Abgabe an Eltern gerechtfertigt?

Hey zsm.

Ich hab ne Frage zur Abgabe von meinem Lohn an zuhause..

Ganz kurz zu mir. Ich bin 17, mache eine kaufmännische ausbildung in der schweiz, wohen auch da, und bin jetzt im 3. bzw. letzten Jahr. Verdienen tu ich ca. 1350 netto. (Ja es ist nicht wenig, aber die Produkte bei uns sind auch teurer als in DE)

Also knapp 300 gehen jeden Monat an mein sparkonto und nochmals 300 an meine Mutter. Was ich aber nicht gerechtfertigs finde. Denn ich schlafe und dusche zuhause. Essen tu ich am Mittag nie zuhause, und am Abend auch sleten, sondern bin meistens in einem Restaurant da bei uns nur sehr sehr selten gekocht wird. (Oft von meiner älteren schwester)

Ich zahle alles selber.. Klamotten, Handyrechnungen, Essen, Trinken, (Zigaretten), Schulsachen usw..

Noch dazu rauchen meine Eltern ca jeder bis zu 2 Zigarettenschachteln am Tag und gehen 1-3 x im Monat ins Casino, wobei ich nicht einsehe, wieso ich ihnen das finanzieren muss. An diesen Abenden muss ich dann noch auf meinen Bruder aufpassen.

Putzen tut mein oft mein Vater, obwohl er nebenei noch ca 10 Stunden am Tag arbeitet und meine Mum eig. nix arbeitet. Wir helfen am wochenende auch mal mit.

Nun meine Frage. Findet ihr 300 sind gerechtfertigt? Meine Mutter meint, dass mir der Staat eig. mehr vorschreiben würde, allerdings wissen die auch nicht, wies zu- und hergeht.. (Letztes Lehrjahr hab ich übrigens nur die Hälfte abgeben müssen..)

Sorry für den langen Text und danke für Antworten.

Übrigens.. wer Tippfehler findet, darf sie gerne behalten (:

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Du bist ne Pfeife. Ohne die Erziehung deiner eltern( trotz derer du dich zu einem egoistischen satansbraten entwickelt hast) würdest du wahrscheinlich nicht mal ne Lehrstelle haben. Also Dank deinen Eltern jeden Tag für das was sie für dich getan haben, auch wenn du dich nicht mehr an alles erinnerst. 

Komm vom hohen Ross runter und gib ihnen die Kohle mit nem anständigen: "Danke Mama und Papa "

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Es ist eine kiesstrasse die von der Hauptstraße  zu unserem Hof führt. Die Gemeinde ist als Eigentümer eingetragen aber durch gefrieren im Winter, tauen im Frühjahr und starken Verwaschungen beim Regen ist sie sehr schlecht befahrbar. Ich dachte es gibt, wenn die Straße Eigentum der Gemeinde ist neben den rechten auch Pflichten, z.b. Die Straße in einem angemessenen Zustand zu erhalten. Könnt ihr mir da mit Gesetzestexten bzw Präzedenzfällen weiterhelfen ?

Danke schon mal

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