Kolletivstrafen sind verboten! Dagegen könnt ihr euch per Anwalt wehren, hat grßte Aussichten auf Erfolg! Die Kollektivstrafe wurde 1949 abgeschafft!

In eurem Fall hat jeder die Möglichkeit wegen Freiheitsentzug bzw. Freiheitsberaubung zu klagen. Psychische Folgen noch nicht mit eingeschlossen!

*Diese Auskunft fällt nicht unter das Rechtsberatungsgesetz, das es nicht mehr gibt, auch nicht unter das neue Rechtsdienstleistungsgesetz!

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Nachdem du aus deinem Regelsatz für andere Lebennotwendigkeiten bezahlt hast, musst du dir die Einbehaltung der Rückzahlung für Nebenkosten vor einem Sozialgericht erstreiten! Geh aber mit Anwalt hin, sonst werfen sie dir Paragraphen um die Ohren, die du vermutlich noch nie gehört oder gelesen hast und must in Unwissenheit dessen zustimmen oder ablehnen. Wobei bei einer Ablehnung gleich der ensprechende Paragraph abverlangt wird und du das nächste Problem hast. Ist mir passiert in München, als mir meine Rechtsanwältin 2-mal versetzt hatte!

Du musst dich darauf berufen, dass deine Vorleistung für Nebenkosten aus dem Regelsatz bestand, der nicht gesondert für Nebenkosten ausgewiesen ist. Somit ist eine Rückzahlung nur ein Ausgleich einer Überzahlung und kein Einkommen.

Wenn das Amt allerdings die Vollen Kosten trägt für Miete und Nebenkosten, dann ist es rechtens, wenn das Amt diese Rückzahlungen einfordert!

Viel Erfolg!

Diese Auskunft ist nicht Bestandteil einer Rechtsberatung nach dem alten Rechtsberatungsgesetz! Neu = RDG

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Sozialleistungen sind zum Überleben bestimmt, nicht für Insolvenztilgung. Diese Leistungen liegen im untersten Rahmen eines Einkommens zu Sicherung des Lebensunterhalts. Eine Insolvenz darf daran nicht scheitern, muß aber dem Insolvenzverwalter mitgeteilt werden (Wohlwollensverhalten und Mitteilungspflicht).

Die angegebenen Summen scheinen mir richtig zu sein.

BaFög wird anders behandelt, als Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Grundsicherung im Alter.

Kosten der Unterkunft wird bei BaFög auch anders gehandhabt, es gibt sie kaum bis garnicht!

Schade, ihr hättet prüfen sollen, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, oder nur eine Zweckgemeinschaft!

Bei Zweckgemeinschaften gibt es den vollen Satz nach SGB II, sonst den gekürzten!

Unterschied ist, dass bei Bedarfsgemeinschaften ein Gegenseitges Einstehen füreinander voraussetzung ist (Ehe, Eheähnlichkeit, Kind-Eltern, Verlobung oder ausdrückliche Erklärung zum gegenseitigen Einstehen zu einander).

Vermutlich kommt bald eine Nachricht, dass ich hier Rechtsberatung betreibe! Aber das Rechtsberatungsgesetz gibt es nicht mehr und das Folgewerk mit 274 Seiten hat das etwas stark gelockert! (soweit für Kritiker an der Sache).

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Mir scheint das Ganze eher als kleiner "Sozialbetrug", denn jeder HARTZ-IV-Geschädigte muß mit dem auskommen, das du auch derzeit bekommst! Der muss auch offenlegen, wenn ervon anderen eine Unterstützung bekommt, denn die wird ihm angerechnet! Ist auch richtig soweit!

Du kannst eine Zweckgemeinschaft gründen, musst es auch melden, bekommst aber dann weniger KdU, da der Mitbewohner, egal ob mit oder ohne Mietvertrag, auch seinen Teil bezahlen muss. Das wird vom Amt schon richtig verrechnet!

Es geht also nicht, dass du deine 639 Euro behältst UND zusätzlich die Hälftige Miete dazu bekommst!

Da krieegst mit Recht ordentlichen Ärger!

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Es spielt keine große Rolle, welcher Beruf es auch sein mag, der Verdienst ist immer noch durch die Lobby und des Kapitalismus' starkt eingegrenzt!

Die sog. Carikativen arbeiten lieber mit 400 - 600 Euro-Kräften im Teilzeitbereich. Um dort richtig Fuß fassen zu können. gibt es viele Sozialarbeiter/Pädagogen, die viel eit verschenken und Gehalt, NUR um diesen Job zu bekommen.

