Sind die gewonnenen Neukunden widerrechtlich Aufgenommen worden ?

Hallo,

also ersten ist eine gesetzl. Krankenkasse eine staatliche Behörde. Die CITY BKK musste im März eine drohende Insolvenz anzeigen, die erst ab 2011 greifen würde, wenn sich die Beitragseinnahmen, bzw. ausgaben nicht geändert hätten! (Haushaltsplanung). Da die CITY BKK, den Zusatzbeitrag erhebt und die Ausgaben minimiert (konsilidierungskonzept) ist die CITY BKK nicht mehr in Gefahr insolvent zu gehen. Alle Mitglieder wurden über die Kassensituation informiert. Und jeder Versicherte kann, falls seine Krankenkasse pleite geht, nätürlich zu seiner alten KK wieder zurückkehren, eine neue aussuchen oder beim Rechtsnachfolger bleiben! Und ich denke nicht, dass den Versicherten irgendetwas verschwiegen wird, aber naja. Du wirst ja wahrschl. Ahnung haben, ne?!

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Manche Leute sind auch echt bescheuert!! Sie hat nicht geschrieben, dass sie sich ne Villa kauft und jetzt kein Geld mehr für Handtücher hat, sondern lediglich gefragt, ob jemand nen guten Tipp hat, wo man günstig Handtücher kaufen kann! Und für mich ist es verständlich, wenn man sich ein Haus gekauft hat, dass man dann nicht so viel Geld für Handtücher ausgeben möchte! Aber das verstehen kleinhirnige Hartz IV-er wahrschl. nicht! Ich kann dir nur empfehlen, mal bei REAL zu gucken Ernstings family. Oft haben auch Diskounter gute und günstige Angebote =)

VIEL GLÜCK UND SPAß IM NEUEN HEIM

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SORRY da gibts nix von wegen good will! DENN die DAK darf erst ab 01.04.10 von dir einen Zusatzbeitrag verlangen! Ich würd das Geld zurückbuchen lassen von der Bank und auch die Bankgebühr nicht bezhalen, denn du musst nur 24 € bezahlen!!!!!!! Glaub mir, ich weiß da schon gut Bescheid!

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Aaaalso,

Familienversicherung gilt grds. nur bis zum 18. Lebensjahr , bis zum 23. Lebensjhar solange deine freundin nicht erwerbstätig ist und bis zum 25 lebensjahr solange sie sich in der schul-/ berufsausbildung befindet. Sobald sie kündigt hat sie einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse und wenn dieser endet beginnt das Arbeitsamt die Beiträge zu zahlen!

Das heißt sie ist krankenversichert und muss keine Beiträge zahlen! Also keine Angst!

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Auf garkeinen Fall Urlaub beantragen, weil wenn du Urlaub hast, bekommst du auch kein Geld von der Krankenkasse! Entweder du lässt dich unbezahlt freistellen und bekommst von der KK max. 8 €/ Std. für die Kinderbetreuung, oder du holst dir einen Pflegedienst der aufpasst! Bzw. Nachbarin oder sonstige Person der du deine Kinder anvertraust!

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Also das ist nicht korrekt. Arbeite bei einer KK und hab ebend mal nachgeschaut. - nicht näher bezeichnete Krankheiten der Prostata ... Verweildauer 20 Tage - und wenn du eine OP hast, kommen da ja sogar noch Nebendiagnosen dazu, welche Aufenthaltsdauer verlängern dürfen! Denk dran auch KH wollen Gewinne erzielen!

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Wenn dein Sohn krank / ARBEITSUNFÄHIG geschrieben ist, dann darf der Arbeitgeber in nicht arbeiten lassen, denn er hat eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht!!! Also es ist nicht erlaubt!!! Auf jeden Fall nicht arbeiten gehen. LG

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Der Arzt will deine Krankenkasse abzocken! Auf jeden Fall den Arzt wechseln und ich würde das der Kassenärztliche Vereinigung mitteilen, sone Ärzte sind daran Schuld, dass die Krankenkassenbeiträge stetig steigen!!! So ein Abzocker

