Die Bezahlung der offenen Gebühren sind nur mit Paypal in Form einer Einmalzahlung möglich. Zum Hinterlegen der Verkaufsgebühren sind eine Kreditkarte oder die Bankdaten zwingend notwendig. Diese werden von Ebay mit einer Gutschrift von 0,01 Euro bei Lastschrift und bei Kreditkarte mit einer Belastung von 1,00 Euro geprüft. Anders geht ein Verkaufen nicht. 

Ergo: Verkaufen ohne grundsätzliches Hinterlegen der Bankdaten auf Ebay nicht möglich

-juristendeutsch-

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Dies können sie in den AGB des Betreibers nachlesen:

Artikel 6 Abmeldung, Kündigung und Vertragsauflösung 

(1) Ein Nutzer ist jederzeit berechtigt, sein kostenloses Profil ohne Angabe von Gründen per Brief, per E-Mail, per Fax abzumelden. Das zuvor geschlossene Vertragsverhältnis ist mit der Abmeldung beendet. Dies gilt nicht für etwaig abgeschlossene entgeltliche Dienste, die gesondert gekündigt werden müssen. 

(2) Bei Inanspruchnahme eines entgeltlichen Dienstes kann der Nutzer jederzeit innerhalb der vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Die Kündigung kann schriftlich (z.B. per Brief oder per Fax) oder über evtl. weitere im dafür vorgesehenen Webseitenbereich „Mein Konto" angezeigte Kündigungswege erfolgen. Zur einwandfreien Identifizierung muss die Kündigung die folgenden Informationen enthalten: E-Mail-Adresse (mit der sich der Nutzer registriert hat)und Benutzername. Sie sollte zudem folgende Informationen enthalten: Vor- und Nachname, Adresse, Kündigungsgrund. Die Kündigung ist persönlich zu unterzeichnen. Wenn nicht anders vereinbart, können kostenpflichtige Mitgliedschaften, die eine Laufzeit von einem Monat oder länger haben, bis 10 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Testabomitgliedschaften mit einer Laufzeit, die geringer als ein Monat ausfällt, können bis 24h vor Ablauf der Testabolaufzeit gekündigt werden. Bei Zahlung mittels WAP Billing kann die kostenpflichtige Mitgliedschaft ausschließlich vom Kunden selbst über den jeweiligen Zahlungsprovider, welcher dem Kunden während der Buchung der Mitgliedschaft mitgeteilt wird oder bei unserem Support erfragt werden kann, beendet werden. 

(3) Der Betreiber kann den Vertrag über nur kostenlose Dienste jederzeit und für entgeltliche Dienste jederzeit mit zehntägiger Kündigungsfrist zum Ende der bezahlten Vertragslaufzeit kündigen. 

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Betreiber hat das Recht zur fristlosen Kündigung insbesondere, wenn der Nutzer gegen seine Pflichten aus diesem Nutzungsvertrag verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Betreiber ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Die Schwere des Verstoßes kann sich auch daraus ergeben, dass der Nutzer wegen eines vergleichbaren Verstoßes bereits mehrfach abgemahnt wurde. 

(5) Mit Beendigung des Vertrages enden sämtliche Pflichten des Betreibers Daten des Nutzers zu speichern, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung erfordern. 

(6) Postanschrift: HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG, Johnstrasse 4, 1150 Wien, Austria 
Email: support@fremdgehen69.com 
Alle Kündigungen werden vom Dienst an die bei der Anmeldung angegebene Email Adresse schriftlich bestätigt. Im Zweifelsfall ist der Abonnent nachweispflichtig, eine Kündigung versendet bzw. eine Kündigungsbestätigung erhalten zu haben. 

Artikel 7 Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem jeweiligen Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG, Johnstrasse 4, 1150 Wien, Austria, support-deutschland@hqbill.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Haben Sie verlangt dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Der Betreiber ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, bleibt jedoch dabei Vertragspartner des Nutzers. 

http://www.fremdgehen69.com/index.php?event=showagb

-juristendeutsch-

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Darf ein Lehrer rückwirkend einen letztendlich gelungenen Betrugsversuch ohne Beweise ahnden?

Moin. folgendes Problem. Ein Lehrer hat auf Grund etlicher Fehlstunden und fehlender Noten, einen tag vor Zensurenstop eine Stundenarbeit benoten lassen. Diese Stundenarbeit ist eine Woche zuvor von der Parallelklasse ebenfalls erstellt worden. Zur Erläuterung, zeigte sie einige der bereits kontrollierten Arbeiten kurz hoch. anschließend war eine Tabelle mit der Hilfe des Lehrbuches zu erstellen (Es hat keine Belehrung bezüglich des Betrugsversuches Stattgefunden). Da zwei Schüler einen anderen test nachschreiben mussten brachte der Lehrer sie dafür in einen anderen Raumund war somit für ca. 2-3 Minuten abwesend (Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß §61 SchulG M-V). In dieser Zeit ergriff ein Schüler die Initiative und fotografierte jene bespielarbeit ab und leitete sie einem Klassenkameraden weiter, der es im den Klassenchat veröffentlichte. Sie kam zurück und viele Orientierten sich an jener Arbeit um ihre eigene Tabelle zu erstellen. Bis ende der stunde wurde seitens des Lehrers keine Bemerkung zu Spickzetteln Handys o.ä. gemacht (d.h. niemand ist aufgeflogen). Nach dem Unterricht ging jedoch ein Mitglied dieses Klassenkollektivs zum Lehrer und meldete dies. Daraufhin teilte der Lehrer mit dass die Arbeiten mit 6 Bewertet werden. Anzunehmen ist dass die Begründung der Betrug ist. Nach §67 SchulG M-V Absatz 3 wird jedoch in der Gegenwart formuliert "Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, ist die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären.(...)". Das steht NICHT ´hat beeinflusst´. Also. Wie ist die Sache für alle Parteien positiv zu managen? Vielen dank für eure zeit!

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Die Tatsache, dass das Schulgesetz in der Gegenwart formuliert ist, ändert leider nichts am Tatbestand.

Wenn also ein Mitschüler Sie und die anderen in der Klasse verraten hat und diese wegen des Betrugsversuches eine 6 bekommen, dann ist dies von der genannten Vorschrift des Schulgesetzes leider gedeckt.

In der Rechtsprechung wird im Übrigen eine einzelne Note nicht als sogenannter Verwaltungsakt gesehen, so dass diese Note nicht mit einer Klage angegriffen werden kann. Angegriffen werden kann höchstens die Endnote die über die Versetzung entscheidet.

Auch wenn sich der Lehrer hier höchst unglücklich verhalten wird. so müssen die Personen, die eine 6 bekommen, damit leben. Rechtliche Mittel gibt es hier nicht.

-juristendeutsch-

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Nach §§ 106,107 BGB braucht der Freund wenn er das Handy an Sie schenken will die Genehmigung seiner Mutter.


Fehlt die Genehmigung so ist die Schenkung unwirksam und die Mutter kann das Geschenk zurückfordern.

Hatte die Mutter damals aber das Geschenk genehmigt, so scheidet allerdings jetzt eine Rückforderung aus.

Ggf. können dies Zeugen bestätigen sofern letzteres der Fall sein sollte. Wenn nicht werden Sie das Handy an ihren Ex-Freund rausgeben müssen.

-juristendeutsch-


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