Dazu brauch ich bitte noch dein Alter und wieso du das Praktikum machst.
Hallo!
Es ist nirgends genau vorgeschrieben was genau man bei einem Praktikum machen darf ABER verboten sind Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit von Schülern und Schülerinnen übersteigen, darunter fallen Arbeiten mit hoher Verantwortung. Die Beschäftigung muss leicht und für Kinder geeignet sein.
Das trifft auf deine Freundin zu und dagegen kann sie sich offiziell wehren.
Nachzulesen und ggf. auszudrucken ist das im Jugenarbeitsschutzgesetz, Zweiter Abschnitt: Beschäftigung von Kindern, §5
Viel Glück :)
Seit 13 Jahren? Ich komm nur auf 13 Monate insgesamt?!?
Hallo, ich kann als Reiterin mit 20 Jahren Erfahrung soviel sagen:
Natürlich ist es so, dass man in einer Gruppe nicht mehr die Möglichkeit hat, den Schülern die gleiche Aufmerksamkeit zu schenken wie einzeln an der Longe.
Dass Ihrer Tochter an der Longe nicht viel beigebracht wurde - ich weiß nicht, inwieweit Sie über Kenntnisse im Reitsport verfügen - kann ein subjektiver Eindruck sein. Als Laie verwechselt man oft die Anfängerschulungen an der Longe, an der vordergründig das Gleichgewichtsgefühl in allen Gangarten geschult wird, mit den komplexeren Übungen im Bereich Voltigieren.
Ihr Kind muss, bevor es das erste Mal die Zügel in die Hand bekommt in der Lage sein, das Pferd eigenständig zu lenken ohne es im Maul zu behindern, und die Gangarten Schritt und Trab müssen sitzen. Aussitzen lernen ist schwerer als es aussieht, das dauert bei dem einen länger, bei dem anderen kürzer. Bis man soweit ist und mal eine Runde aussitzt, wird eben leicht getrabt. Das hängt von der körperlichen Konstitution des Kindes ab sowie von der Gangart des Pferdes (hart/weich).
Was den Galopp betrifft, da wurden wir noch eine lange Zeit einzeln an die Longe genommen während der Rest der Gruppe auf einem anderen Zirkel weitergeritten ist.
Außerdem ist nicht jedes Pferd in der Gruppe leicht zu händeln, vielleicht gehört Ihres zu der Sorte, die sich bei den seltenen Galopp-Gelegenheiten gern auch mal Gas gibt und das will die Reitlehrerin nicht riskieren.
Als langjährige Reiterin und Kinderbetreuerin kann ich Ihnen nur den Tip geben, ihr Kind nicht zu oft mit den anderen zu vergleichen. Ehrgeiz ist da ganz falsch. Reitlehrer sollten einen Blick dafür haben, wie weit ein Kind gefordert werden kann ohne dass man ein Risiko eingeht. Natürlich gibt es da schwarze Schafe, und der Spaß für das Kind hört natürlich da auf, wo es sich benachteiligt fühlt.
Ich kenne weder Stall noch Lehrer, vielleicht sollten Sie Ihre Bedenken mal direkt mit der Dame besprechen bevor Ihrer Tochter die Lust vergeht?
Hallo,
ich denke du meinst den 01.09.2012 und nicht 2011, oder?
Das Problem bei einer Eigenkündigung ist dass du bei der Arbeitsagentur eine Sperre riskierst. In dem Fall bist du dann ohne Job und ohne ALG 1, lediglich die Krankenkasse zahlt dann Krankengeld.
Wenn du von deinem Arbeitgeber gekündigt wirst dann prüft die Agentur auch, ob eine Sperrfrist in Frage kommt. Allerdings liegt bei dir wegen deiner Krankheit - vielleicht - ein wichtiger Grund vor, der zu einer Ausnahmeregelung führt, sprich du entgehst einer Sperrfrist.
Bei der ARGE und bei deiner Kasse kannst du unverbindlich nachfragen wie es in so einem Fall weitergehen würde.