Sobald du die Schlüsseln übergibst ist ja auch dein Mietvertrag abgelaufen,also bist du auch nicht mehr Mieter dieser Wohnung und er kann weitervermieten. Sollte aus deinen Verschulden die Wohnung nicht weitermietet werden können,obwohl Mieter da wären,könnte er dich auf Mietausfall klagen. Natürlich muss dein Verschulden auch bewiesen sein. Die Wohnung ist,ausser die normale Abnützung,so zu übergeben,wie du sie übernommen hast. Sollte eigentlich selbstverständlich sein.

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Du sprichst in Rätseln. Hast du eine Vaterschaftsklage gemacht,oder GLAUBST du nur,das es nicht dein Kind ist? Du hast die Kinder als Vater anerkannt und somit hast du auch als Vater alle Rechte und Pflichten,die ein Vater hat. Solltest du aber erst später erfahren haben,das du nicht der leibliche Vater bist,kannst du ja eine Vaterschaftsklage machen,die nicht billig ist,nur musst du auch beweisen können,das du reingelegt wurdest,was schwer sein dürfte. Ob du dann noch die Kinder sehen kannst,liegt im Ermessen der Kindesmutter. Ich persönlich würde dir jedenfalls was pfeifen!

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Naja,ich würde sagen,man kann es nicht jeden recht machen. Erlaubt oder nicht,meine persönliche Meinung dazu ist: 1.)Radfahren am sandigen Kinderspielplatz ist nicht nur fast unmöglich sondern kann auch andere Kinder gefährden. 2.)Ein Hund hat nichts am Kinderspielplatz verloren. Was hat er denn davon,wenn er dort angeleint sitzen muss? 3.)Alkohohl hat auch am Spielplatz nichts verloren.Man kann sich doch zurrückhalten,bis man wieder daheim ist,denke ich. Wenn ich Kind und Hund habe,sitze ich nicht mit Bier auf Spielplätzen herum sondern gehe mit ihnen laufen,und Radfahren,wo sich Hund und Kind austoben können. Leider siegt aber immer wieder die Faulheit der Menschen....

Trotzdem würde ich mir von Parteien nicht vorschreiben lassen,was ich zutun habe und was nicht.

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Also,der Vermieter darf nur mit deiner Zustimmung und auf vorherige Ankündigung deine Wohnung betreten,allerdings braucht er einen vernünftigen Grund dazu. Handelt es sich aber um "Gefahr in Verzug",ist er berechtigt auch ohne deine Zustimmung in deine Wohnung zu kommen. Genauso musst du einen eventuellen Nachmieter NICHT zur Besichtigung in deine Wohnung lassen. Ob der Vermieter einen Mietausfall hat,wenn er keinen Nachmieter findet,ist allein seine eigene Sache,solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

http://www.tierschutzbrennpunkt-europa.com/

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Dazu kann ich nur sagen: Du hast dir das Tier aus einen TH geholt. Du hast vorher gewusst,was verlangt wird. Du hast vorher gewusst,das er eine Behinderung hat. Du hättest ihn nicht nehmen müssen. Ich lehne es ab,wenn Leute,denen vorher schon alles klar war,im Nachinein herumraunzen. mfg.julie2

http://www.tierschutzbrennpunkt-europa.com/

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Ja,man muss etwas zahlen,wenn man sein Tier ins Tierheim abgibt. In Wien kostet es 70 Euro. Welchen Hund hast du denn?,welche Rasse? Du könntest ihn ja auch in meinen Forum inserieren,es ist ein Tierschutzforum.

http://www.tierschutzbrennpunkt-europa.com/

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Schmeiss ihn raus! Dein Bruder ist erwachsen,hat keinen Mietvertrag,zahlt keine Miete und müllt alles zu.

Du könntest ihn ja von der Polizei abholen lassen,da er sich weigert,das Haus zu verlassen. Ist genauso,wenn ich Besuch habe und der sich weigert zu gehen. Solange ihr ihn immer wieder unterstützt,wird er sich nicht ändern,sondern sich fest ins Fäustchen lachen.

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Leider ist es so,das du deine Sachen nur zivielrechtlich einklagen kannst.

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Hunde und Katzen gehören nicht unter Kleintierhaltung und müssen bewilligt werden. Es ist egal,ob der arme Hund aufs Kisterl gehen muss,oder nicht.... Wenn ich schon weiss,das in der Wohnung Tierhaltung verboten ist,ziehe ich dort auch nicht ein,wenn ich ein Tier halten will.

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Nach Schimmel u.a.Mängeln in Wohnung Mietkürzung - Vermieter droht mit Mahnverfahren

Meine derzeitige Wohnung bewohne ich seit dem 01.10.08. Am 23.12.08 habe ich dann in der Küche schwarzen Schimmel zwischen Decke und Wand festgestellt. Die Fläche des Schimmelbefalls wurde innerhalb kürzester Zeit größer und sieht es sieht danach aus, als wäre der Schimmel schon vor meinem Einzug vorhanden gewesen und einfach mit weißer Farbe, wie der Rest der Küche, übergestrichen worden.

Den Schaden habe ich unmittelbar am nächsten Tag meinem Vermieter tel. melden wollen, konnte diesen jedoch auch nach mehreren Versuchen auch im Januar nicht erreichen.

