Hallo Gilt alles auch für Bildungsträger
Anika Müller arbeitet in einem Supermarkt. Um 7 Uhr beginnt ihr Arbeitstag, doch sie fühlt sich heute nicht gut. Um 12 Uhr bekommt sie einen Termin bei ihrem Hausarzt. Danach verständigt sie ihren Arbeitgeber. Und der schickt ihr prompt eine Abmahnung. Immer wieder kommt es im Krankheitsfall zwischen Arbeitnehmern und Vorgesetzten zu Unstimmigkeiten – die leider oft auch vor Gericht ausgetragen werden.
Wann muss ich mich krankmelden?
Der Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. „Und das möglichst vor Arbeitsbeginn“, sagt Michael Engesser, Arbeitsrechtler bei der DGB Rechtsschutz GmbH. Erfolgt die Krankmeldung nicht so schnell wie möglich, könne der Arbeitgeber wie in unserem Beispiel eine Abmahnung erteilen.
Die seltensten Krankheiten der Welt
Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?
Wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden. Der Arbeitgeber kann aber auch unverzüglich ein Attest verlangen, wenn es so im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, berichtet Engesser. Um Ärger zu vermeiden, rät der Jurist, sich die Bestimmungen im Krankheitsfall noch einmal genau durchzulesen.
Was muss mein Chef wissen?
Die Bescheinigung enthält nur die Angaben über die Arbeitsunfähigkeit und wie lange sie dauert. Darin steht nichts über die Ursache und die Art der Arbeitsunfähigkeit. „Das ist Privatsache“, sagt Engesser.
Darf mein Chef mich kontrollieren?
Grundsätzlich sind solche Besuche nicht verboten. Allerdings wird weder der Arbeitgeber noch die dazu beauftragte Person den Krankheitszustand fachlich beurteilen können und so die ärztliche Diagnose erschüttern, sagt Engesser. Außerdem müsse in jedem Fall die Privatsphäre gewahrt bleiben. Der Arbeitgeber kann aber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat.
Wie lange gibt es Lohnfortzahlungen?
Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage begrenzt. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer im Unternehmen vier Wochen ohne Fehlzeiten beschäftigt war. Eine Verlängerung der Entgeltfortzahlungen nach diesen sechs Wochen ist bei Folgekrankheiten möglich, müssen aber im Einzelfall geprüft werden, berichtet Engesser. Nach Ablauf des Zeitraums kann Krankengeld beansprucht werden.
Darf ich mich vor die Haustür trauen?
„Wenn man arbeitsunfähig ist, bedeutet dies nicht, dass man bettlägrig sein muss“, erläutert der Arbeitsrechtler Michael Engesser. Allein die Tatsache, dass man einkaufen geht oder gar spazieren, ist noch kein Grund, die Fortzahlung des Entgelts zu verweigern. „Man darf alles tun, was die Heilung fördert“, sagt Engesser. Wenn aber zum Beispiel ein Maurer, der eigentlich krankgeschrieben ist, erwischt wird, wie er auf einer anderen Baustelle arbeitet, könne der Arbeitgeber die Zahlung verweigern.
Kann ich meine Arbeit verlieren?
Wegen Krankheit kann nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Leidet der Arbeitnehmer an einer Langzeiterkrankung und liegt eine, was die Heilung angeht, deutlich negative Prognose vor, kann er gekündigt werden. Ein typisches Beispiel wäre ein Bandscheibenvorfall, wenn die Ärzte trotz Operationen davon ausgehen, dass der Schaden nicht mehr ausheilt. Bei häufigen Kurzerkrankungen kann der Arbeitgeber die Kündigung mit einem finanziellen Schaden begründen.
Kann man trotz Attest arbeiten?
Natürlich braucht man sich trotz der Diagnose des Arztes nicht krankzumelden. „Die Frage ist, ob das für eine Genesung hilfreich ist“, gibt Michael Engesser zu bedenken. Im Einzelfall kann dieses Verhalten auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn der Betroffene zum Beispiel wegen seiner Krankheit einen Unfall hat.
Darf ich während der Arbeit zum Arzt?
Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer zum Arzt gehen, wenn nicht zu viel Arbeitszeit verloren geht und die Terminlage es zulässt. Was viele nicht wissen: Muss ein Arbeitnehmer Kinder oder nahe Angehörige wegen Krankheit pflegen, darf er zu Hause bleiben. Der Lohnanspruch bleibt bestehen.
Krank im Urlaub
Ansprüche verfallen nicht Wer krank ist, der kann nicht „in Urlaub“ sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich festgestellt. Das bedeutet aber auch umgekehrt: Wer während der Ferien krank wird, dessen Urlaub wird unterbrochen – das heißt: Die Krankheitstage werden gutgeschrieben. Und das während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich „endlos“, nachdem der Europäische Gerichtshof und nachfolgend auch das Bundesarbeitsgericht festgestellt haben, dass eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit, und dauert sie auch noch so lange, nicht dazu führen kann, dass ein Urlaubsanspruch verfällt.
Attest ist zwingend
Bedingung dafür ist im Regelfall, dass dem Betrieb (noch aus dem Urlaub) ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit zugeschickt wird, falls für solche Fälle keine Sondervereinba