"zustehen" tut dir erstmal garnichts. wenn deine eltern dich beköstigen und dir kostenlose unterkunft anbieten solltest du zufrieden sein, damit ist der unterhalt abgeglichen.

vielleicht löst du dich mal vom anspruchsdenken: " ich will machen was ich will, aber die alten sollen gefälligst zahlen."

natürlich kannst du ausziehen, wenn du es dir finanziell leisten kannst, mach es doch heute schon. wenn nicht, dann würde ich mal ein klärendes gespräch mit den eltern suchen, schauen, was die bereit wären zu zahlen und recherchieren, was du selber zuverdienen kannst.

ansonsten bleibt dir der weg zum job-center, das in ausnahmefällen u25 leuten 374 euro plus unterkunft , minus kindergeld, unterhalt der eltern zahlt. angerechnet wird ein eventueller job deinerseits natürlich auch von denen.

nur, um das job-center zu überzeugen, dass es dir leistungen gewährt, sollten schon triftige gründe vorliegen. viel spaß!

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wenn ich richtig schätze werden etwa 230 euro alg2 geld für dich als aufstocker herausspringen, warum solltest du darauf verzichten?

also hin zum job-center und antrag stellen.   natürlich auch einen vergleich zum wohngeldanspruch stellen.  wenn da das gleiche rauskommt, würde ich mich nicht dem job-center ausliefern. 

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vielleicht solltest du auch erstmal widerspruch gegen den bescheid des arbeitsamtes einlegen. es ist eine unsitte fiktiven lohn im voraus auf die grundsicherung anzurechnen.

wenn lohn eintrifft kannst du das zuviel bezahlte geld der arge zurückerstatten, so würde ich argumentieren.

dem arbeitgeber würd ich eine frist setzen und dem sagen, solange kein geld da ist, kommst du auch nicht mehr.

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warmwasseranteil, etwas über 6 euro wird ab januar nicht mehr abgezogen.

natürlich liegst du dann in der warmmiete über dem satz von 378 euro für eine person. abwarten, was das job-center jetzt macht.

dass du keinen abschlag für gas zahlen musstest ist ja wohl eher ungewöhnlich. 

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das grundproblem ist nicht dein kaninchenstall, sondern der andere nachbar.  da werden dann fliegen, geruch, ev. ratten vorgeschoben, um den willen durchzusetzen.   nur darum geht es doch.

umstellen löst die probleme nicht, der nachbar will stärke demonstrieren, pass auf, dass er die tiere nicht klaut oder vergiftet.

habe auch solche nachbarin, da stört dann der haselnussstrauch.

wenn du über die toilettenstelle immer erde kippst, ich vermute die tiere haben auslauf im garten, dann riecht da nichts.   lass doch den vermieter mal die örtlichkeiten besichtigen.  ich würde nichts verändern, aber das ganze läuft auf zickenalarm hinaus.

 

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ich weiß nicht, ob das so einfach geht.

normaler weise gehört sie auch zu eurer bedarfsgemeinschaft und bezieht ebenfalls alg2. da sie u25 ist, werden sehr enge grenzen für einen auszug gesetzt

normaler weise bombardieren arge´s u25 mit angeboten, wenn sie nicht spuren kommt die kürzung auf  null ganz schnell und wenn sie keine bewerbungen schreibt, gibt es auch kein kindergeld.

sie macht sich ja sogar strafbar, wenn sie zu eurer bg gehört, aber woanders wohnt.

normaler weise muss sie selber einen antrag auf alg2 stellen und auf umzug stellen, da eure verhältnisse kein zusammenleben zulassen.

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wieso konntest du als u25 überhaupt ausziehen?  normaler weise genehmigt die arge das garnicht.

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das ist aber wenig.  in meiner gegend werden bis zu 370 euro für eine person übernommen.  erkundige dich doch ob bei dir 250 euro rechtens sind.

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versteh ich nicht, wenn die wohnung jetzt 200 euro weniger kostet, warum will die arge das nicht bezahlen?