Daraufhin habe ich in der ersten Januarwoche ein höfliches Schreiben an meinen Vermieter mit Beschreibung des Mangels gerichtet, doch auch hier blieb jede Reaktion aus. Es sind übrigens weitere Mängel aufgetreten, die ich ebenfalls aufzeigte. Das Warmwasser z.B. erreicht nur eine Temperatur von 37 Grad und durch den im Bad befindlichen Lüftungsschacht zieht es dermaßen, dass man im Bad friert.

Aufgrund weiterhin ausbleibender Reaktion meines Verm.habe ich eine angemessene Mietkürzung mit Frist angekündigt und inzwischen umgesetzt. Jetzt habe ich ein Schreiben seines RAs mit Ankündigung eines Mahnverfahrens wegen der Mietkürzung.Den Schimmel habe ich angebl.selbst verursacht, das Wasser werde warm genug und der Lüftungsschacht müsse so sein. Es war niemand in der Wohnung um die Mängel zu begutachten! HILFE!

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Der Mieterverein wird dir keine Experten schicken um den Schaden zu prüfen,die beraten dich nur,was du tun kannst. Einen Experten für den Schaden,musst du selber beauftragen und auch bezahlen,sind aber nicht billig. Der Mieterverein wird dir die Adressen dafür geben. Ausserdem kannst du nicht einfach so die Miete kürzen,wie es dir beliebt. Du kannst sie zwar,nach einen Schreiben an den Vermieter kürzen,musst aber den Rest der Miete bei einen Anwalt oder Notar hinterlegen,bis alles geklärt ist und feststeht,das der Schaden auch schon vorher da war. Mache jedenfalls Einspruch,wenn es zu einer Klage kommt. Falls du keine Rechtschutzversicherung hast,kannst du bei Gericht Verfahrenshilfe beantragen,das kostet dir nichts. Viel Glück

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Ist auch meine Meinung wie von gigik Den Gürtel bisserl enger schnallen und vielleicht das einer nur halbtags arbeitet,wenn es schon sein muss. Auf jeden Fall würde ich mir auch die Erzieherinnen,die dein Kind betreuen mal richtig anschaun...

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Du solltest dir lieber um deine Gesundheit Gedanken machen,als um das nachvollziehbare Hundeverhalten. Hundebisse sind immer anzeigepflichtig. Du hättest sofort die Polizei holen müssen,die die Daten des Tierhalters aufnimmt und sofort zu einen Arzt gehen. Der Tierhalter muss dann zum TA mit seinen Hund und bestätigen lassen,das er Tollwutfrei ist und das 2 mal. Diese Bescheide muss er dann auf die Polizei bringen,ausserdem hat das Magistrat auch noch ein Wörtchen mit zu reden,was wieder kostet. Das bezahlt auch keine Versicherung! Auch wenn in Österreich/Deutschland die Tollwut ausgestorben ist,heisst es nicht,das der Hund Tollwutfrei ist,nur weil er in Österreich vor einen Geschäft sitzt,da viele Hunde importiert werden von allen möglichen Ländern. Du hast auch noch Anspruch auf Schmerzengeld. Wenn du jetzt zum Arzt gehst und keine Daten des Tierhalters hast,das der Hund untersucht werden kann,wirst du eine schmerzhafte Tollwutimpfung über dich ergehen lassen müssen.

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Nein! Wenn im Mietvertrag nichts angegeben ist,das eine Hundehaltung ausdrücklich verbietet,kannst du Hunde halten und er kann dir den Hund nicht verbieten,auch nicht nachträglich. Kleintiere sind IMMER erlaubt,auch wenn es im Mietvertrag verboten ist! Trotzdem wäre es besser,wenn es auch im Mietvertrag steht,aber egal. Etwas anderes ist,wenn dein Hund Schwierigkeiten macht,andere Leute beisst,die Umgebung verunreinigt,ein Dauerbeller ist,sodass sich andere Mieter gestört fühlen usw. Das muss aber dann das Gericht entscheiden. Also so einfach,wie er sich das vorstellt geht das jedenfalls nicht.

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Einfach ignorieren. Fremde,die sich so über Hunde äussern,haben an jedem Hund was auszusetzen,ob gross oder klein. Jeder hat seinen eigenen Geschmack was Hunde betrifft und keiner hat das Recht jemanden wegen der Grösse eines Hundes zu beleidigen und die Hund schon gar nicht gg

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Das Kind sollte mal keine Angst vor seinen Eltern haben,wenn er mit schlechten Noten nach Hause kommt,dann wird er auch kaum auf so einen Gedanken der Fälschung kommen. Am besten ist,wenn man mit den Lehrern vereinbart,wann eine Unterschrift gegeben wurde und dann weiss man ja,ob man es selber unterschrieben hat,oder sein Kind. Ich hatte es immer ein telefonisches Gespräch vereinbart,da eines meiner Kinder gerne mal der Schule fernblieb,ohne meines Wissens. Das hat Wunder gewirkt,natürlich braucht man dazu auch ein gutes Verhältnis zum Lehrerpersonal

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Ich verstehe nur eins nicht,wenn du schon die Miete bar bezahlst,hättest du dir doch dafür eine Quittung geben lassen müssen! Mietverträge sind zwar auch mündlich vereinbar,aber das würde ich nicht machen,genauso wie eine Barzahlung der Miete. Im Streitfall verlangt man IMMER Beweise,die du jetzt nicht hast. Ich würde dort gar nicht einziehn. Jeder seriöse Vermieter stellt dir auch einen Mietvertrag aus,der seine Richtigkeit hat. Auch solltest du einen neuen Mietvertrag vom eigenen Anwalt sicherheitshalber nochmal überprüfen lassen.

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