http://www.rechtsfachwirt.net/2-0-Beruf-Rechtsfachwirt.html
google ist da um es zu benutzen. :)
"Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen arbeiten in Rechtsanwaltskanzleien und übernehmen die fachliche Leitung der Kanzlei einer Anwaltspraxis und eine Vielzahl weiterer Aufgaben.
Sie erledigen qualifizierte Sachbearbeitertätigkeiten in Rechtsanwaltskanzleien wie Verkehrsunfallabwicklungen, komplexe Vollstreckungsmaßnahmen und Gebührenabrechnungen sowie Inkassoangelegenheiten. Je nach Vereinbarung nehmen sie auch Aufgaben der Personalführung wie Mitarbeitereinsatzplanung, Urlaubsplanung etc. wahr. Auch die Finanzbuchhaltung der Kanzlei fällt häufig in ihr Terrain.
Die Ausbildung zum geprüften Rechtsfachwirt / zur geprüften Rechtsfachwirtin ist eine berufliche Fortbildungsmaßnahme, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) beschrieben ist. Sie findet im Regelfall neben einer Vollzeittätigkeit als Abend- und Wochenendstudium statt. Die Dauer beträgt zwischen einem Jahr und zwei Jahren. Fortbildungen werden angeboten von Rechtsanwaltskammern sowie privaten Instituten. Die Fortbildungsprüfung ist bundeseinheitlich geregelt.
Üblicherweise ist die Basis der Fortbildung zum Rechtsfachwirt die Berufsausbildung zum / zur Rechtsanwaltsfachangestellten (früher Rechtsanwaltsgehilfe / Rechtsanwaltsgehilfin). Bei einer lägeren Berufspraxis vor Beginn der Fortbildung ist eine bestandene Abschlussprüfung jedoch nicht zwingend notwendig."