ich denke mir das du mitten in der pubertät steckst,du dich findest eventuell gefunden hast ,ich würde mein kind mit offenen Armen empfangen , ihr keinerlei Vorwürfe machen weil nur sie lebt ihr leben ich kann nur raten und begleiten und es da völlig normal sein kann ,wenn man sich auch zum anderen geschlecht hingezogen fühlt finde ich ist es nichts schlimmes .ich wünsche dir viel Kraft und Mut auf deinem Weg und wenn deine Eltern dich kennen ,wissen und ahnen sie manchmal eher wie du selber was mit dir los ist . wer weiss vielleicht ahnt deine ma eh was .red mit ihnen dann ist ein _Chaos im kopf weg und dann geh mit Ruhe an deine Liebe heran .viel glück meine kleine
das erinnert mich an meinen Nachbarn . .. der mir im letzten Sommer erklärte seine "Fuchsbaume" würde er sich nun vor sein Fenster pflanzen .... Fuchsbäume ..da der fuchsbaum sein lieblingsbaum war er auch füchse mag liebt er den Fuchsbaum . mhm ich überlegte .ich wusste erst garnicht, was der gute von mir wollte bis ich seine kleinen mickrigen Buxbaumchen im Blumentopf sah .... ich musste mich so zusammen reissen um nicht laut los zu brüllen ...naja so ist halt jeder mit so spezialisten gesegnet ... ich lass ihn in dem glauben es ist ein fuchsbaum unsere ganze familie betont in seiner Anwesenheit dieses Wort besonders gern ...:)
das ist doch nicht wirklich Ernst gemeint??? Weil das zeugt nun echt nicht von geistiger Grösse aber vielleicht ist es ja auf Sonderschulen so üblich grinz... ne oder sowas dummes fragt man sich doch nicht wirklich kopfschüttel
ich verstehe grade nicht worum es geht ,gehts genauer
und warste schon beim doc?
bei uns wohnen tut sie so oder so dann ist ja unsere wohnung und wenn wir eigentum hätten und nen kellerarpartment wäre alles ja auch kein problem ...nun hab ich nur angst das wir das nicht packen ich dreh mich hier im kreis hab angst so steht ihr ja nun nur 289 eu zu oder so regelsatz 80prozent das ist ja auch noch nichtmal beantragt dürfen ja erst am freitag zu der guten frau vom amt und am montag um 17uhr zum jugendamt
nun hat mir das jugendamt nen strich gemacht .... wir werden nun die wohnung unter uns auf unseren naMEN ANMIETEN ;DA DAS JUGENDAMT MEINT SIE ERTEILEN KEINE GENEHMIGUNG sie darf ins mutter kind heim ....oder bei uns wohnen . ..ihr wird nicht zugetraut allein zu wirtschaften was sie ja überhauptnoch nicht soll es geht ledeglich um eigene raume .. .naja sie würde nicht lügen beim amt lügen ? nun sagte ich ihr wenn wir ein kellerarpartment hätten im eigenen haus würde sie das ja auch bekommen und sie wäre bei uns nur weil es angemietet ist solls nicht gehen und sofort wieder so dinge wie familienhilfe etc wollen die einbringen ... ich hab da nun montag termin fakt ist wir mieten das ding dazu als wohnung hoffe das geht wegen der insolvenz auch alles ich hab so angst nun vorher war alles so klar und nun ohne das jugendamt als befürworter ....die sagte doch echt eiskalt meine tochter ist in der 11woche sie solle abtreiben ob ich sie nicht überzeugen könnte ??hallo gehts noch ??sie will ihr baby
so fakt ist ,das wir im falle einer schwangerschaft nicht unterhaltsverpflichtet sind .wir drehn uns so schon seit jahren im kreis sind nach dem tod meiner mutter (hab schulden geerbt)in insolvenz und befinden uns in der wohlverhaltungsphase noch 3jahre .mein mann ist alleinverdiener der leibliche vater meiner tochter zahlt nix hat nix .mein neuer mann ist moralisch verpflichtet meine grosse zu finanzieren was wir ja auch tun immer getan haben .es kommt nix vom amt oder jugendamt nur mit4personen wobei die pfändungsgrenze nur auf 3gerechnet wird die grosse ist ja nicht sein kind haben wir bei 4personen 1600 euro einkommen haben miete strom 900euro auto ...als schwangere darf sie eine bedarfgemeinschaft gründen nur wie mach ich der frau das klar beim amt .ich muss die wohnung mieten so oder so was bleibt mir übrig
Erst mal ganz lieben dank für eure Mühen . ja nur gibt es sonderregelungen für jugendtliche schwangere unter 25 die da vorsehen ...ich kopiere es mal u kannst den Antrag auf ALG II ganz normal stellen.
Aber das Einkommen und Vermögen der Eltern spielt in diesem Sonderfall keine Rolle.
Geregelt ist das im § 9 Abs.3 SGB II.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
§ 9 Abs.3 SGB II zum anwalt werd ich wohl müssen .ich warte nun um 14uhr noch ein telefongespräch mit dem jugendamt ab aber selbst die sagen die müssen zahlen ... es ist wie verhext nun könnte alles so einfach sein ,das amt würd ne unterbringung in einem mutter kind heim bezahlen ich könnt kotztn das sind über 1000im monat aber 450 gehn nicht ...ich bin total mutlos grade ,ich bin in 2ehe verheiratet ,mein mann ist nicht grade begeistert was hier so mit baby und so bald sein soll sie brauch ruhe haben hunde . sie macht grad ihren abschluss ,hat nen lehrvertrag in der tasche für 2011 ich könnte babysitten im selben haus .