Mit anderen Worten, die eigne Konkurrenz ist auch enorm groß!

Es ist immer ratsam, sich landesweit, wenn nicht gar bundesweit zu informieren, was für seinen erstrebten Beruf gezahlt wird!

Ich kenne einen Sozialpädagogen, der erst nach 5 Jahren ein Gehalt von etwas über 3.000 Euro erreicht hat!

... Wenn diese Menschen nicht sooo enorm wichtig wären, für unsere Bedürftigen, würde es mit der Bezahlung auch anders aussehen. Hauptsächlich ist aber der gegenseitige Dumpinggedanke wohl das größere Fiasko!°

Ich wünsche dir von Herzen viel Erfolg beim Studium! - egal welche Richtung!

Unsere letzten Regierungen haben sich nichts um unsere Akademiker geschert und haben sie ins Ausland ziehen lassen, dabei brauchen wir diese Kapazitäten mehr als dringend im eigenen Land!

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bin immer ehrlich und direkt

In ähnlicher Weise frage ich mich auch immer, wie ehrlich wirklich hier geschrieben wird!

Es gibt oft Antworten, da bleibt mir die Spucke weg, sowas von blöd und vollkommen am Sinn des Portals vorbei!

Mich nerven aber auch die ewig gleichen Fragen (ich mach mehr HARTZ und Soziales) Da hab ich schon 6.mal das Gleiche geschrieben, dann etwas ausführlicher und den Kommentar bekommen: Wer soll denn das alles lesen?

Ich habe das dringende Gefühl, dass das Niveau von den Schreibern leicht ins Minus geht! Lesen tun ja wohl auch die Wenigsten, wenn man etwas empfiehlt!

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Die Saktionen bei ARGE sind in viel zu vielen Fällen gesetzwidrig! Auch wenn in diversen Paragraphen etwas dazu steht, wurden diese bereits von Bundesgerichten als gesetzwirdrig angemehnt!

Ein Widerspruch ist immer Sinnvoll, weil er nichts kostet! In 98% der Fälle wird der Widerspruch erfolgreich bestätigt.

Man darf eben nur nicht aufgeben, weil ständig irgend etwas gekürzt wird oder man persönlich gegängelt fühlt!

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

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Die GEZ kann ihre ausstehenden Gebühren ohne weiteres mit dem Gerichtsvollzieher eintreiben! Ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand und auch wirtshaftlich ausgerichtet und hat von jedem Ministerpräsidenten volle Unterstützung!

Nur die GEZ erlaubt sich manches Mal etwas zuviel, ist aber nicht die Regel!

Das Sozialamt verbibt keine Scheine zur Beratung bei Anwälten, das geht über das Amtsgericht (Geschäftstelle). Eine Bewilligung dzu ebenfalls!

Mit deiner persönlichen Absicht, die Schulden zu zahlen, hast du dir auf alle Fälle schon einmal Pluspunkte gemacht! Die GEZ muß dieses Ansinnen deinerseits akzeptieren!

Mit den Nachweisen der Zahlung geh bitte zum GV (nicht GeschlechtsVerkehr!!) und belege das, der KANN und wird wahrscheinlich auch das Verfahren entspechend begleiten, dass es auch zu beiderseitigem Abschluß kommt! Ich war bei GEZ einmal 5-mal gemeldet ind verchiednen Städten, bis ich das weghatte, oh Got-oh-Gott! War eine Namensgleichheit, die die GEZ aber nicht interessierte! Erst ein Gericht hat festgestellt, dass das Willkür war!

Wenn du zu den HARTZ-IV-Geschädigten gehörst, musst du das nachweisen, über die Gemeinde! Dann bist du für die Dauer der HARTZ-Leistungen auch freigestellt. Geringverdiener und Rentner mit niedersten Bezügen haben Pech, wenn sie keine ergänzende Leistung nach SGB II oder SGB XII bekommen! Denen bleibt meist noch viel weniger, als den sog. HERTZ-lern! -Entschuldigung für diesen Ausdruck, aber ich gehör auch dazu -

Informiere dich auch mal im Internet bei gegen-hartz.de oder sozialticker.de

Hoffentlich hilft dir diese Mitteilung? Denn Antworten mit vielleicht solltest mal, oder DAS KANN NICHT SEIN, haben noch nie einem geholfen!

