Man nehme ganz normale Profile und Rigips Platten für den Trockenbau. Am Anfang, an der Ecke vom L und am Ende der Wand empfehle ich UA-Profile für eine bessere Stabilität.Diese muss man mit einer Trennflex mit Metallscheibe schneiden und am Boden mit einem dazu gehörigem Winkel befestigen.Weiterhin empfehle ich entweder 2 x 12,5mm Platten oder 1 x 20mm Platten für die Beplankung.Sollten Sie keine UA Profile benutzen wollen,wäre das auch kein Problem, da sich von der Art der Bauweise also L-förmig,alles selbst ein wenig stabilisiert, aber da sollte man dann 2x beplanken mit 12,5mm Platten.Sollten Sie sich für die 2x Beplankung entscheiden, dann an der Ecke im Verbund befestigen, erhöht nochmals die Stabi.!
Hallo,
ja man kann die Rechnung kürzen bzw. den Restbetrag von 750€ zurückhalten.Aber Sie müssen den Handwerker schriftlich mitteilen innerhalb von 7Tagen, das Sie mit der Ausführung sprich Qualität nicht zufrieden sind und ihn auffordern das auszubessern,ansonsten würden Sie einen anderen HW beauftragen zu Lasten des gepfuschten HW und bringen dann die neue Rechnung in Abzug mit der Rechnung des 1.HW.Noch Fragen, dann melden!
danke für eure hilfe soweit, aber nach solangem zeitraum ist das für uns nicht nachvollziehbar, warum die arge HEUTE wegen einer nachzahlung für 01.07.-09.2010 nochmal die akten öffnet von 2007, obwohl alles damals immer korrekt abgegeben und berechnet wurde von seitens der arge her, was bringt dann noch ein widerspruch ausser zeit?
die schuld liegt nicht bei uns, sondern klar und deutlich bei der arge, denn wir haben immer einen vorläufigen und dann nach abgabe aller unterlagen einen berichtigten bescheid erhalten, d.h. die arge hat genaue zahlen von uns erhalten zur neuberechnung und trotzdem zuviel gezahlt, woher sollten wir die bemessungsgrundlagen kennen, was uns zusteht und was nicht