in Österreich wurde 2019 tatsächlich ein Gesetz verabschiedet, das das Tragen von "ideologisch oder religiös geprägten Bekleidungsstücken", konkret also vor allem den Hijab, an Volksschulen verboten hat. Das betraf Mädchen bis zum Alter von etwa zehn Jahren. Es wurde damals als Maßnahme zur „Förderung der Integration“ und zur „Neutralität im Schulwesen“ begründet.
Allerdings hat der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz 2020 wieder aufgehoben – mit der Begründung, dass es gegen die Religionsfreiheit und das Gleichheitsprinzip verstößt. Es war nämlich eindeutig einseitig gegen muslimische Mädchen gerichtet und hat z. B. jüdische oder christliche religiöse Symbole nicht betroffen. Das war nicht mit der österreichischen Verfassung vereinbar.
Was meine persönliche Meinung zum Hijab betrifft: Ich finde, jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, was er oder sie tragen will – ob aus religiösen, kulturellen oder persönlichen Gründen. Das ist Teil der individuellen Freiheit. Problematisch wird es nur dann, wenn Zwang im Spiel ist – aber das ist kein Grund, allen etwas zu verbieten, sondern Anlass, gezielt gegen Zwang und Diskriminierung vorzugehen.
Letztlich ist es wichtig, dass wir lernen, Vielfalt als etwas Normales und Bereicherndes zu sehen – nicht als Bedrohung.