Die GEZ kann ihre ausstehenden Gebühren ohne weiteres mit dem Gerichtsvollzieher eintreiben! Ist ein Unternehmen der öffentlichen Hand und auch wirtshaftlich ausgerichtet und hat von jedem Ministerpräsidenten volle Unterstützung!
Nur die GEZ erlaubt sich manches Mal etwas zuviel, ist aber nicht die Regel!
Das Sozialamt verbibt keine Scheine zur Beratung bei Anwälten, das geht über das Amtsgericht (Geschäftstelle). Eine Bewilligung dzu ebenfalls!
Mit deiner persönlichen Absicht, die Schulden zu zahlen, hast du dir auf alle Fälle schon einmal Pluspunkte gemacht! Die GEZ muß dieses Ansinnen deinerseits akzeptieren!
Mit den Nachweisen der Zahlung geh bitte zum GV (nicht GeschlechtsVerkehr!!) und belege das, der KANN und wird wahrscheinlich auch das Verfahren entspechend begleiten, dass es auch zu beiderseitigem Abschluß kommt! Ich war bei GEZ einmal 5-mal gemeldet ind verchiednen Städten, bis ich das weghatte, oh Got-oh-Gott! War eine Namensgleichheit, die die GEZ aber nicht interessierte! Erst ein Gericht hat festgestellt, dass das Willkür war!
Wenn du zu den HARTZ-IV-Geschädigten gehörst, musst du das nachweisen, über die Gemeinde! Dann bist du für die Dauer der HARTZ-Leistungen auch freigestellt. Geringverdiener und Rentner mit niedersten Bezügen haben Pech, wenn sie keine ergänzende Leistung nach SGB II oder SGB XII bekommen! Denen bleibt meist noch viel weniger, als den sog. HERTZ-lern!
-Entschuldigung für diesen Ausdruck, aber ich gehör auch dazu -
Informiere dich auch mal im Internet bei gegen-hartz.de oder sozialticker.de
Hoffentlich hilft dir diese Mitteilung? Denn Antworten mit vielleicht solltest mal, oder DAS KANN NICHT SEIN, haben noch nie einem geholfen!