Dickes Endrohr.....kleiner Pillermann. Sehr armselig von dem Typen

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Bitte unbedingt diese Frage mit deinem Ansprechpartner beim Amt klären. Normal kannst du ein weiteres Auto besitzen und nutzen. Was für ein Auto ist das, was du als "Firmenfahrzeug" angemeldet hast?? Im übrigen, es gibt keine "Kleinstunternehmen" nur Gewerbetreibende mit einer Stundenzahl weniger 15 Stunden pro Woche. Frage beim Amt danach, wie es sich bei den Kosten für die EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) verhält.

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Hallo, also im Vorwege ....es gibt kein "Kleinstuntermehmen" Ein Gewerbe ist eine Gewerbe. Unter 15 Stunden die Woche bezeichnet man es im Sprachgebrauch als "Nebengewerbe"

Überlege dir, was du mit dem Unternehmen machen möchtest?? Ist es eine Nachfolge die du dir eventuell noch mit Beratungszuschüssen der kfw sponsorn lassen kannst? Ist es eine Übernahme mit hohem Gewinn? Warum meldest du nicht dein "Wintergewerbe" als neue unabhängige einzelne Tätigkeit an??

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Hilfe, was sind denn das für Tipps. Also im Vorwege setzt du dich bitte mit dir selbst auseinander (da ist der Ansatz von Miro gar nicht so falsch) erst überlegen dann handeln. Ich betreue im Jahr verschiedene Institutionen mit Existenzgründern, alle schauen nur traurig wenn ich vom angeblichen Gewinn einige Kosten noch abziehen möchte. mach dir bitte im Vorwege erst Gedanken was du an den Kunden verkaufen möchtest, wie du es verkaufen möchtest und was DICH von allen anderen unterscheidet die ähnliches verkaufen

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Also ich schließe mich gerne einigen Vorrednern z.B. Grisu an. Es gibt Listen welche Feuerlöcher nach welchen Jahren ausgemustert werden müssen. Übrigens....Löschpulver wird nicht schlecht und klumpig. Wenn es klumpt wurde der Löscher falsch gewartet und zieht Feuchtigkeit. Abhilfe schafft eine vernünftige Prüfung mit einer Pulversaugmaschine, alles andere (Trichter, Tüten und was man alles erlebt, auch "aufschütteln" zählt dazu) ist kompletter Blödsinn

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Hallo, na die bisherigen Antworten waren ja nicht wirklich der Brüller. Brauchst du das Konzept für die ArGe, das Arbeitsamt oder für die Bahn??

Es gibt einige Beispiele im Internet, davon ist jedoch abzuraten denn diese nutzen verdammt viele.

falls du es für die Ämter brauchst, denke bitte auch an den ausführlichen Zahlenplan.

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Hallo, also im Vorwege ganz wichtig mit dem Ansprechpartner der ArGe auseinandersetzen....melden macht frei... Dann kannst zu jeder Zeit ein Gewerbe (Nebengewerbe gibt es im Gesetzestext nicht, alle über 15 Arbeitsstunden pro Woche ist eine Hauptbeschäftigung) Die ArGe wird dann monatlich eine EÜR Einnahmenüberschussrechnung fordern

Wenn der Sachbearbeiter der ArGe sein eventuelles OK für einen Zuschuss gibt, dann bitte einen Businessplan und einen Zahlenplan vorbereiten. Auf alle Fälle, immer die ArGe vorab informieren, ansonsten kann es Mecker geben.

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Hallo,

naja die Frage 1 wurde ja bereits ausgiebig beantwortet. Flächenbrände von vorne beginnend zu löschen (Vorne ist da wo nichts verbrannt ist und der Wind die Flammen hin treibt)macht Sinn um dem Feuer keine neue Nahrung zu geben. Bitte nur einen Flächenbrand in der Entstehung mit dem Feuerlöscher bekämpfen. Ansonsten 0 Chance. Frage 3) Wenn möglich mehrere Feuerlöscher auf einmal einsetzen, hier stimmt es, mehr schafft mehr. Aber bitte IMMER bedenken, Feuerlöscher sind nur für Kleinst- und Entstehungsbrände geeignet.

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Na das sind ja teilweise recht gute Antworten. Grundsätzlich hat aber folgende Aussage Gültigkeit: Ein Feuerlöscher in einem Privaten Haushalt ist keine Pflicht, auch nicht wenn eine Heizung (egal welche Art) vorhanden ist. Dieses trifft nur für bestimmte Bundesländer zu. Weiterhin bitte bedenken, habe ich privat einen Feuerlöscher, muß dieser auch alle 2 Jahre gewartet werden. Tritt ein Schadensfall ein und ich habe einen Feuerlöscher und dieser funktioniert nicht weil keine Wartung stattgefunden hat, kann sich die Versicherung Querstellen und eine Zahlung verweigern bzw. reduzieren. Einen Tipp noch für alle die sich einen Feuerlöscher für ihre Wohnung kaufen; kauft bitte einen Schaumlöscher - Große Wirkung, kleiner Schaden. Bei einem Pulverlöscher sieht es da anders aus. Auch hier bitte mit der Versicherung in Verbindung setzen und nachfragen ob Brandschäden oder auch Löschschäden versichert sind. Zwei Wörter und ein riesiger Unterschied.

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