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Kabel Deutschland sagt ja schon der Name, hier wird mit Kabel gearbeitet. Zwar sehr schnell, aber die Führungsebene der Firma ist eine Katastrophe!

Also bei Einstellungen gib jedesmal an, KABEL-Verbindung, dann geht der Rest fast automatisch!

Sschade nur, dass kein ISDN funktioniert, weil das Modem (Thomson) keinen Ausgang dafür hat. Kabel arbeitet ANALOG ! ! ! Du bist einer der Schnellsten im Surfen! Das steht fest!

Bekommst zwar 4-10 Telefonnummern, kannst aber nur auf 2 arbeiten! Leider auch nur 2 Ausgänge am Modem!

Bei Fragen an den Betreiber bist du im Ar...h, denn der hat ausschließlöich CallCenter, die lediglich die Autorität haben, Bestelölungen und Aufträge entgegen zu nehmen, abe mehr auch nicht! Also Vorsicht bei Absprachen mit diesen CallCentern! Sie sind Null-und-Nichtig!

Es kommt immer wieder vor, dass Rechnungen mehrfach eingefordert werden. In diesen Fällen ist man Hoffnungslos auf sich gestellt, lediglich per Zivilrecht kann man gegen die Firma vorgehen, das kann 5-15 Jahre dauern und wer hat das Geld dazu?

Mit Sicherheit gibt es bessere Anbieter, die auch ehrlicher arbeiten!

Sowei meine persönlichen Erfahrungen mit dieser ominösen Firma!

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Da wird sich aber jeder Politiker freuen, wenn er keine Nebenjobs mehr haben darf!

Ich bin sicher, dann ist der Plenarsaal gähnend leer!

Politker sind

  1. auch nur Menschen, die Geldverdienen müssen
  2. die sich für allgemeine Dinge zugunsen aller eines Volkes einsetzen (sollten)
  3. die freiwillig (hihi) mehr abreiten als andere (Ausnahmen Ackermann & Co)
  4. Das Wohl und Wehe ihres Volkes im Auge haben (falls sie mal keine Augenbinde tragen)

So ungefähr sehe ich einen Politiker, anderes ist eine Unterstellung, die durch einzelne aber ihre Richtigkeit erfährt.

Lasst den Politiker ihre Nebenjobs, wird ja eh schon transparenter, wo sie was machen, aber mit Dorfpolizisten kann man eben keine Regierung führen, es sei denn, man ist Diktator!

Demokratie, das verwunschene Betriebssystem einer Regierung, aber immer noch das Beste, um nicht in der Tyranei zu enden!

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Unter System gibt es eine Einstellung, die löscht aber nur Temporäres! Oder du besorgst dir TuneUp2010, da gibt es die Möglichkeit, unnütze Dateien zu löschen. z.B.: alle Endungen mit bak, tmp, temp, mit einer Tilde, old usw.

Kann schon sein, dass Reste rumhängen, die nichtmehr gebraucht werden!

Sortier mal deine Dateien und stell fest, was di nie brauchst in den Ordnern TEMP oder TMP

Es gibt noch andere Bezeichnungen für alte Dateien, auch dDateien mit punkt und Zahlen als Ende sind meist Sicherungsdateien, die nicht unbedingt gebraucht werden!

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süß

Es ist nicht leicht zu sagen, was ein Kompliment ist. Wikipedia hat sicher eine Auslegung dazu!

Es ist oftmals das Empfinden, dass eine Aussage ein Kompliment sein soll, also eine besondere Anerkennung für eine Person!

Soweit meine unmaßgelbiche Meinung!

Schön ist, wie schon gesagt, eine Feststellung, aber bei Schokolade ist süß auch eine Feststellung!

Es liegt auch in der Natur der Völker, WAS sich für ein Kompliment für WEN eignet, also Prägungssache. Prägung durch das Umfeld und die Erziehung!

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Das war schon immer so, im Kriegsfall, also auch in nicht deutschen Kreigsgebieten, haftet der Eigentümer selbst für seine Schäden!

Nach dem Krieg kannst dann versuchen vom Kriegsgewinner etwas zu bekommen. Die Aussichten sind dazu aber sehr sehr trübe.

Im Kriegsfall kann dein KFZ auch annektiert werden, egal wo, du bist im Kriegsgebiet und damit in einem rechtsfreien Raum!

Die Bundeswehr darf im offiziellen Kriegsfall alle Kabrioletts, Pickups und Transporter einziehen, ersatzlos!