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wenn du erbberechtigt bist, kannst du einen vertrag beim notar machen und auf deinen erbteil und pflichtteil verzichten. genaueres weiß ein notar.

viele erbverträge werden vor ableben ausgehandelt, damit im fall der fälle kein böses erwachen erfolgt und sich die leute vor gier in die haare bekommen.

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solange erben erster ordnung, sprich kinder da sind, hat die schwester als erbe 2.ordung keinen pflichtteilsanspruch.

hier erbt die frau 75% und das kind 25%, wenn kein testament da ist.

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wenn du alg2 bekommst und diese egv unterschrieben hast, gibt es erstmal eine kürzung der leistung um 30%.

wenn die wieder den job anbieten und du wieder ablehnst gibt es 60% kürzung.

dann folgt eine kürzung auf null, also keine miete wird mehr bezahlt und keine krankenversicherung.

du musst dich dann schon selber krankenversichern, 140,00 euro und ohne grundsicherung alle ausgaben selber tragen.  wenn du das kannst, nur zu.

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stel einen rückwirkenden überprüfungsantrag.  dazu brauchst du keinen anwalt.  verstehen tu ich das ganze nicht.  du musst doch alle 6 monate einen neuen antrag stellen und mitteilen, ob sich in deiner bedarfsgemeinschaft was verändert hat.  hast du da denn imme rnoch die tochter als mitglied angegeben? sonst wäre eine solche falschberechung doch garnicht möglich gewesen.

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das ist eben der unterschied zwischen einem alg2 empfänger und einem der sich seinen lebensunterhalt selbst verdient.

letzterer würde bei der planung von kindern eben die gebrauchten sachen aufheben und auch noch bettchen und kinderwagen haben, damit ihm möglichst wenig kosten entstehen.

der alg2 empfänger verhökert die alten sachen und verlangt vom amt eine neue ausstattung.  naja, solange die gesetze das zulassen!!!!

man kann sich aber über ebay viele gebrauchte preiswerte sachen ersteigern, auch auf flohmärkten wird kinderbekleidung für 1 euro verhökert.  wenn man will, kann man schon ein baby preiswert erstausstatten.

 

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klären kann das  nur ein tierarzt.  manchmal bekommt der urin solche farbe, je nachdem, was dem tier zu fressen gegeben wirde. bsp. löwenzahn

 

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tja, was an altem kram noch da ist, steht dann wohl der stieftochter zu.  wenn der alte kram nicht mehr da ist, ist er weg.

an dem gemeinsam angeschafften neuen hausrat hat niemand einen anteil, der steht dem überlebenden ehepartner zu, einschl.  familien-pkw.

hoffentlich hat mama noch genügend rechnungen mit kaufdatum.

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egal, wer zuerst stirbt, der sohn wird der alleinerbe. ev. wird der den verkauf des hauses vorantreiben, um an sein erbe zu kommen.

sachkundige hilfe kann ein anwalt leisten. 

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normaler weise zahlt doch die arge deine grundsicherung im voraus und wenn du dann einnahmen hattest musst du das zuviel an geld zurückerstatten.

bleibt die frage, warum die arge nicht so verfährt. manche rechnen auch gleich den anrechnungsfähigen lohn, bei 400 euro wären das 240 euro , von der grundsicherung ab.

das nun garnicht gezahlt wird und die lohnrechnung abgewartete wird ist wohl nicht i.o.

setz dich mit der arge in verbindung und bestehe auf deine grundsicherung, mache denen klar, dass du eine überzahlung zurückzahlen wirst.

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2 weiber brauchst du eigentlich nicht kastrieren zu lassen.  teuer ist solch eingriff ohnehin und nicht so leicht wegzustecken, wie die kastra eines männchens.

wenn sie nicht oft scheinschwanger sind, also nester bauen, würde ich das nicht machen lassen.

meine weiber kommer ganz gut ohne ein böckchen aus.  ein neues kaninchen birgt immer wieder gefahren in sich, keiner kann vorhersehen, ob sich die dreiergruppe vertragen wird.

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