Das Wort „Unrechtsstaat“ suggeriert, das Gegenteil eines Rechtsstaates, also dass nicht das Gesetz führt, sondern der Gesetzesbruch oder einen Willkürstaat, in dem nur nach Lust und Laune entschieden wird. Nun bedeutet Rechtsstaat nicht, dass die Gesetze eingehalten werden, oder dass einem Gerechtigkeit widerfährt, sondern dass man sich durch die Instanzen klagen kann, wenn man der Meinung ist, dass eine Angelegenheit irgendwie gegen geltende Gesetze verstößt (und wenn man über die entsprecheneden Ressourcen verfügt). Dies war in der DDR anders geregelt. Statt dem Rechtsgrundsatz „Was nicht verboten ist, ist erlaubt.“ Handelte man hier eher nach dem Grundsatz „Was nicht explizit erlaubt ist, ist verboten.” Zumindest im Verhältnis Staat – Zivilperson. Und das wurde wie in der BRD mit Hilfe von Gesetzen geregelt.
Hier spielten die so genannten Gummiparagraphen eine wichtige Rolle. Also Regelungen, die enormen Interpretationsbedarf hatten. Diese sind in allen Rechtssystemen problematisch. Denn Gesetze vertreten eine scharfe Logik (schuldig oder nicht), während viele Dinge in der Welt deutlich nuancierter sind. Geht man die Sache statisch an, wirken fehlerhafte höchstrichterliche Urteile auf sehr viele Gerichtsverfahren in der Zukunf. Geht man sie dynamisch an, gibt es viele Möglichkeiten der politischen Einflussnahme.
Inwieweit die DDR ihre eigenen Gesetze missachtet hat haben ja andere schon geschrieben. Letztendlich bezog sich der Ruf „Wir sind das Volk” zur Wendezeit auf die Verfassung der DDR und meinte in gewisser Weise auch: „Setzt unsere Verfassung um!“. Das hätte schon viel in der DDR geändert (z.B. freie unverfälschte Wahlen).
Letztendlich gibt es in der klassischen Logik nur „gilt” oder „gilt nicht”, das heißt beispielsweise die Kategorien „gut” und und ihre Negation „nicht gut” decken alles ab. Aber das Gegenteil „böse“ nur ein kleiner Teil von „nicht gut”.
In diesem Sinne halte ich „Unrechtsstaat” als Gegenteil von einem auf Gesetzen, Unabhängigkeit der Justiz und Berufungsmöglichkeiten für die DDR für unangemessen, auch wenn dieser Staat kein Rechtsstaat war.