Die kommt schon noch, Du bist 14 und hast diesbezüglich noch ewig Zeit! Wenn Du mal 45 bist und bis dahin sich nichts getan hat, dann frag noch mal nach!! ...putzig...

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Och Gottchen, google doch einfach die folgenden Begriffe:

Kompendium

Leben in Beziehungen

und schon hast Du genug lesestoff!

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Du schaffst das, du schaffst das..sich einreden und auch daran glauben! Immer dran denken, dass zigandere es auch überlebt haben! Mein erster Sprung, oha, an die Kante Augen zu und zu einen Schritt vor und fertig! Ein paar mal machen und schon klappt das! ,-)! Viel GLÜCK!

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schaut selbst nach, ob es nur Werbung oder vielleicht was wichtiges ist

Und am besten, den Briefkasten zukleben! Dann muss die Post zurück an den Absender!

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Vielleicht findest Du Ihn bei Werkenntwen.de ! Einfach anmeldenund suchen ;-) !!

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Hallo, früher hatte die Kosten der Zwischenablesung der ausziehende Mieter zu tragen, weil verursacher der Kosten! JETZT aber nichtmehr: Siehe Quelle

http://www.pressebox.de/pressemeldungen/immowelt-ag/boxid-150313.html

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Hallo, wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man sich einen Abrechnungsdienst suchen! Lt. Heizkostenverordnung, welche überarbeitet wurde, sind Messgeräte mittlerweile Pflicht! Ausserdem geht es um das Geld der Mieter und damit dockert man nicht rum, sondern such sich Rat, bzw. beauftragt ein Unternehmen damit! Pauschal abzurechnen ist eh das letzte und der pauschale Abzug viel zu gering, wenn man mich fragt! Da sparsame Mieter bestraft werden und andere sich fröhlich die Bude hochheizen auf andere Mieter Ihre Kosten! Jeden Tag baden, weil eh zu Hause und die die arbeiten gehen blutet mit! Die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung werden so oder so umgelegt! D.h. man hat dadruch als Vermieter nicht zwingend Zusatzkosten! Geräte für die Verbrauchserfassung welche gemietet werden können, sind auch umlagefähig! Wenigsten wird die Abrechnung dann rechtssicher erstellt und bei Fehlern haftet das Abrechnungsdienstunternehmen! Also Finger weg, von alleine machen! Zumal man das Öl nicht einfach fröhlich aufteilen kann, da der Ölpreis schwankt und ein oder ausziehende Nutzer Kosten übernehmen müssen, welche gar nicht angefallen sind! Gruss

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Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat! Solchen Mitmenschen nicht in meiner Nähe haben möchte!

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Hallo,

also das Frostzeichen, heisst Frostschutz, d.h., dass Deine Heizkörper trotzdem Wärme abgeben, wenn es zu kalt wird! Damit die Rohre nicht einfrieren!

Grundkosten muss man immer zahlen für die Heizung und ausserdem lääst Du Dir Deine Wohnung von den anderen Mierern mitheizen. Oder glaubst Du im Ernst, dass es bei Dir mollig warm wäre, wenn alle die Heizkörper nicht aufgedreht hätten?!

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Also – Punkt 1 – auf Deiner Abrechnung, welche Dir persönlich vorliegt muss Dein Nutzungszeitraum vom 01.07.2007 – 31.12.2007 aufgelistet sein.

Die Berechnung der Grundkosten muss zeitanteilig erfolgen, dies muss in der Abrechnung ersichtlich sein! Zu erkennen, ob die qm-Anzahl Deiner wirklichen Wohnungsgröße lt. Mietvertrag entspricht oder eben weniger, weil zeitanteilig!

Gehen wir mal davon aus, dass die 306 qm Gesamt wie folgt aufgeteilt wären, bei drei Wohneinheiten a 102 qm. Dann muss die Angabe bei Dir wie folgt aussehen:

102 qm / 1000 GT (entspricht einem kompletten Abrechnungsjahr nach Gradtagen) x 416 GT (entspricht Deinem Nutzungszeitraum nach Gradtagen) = 42,43 qm

Wenn Deine Wohnung mehr qm als 45,04 hat, dann wurde das richtig berechnet.

Die Verbrauchskosten werden nach Deinen sogenannten Verbrauchseinheiten berechnet. Wurde eine Zwischenablesung durchgeführt? Wenn ja, wurden Dir die Verbrauchseinheiten in Rechnung gestellt, welche bis zur Zwischenablesung angefallen sind.

Wenn keine Zwischenablesung durchgeführt wurde, dann werden die Verbrauchseinheiten welche bei der Hauptablesung festgestellt wurden, auch nach Gradtagen aufgeteilt, Berechnung siehe oben.

Hoffe geholfen zu haben !!

P.S.: Mit dem Ölverbrauch bis zum 31.12.2007 hat das nichts zu tun! Die Gesamtkosten eines Abrechnungsjahres sind IMMER die Berechnungsgrundlage!!!!

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Hm, irgendwie kann ich nicht verstehen, warum die Leute immer gleich zum Anwalt rennen, die in wirklichkeit keine Ahnung von der ganzen Materie haben! Am besten zum Mietverein gehen und dort die Abrechung erstmal prüfen lassen, diesbezüglich mich der Aussage von Malkia anschliesse! Wenn der Mietverein die Abrechnung geprüft hat und durch den Mietverein bei Deinem Vermieter diesen Sachverhalt erläutert und das nichts bringen sollte, dann zum Anwalt! Weil erst dann weisst Du, was Du zu zahlen hast und was nicht! Der Anwalt kann das Aufgrund der Abrechnung nicht einsehen, weil dieser nicht vom Fach ist!

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Das Öl muss in der Heizkostenabrechnung nach der sogenannten "First in, First out" -Methode abgerechnet werden!

D.h. in der Reihenfolge des Brennstoffeinkaufs wird auch der Verbrauch ermittelt. In den Kosten des Restbestandes ist der zuletzt gekaufte Brennstoff enthalten. Es darf nur verrechnet werden, was tatsächlich bezahlt wurde. En Durchschnittspreis aller Rechnungen ist nicht erlaubt, da in diesem Fall – je nach Brennstoffpreis – entweder zuviel oder zuwenig abgerechnet wird.

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Hm, wer hat diese Abrechnung erstellt? Dein Vermieter selbst? Nach welchen Kriterien rechnet er den ab, Verbrauch (erfasst durch Heizkostenverteiler oder Wärmezähler) oder Pauschal nach qm-Angaben? Aus Deiner Frage geht das nicht hervor!

Zur Info: Beim Öl muss die sogenannte First in, first Out Methode angewendet werden.

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