Ist es Urkundenfälschung, wenn man ein Wort wegkillert oder mit Tippex wegmacht?
Also es geht um das Thema Urkundenfälschung. Unsere Lehrerin ist nämlich der Meinung, dass wir wenn uns beispielsweise in einer Klausur verschrieben haben und das Wort mit Tippex oder Tintenkiller wegmachen wollen, das Urkundenfälschung wäre. Deshalb möchte sie, dass wir die Wörter oder Sätze stattdessen durchstreichen. Ist das denn wahr? Meiner Meinung nach würde es sich ja eher um Urkundenfälschung handeln, wenn man nachdem man die Klausur korrigiert zurückbekommen hat, falsche Wörter wegmacht, um vorzugeben, man hätte es von Beginn an richtig. Weil in dem Sinne würde es sich ja auch um Betrug und Täuschungsversuch handeln. Aber jetzt will ich erstmal wissen, was ihr dazu sagt?