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Hallo, also rausgeworfen hat die Krankenkasse dich auf jeden Fall nicht! Sie wird dir einen Bescheid geschickt haben, dass du laut MDK nicht mehr au ( arbeitsunfähig) bist und somit keinen Anspruch mehr auf KG hast! Eine MDK-Begutachtung ist nicht unrechtsmässig, die Krankenkasse hat bei Zweifel (auch wenn der AG an deiner krankheit zweifelt) Anspruch dich zum MDK zu schicken. Du kannst gegen das Ergebnis dann innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen und dann wirst du von einem anderen Arzt begutachtet. Da du das aber anscheinend vergessen / nicht gemacht hast. Ist das Ergebnis rechtskräftig. Nach Einstellung des Krankengeldes bist du einen Monat lang über den nachgehenden Leistungsanspruch versichert. Danach dann leider nicht mehr! Jetzt erst handeln ist echt ein wenig spät! Du musst auf jeden Fall mit der Krankenkasse sprechen und sehen wie kulant die sind! Musst dich evtl. freiwillig versichern lassen, falls du kein Krankengeld mehr bekommst!

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Nein das wird deine Krankenkasse nicht übernehmen, da du keine körperlichen Probleme hast! So etwas wird nur von der Krankenkasse übernommen, wenn du dadurch Intertrigo (offene Stellen durch Reiben (bei Fettschürze)und Nässe) bekommst, ansonsten leider nicht. Da musst du dich viell. mal über eine private OP informieren, wenn es so schlimm ist!

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Das ist leider totaler Quatsch! Die Rentenversicherung übermittelt bei Ihrer Überweisung nicht, dass das jetzt die Beiträge für die Witwenrente sind und aus welchem Betrag diese erhoben werden! D.h. die Krankenkasse muss selbst rausbekommen, wie hoch die Rente jetzt ist um die Zahlung zuordnen zu können, welcher Beitragssatz genommen werden muss und ob diese Zahlung noch in der BBG-Grenze sin ! Viele Menschen wissen leider garnicht wie viel Arbeit hinter so manchen Dingen steckt! Viell. nächstes Mal auch die Krankenkasse erstmal fragen, wozu die das brauche und nicht gleich mäckern.

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Die Krankenkasse wird deinen Freund erst erinnert, dann ermahnt und nochmals ermahnt haben. Und da sie im Namen des Staates handelt (Körperschaft des öffentlichen Rechts)darf sie auch bei fehlendem Beitragseingang ein Vollstreckungsbüro beauftragen.

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Hallo, ich arbeite in einer Krankenkasse und diese Leistung kenne ich leider nicht! Ich kenne nur den Mutterschutz für die werdende Mutter! Glaub du bist da irgendwie durcheinander gekommen!

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Nein. Es gibt schon seit ca. 7 Jahren keine extra Krankenkasse für die im Öffentlichen Dienst angestellten. Du kannst zu jeder Krankenkasse gehen die geöffnet ist.

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Ja, die Krankenkasse handlet als Körperschaft des Öffentlichen Rechts im Namen des Staates. Und wenn du die Beiträge (egal ob Zusatzbeitrag, oder gestzl. Pflichtbeitrag) nicht zahlst kommt es erst zur Erinnerung, dann kommt die Ermahnung mit Säumnisgebühr und wenn du dich dann immernoch weigerst kommt der Gerichtsvollzieher!

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wenn du weniger als 1009 € verdienst übernimmt es die Krankenkasse, ansonsten nicht. Aber so etwas kostet nicht die Welt , du musst mit etwa 500 € rechnen. Liebe Grüße!

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Das ist absoluter Quatsch! Selbst wenn du jeden Tag zu nem anderen Arzt gehen würdes, könnte die Krankenkasse nichts zu machen! Die gesetzl. Krankenkasse hat sowieso garkeine Möglichkeiten die rauszuschmeißen, nicht einmal wenn keine Beiträge gezahlt werden... ;-)

keine Sorge. Liebe Grüße

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Eine kostenlose Zahnreinigung bieten manche Krankenkassen als Sonderleistung und dann auch nur bei Vertragsärzten an, aber die AOK anscheinend nicht. entweder du bezhalst es also selber, oder du wechselst die Krankenkasse!LG

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