Hallo,
vielleicht ist die Frage für manche Leute noch aktuell. (Ich wurde nun auch schon paar mal von der Polizei durchsucht und ich will mir das eigentlich nicht mehr gefallen lassen, weil die Polizisten machen was Sie wollen und denken, der gegenüber hat keine Ahnung was er für Rechte besitzt.)
Deshalb hab ich mir ein paar Paragraphen aus der Strafprozessordnung (StPO) und des Strafgesetzbuches (StGB) auf einen kleinen Zettel in meinem Geldbeutel notiert.
(kann diese aber mittlerweile auswendig ;-) )
- Durchsuchung einer Person: ("Dürfen wir mal in Ihre Taschen schauen?" Ganz einfach klar antworten: "Nein, Ich sehe keinen Grund dazu!" Am besten dann schon mal den folgenden Paragraphen raushauen, das Gesicht der Polizisten will ich eines Tages mal sehen :-) )§102 StPO --> Sie benötigen zureichende Anhaltspunkte oder Tatsachen, die eine Annahme Rechtfertigen können, dass man eine Straftat begangen hat.
- Aufforderung zum Folgen auf die Dienststelle: ("Wenn Sie sich nicht durchsuchen lassen, dann müssen Sie uns jetzt mit auf die Dienststelle begleiten." Ihr könnt ganz gelassen mit "Nein, das muss Ich nicht!" antworten, da die Polizisten das ohne weiteres nicht dürfen.)§239 StGB --> Freiheitsberaubung §240 StGB --> Nötigung Absatz 4 --> besonders schwerer Fall: da Sie als Amtsinhaber Ihre Befugnisse missbrauchen §340 StGB --> Körperverletzung im Amt §343 StGB --> Aussageerpressung §344 StGB --> Verfolgung unschuldiger
Wie Ihr seht, gibt es doch eine Möglichkeit sich vor Ort den Aufforderungen der Polizisten zu widersetzen.
!! Ihr solltet nicht vergessen, dass es eure Pflicht ist, nach Aufforderung der Polizisten euren Namen und eure Adresse zu nennen.
Der Personalausweis muss in Deutschland nicht mitgeführt werden. Lediglich muss dieser vorhanden sein und z.B. Zuhause liegen.
Jedoch muss der Führerschein beim Fahren eines Fahrzeugs mitgeführt werden.
Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiterhelfen und evtl. vor einer Durchsuchung bewahren ;-)
Viele Grüße