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Solange du suchst, findest nix!

Das muss sich ergeben! Feste Freunde sind rar, sehr rar!

Dir muss klar sein, was Freund zu sein heißt! Ich habe nicht umsonst 1966 einen Satz geprägt:

Um einen Freund zu haben, musst du erst einer sein! (Ich hatte den damals bei den Amerikanern aufgestellt!).

Wenn Leute merken, WIE du bist, hast du die größten Chancen, feste Freunde zu finden. Davon wird es in deinem Leben aber nur ganz, ganz, ganz wenige geben! Und die es gibt, sollte man tunlichst gut pflegen!

Finden kannst Freunde überall..... Da gibt es kein Rezept, aber du wirst merken, wer von dir etwas hält, der könnte schon mal ein Anwärter sein!

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Das ist immer so:

Die Einen stören sich grundsätzlich an Jugendheimen und Jugendtreffpunktgen!

Die Anderen merken nicht, dass sie laut sind!

WER hier WAS macht ist immer subjektiv, denn die Ordnungsmacht muss einschreiten, wenn immer wieder angerufen wird.

Ruhestörung ist ab 22 Uhr, das glauben nur nicht Alle! Schon ist der Ärger vorprogrammiert.

Es wäre eine Sache der Stadt oder des Stadtteils, wenn ein bestellter Jugendpfleger oder Sozialarbeiter hier mitmachen würde und das Ganze etwas steuern könnte!

Es kann der Bravste nicht in Frieden leben, Wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt!

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Wer sich um ALG I bemüht unterliegt dem SGB I und darin ist auch festgehalten, dass der AntragstellIn sich voll für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu halten habe! Wer das aber als larifari noch dazu im Amt, abtut, darf sich nicht wundern, wenn ihm Nachteile daraus erwachsen!

Wer weniger als die Vorgabezeiten arbeiten Kann und/oder will muss mit Abschlägen der Leistung rechnen, steht auch im SGB I ! !

Die Mitarbeiter in den ARGEn und Sozialamtern mögen nicht immer die Intelligentesten sein, aber sie haben eine Machtausübung, die man erst einmal durchbrechen können muß! Also war das ein Schuß in den Ofen!

Wenn du laut Vorgabe von 45 Stunden nur 40 arbeiten willst/kannst, dann mußt du dich trotzdem für eine Stelle mit 45 und mehr Stunden bewerben, sonst gibt es Sanktionen nach SGB III.

Es wird dir auferlegt, mit dem angehenden neuenArbeitgeber auszuhandeln, dass du nur 40 Stunden arbeiten willst/kannst.

So einfach kann eine Gesetzeslage ausgelegt und angewandt werden!

Mit deinem larifari hast du der/dem SB gezeigt, dass du sie nicht ernst nummst, das mögen die aber garnicht!

Noch eines:

Den Leitfaden der ARGE hast sicher auch nicht durchgelesen? Da steht es drin, was du musst, darsfst und was besser nicht!

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Da brauchst du nix downloaden!

Melde einfach deine Tätigkeit an, wenn sie zeitlich begrenzt ist auch das, denn es gibt nur für erwerbstätigkeiten einen Freibetrag von ca. 100-115 Euro. Bei Versicherungen, die der ARGE gemeldet sind erhöht sich dieser Freibetrag um die entsprechende Versicherungsprämie!

Es gibt auch privilegiertes Einkommen! unter sozialhilfe24.de findes etwas, suche aber auch mal bei Agentur für Arbeit bundesagentur.de

oder gegen-hartz.de

vielleicht hat auch

harald-thome.de etwas dazu ..

Also ich bin die Seiten mal durchgegangen und habe hier bereits entsprechend gepostget, nur ich hab keine Dauermitteilungslust zum Selben Thema!

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Da hast du aber Glück gehabt

Bei mir hat im gleichen Fall die Staatsanwaltschaft

kein öffentliches Interesse bekundet!

Also Papierkorb!

Jetzt kannst nur noch den Weg mit der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher gehen, aber ob sich das auszahlt?

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Wenn du niocht reagierst und es sind Abzocker, hören die von alleine auf, denn je mehr du dich damit herumschlägst, umsomehr gibst du ihnen Anlass, nachzusetzen und dich zu nerven!

Erst wenn ein SChreiben vom Mahngericht kommt, nimmst einen Anwalt, der dann klarstellt, dass es sich um eine Abzocke handeln könnte!

Bis dahin spar dir Geld und Nerven!

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