"Ein generelles Verbot des Radiohörens am Arbeitsplatz ist im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht möglich (Schmalenberg, in Tschöpe – Arbeitsrecht,RN 197). Faktisch heißt dies, dass der Arbeitgeber bei der Frage, ob er das Radiohören am Arbeitsplatz verbietet, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten muss.
Unverhältnismäßig und damit unzulässig wäre das Verbot des Radiohörens dann, wenn keinerlei Beeinträchtigungen vom Radiohören ausgehen würden. Solche Beeinträchtigungen könnten aber sein:
Belästigung von Kunden
Belästigung der Arbeitskollegen/ Chef
Von daher ist ohne solche Beeinträchtigungen ein Verbot durch den Arbeitgeber willkürlich und durch den Arbeitnehmer angreifbar. Auch hier kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen."
https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/02/09/radiohoren-am-arbeitsplatz-verbot-moglich/