Wie viel darf man mit 17 verdienen?

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Ja, das darf man. Ein Ferienjob für Schüler und Studenten, der als kurzfristige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV gilt, ist prinzipiell für den Ferienjobber steuerfrei. Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalierten Lohnsteuerbetrag, der Ferienjobber muss sich um nichts weiter kümmern.

Das gilt allerdings nur, wenn der Ferienjobber insgesamt nicht mehr als 50 Tage und gemäß § 40 a Einkommensteuergesetz (EStG) nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage bei einem Arbeitgeber jobbt. Wird diese Anzahl an Tagen überschritten, ist ein Verzicht auf die Vorlage einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug (früher Lohnsteuerkarte!) nicht möglich.

Ist das der Fall, führt der Arbeitgeber Lohnsteuer ab. Bleibt das Gesamtjahreseinkommen aber unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag, wird die einbehaltene Lohnsteuer jedoch im Jahr darauf erstattet, wenn man eine Steuerklärung beim Finanzamt abgibt.

Anders zu behandeln ist der sogenannte „Mini-Job", der im Gesetz in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV als „geringfügig entlohnte Beschäftigung" bezeichnet wird. Der Mini-Job unterscheidet sich vom Ferienjob dadurch, dass er regelmäßig über mehr als zwei Monate, dafür in deutlich geringerem zeitlichen Umfang pro Monat ausgeübt wird.

Es gibt in Deutschland keine Verdienstgrenze. 

Du kannst auch 5000 Euro verdienen, die Polizei wird dir nicht die Tür eintreten und dich zu Boden werfen, um dich festzunehmen. 

Du darfst so viel verdienen wie du möchtest. Es gibt kein Gesetz was das verbietet. 

Über 450€ musst du Steuern zahlen.

Ich nehme an du bist noch Schüler. Dann kannst du innerhalb der Ferienzeiten für max. 4 Wochen pro Kalenderjahr arbeiten. Dabei darfst du maximal 8 Stunden täglich arbeiten, bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Wie viel du dabei verdienst ist nicht relevant, da für dich die gleichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsregelungen gelten wie bei jeden anderen Arbeitnehmer. Von der Arbeitslosenversicherung bist du allerdings befreit.