemeinsamen Wohnung und einer gesamtschuldnerischen Haftung....hmmmm....wünsche viel Glück

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