Trumann, Attlee, Stalin
Die Dividende wird auf Deine Aktien gezahlt (in Deutschland einmal jährlich).
Die Rendite gibt den Ertrag in Prozent an und errechnet sich aus dem Verhältnis des Wertes der Aktie zur Höhe der Dividende.
Beispiel: eine Aktie mit Wert von 200 Euro zahlt 4 Euro Dividende. Dann ist die Rendite 2%.
ja, aber besser zweimal die Woche
ja, am besten genaue Lärmprotokolle führen mit Angaben zu Datum, Uhrzeit, Dauer, Art etc. und wenn vorhanden, auch Zeugen.
Damit dann zum Vermieter und Einschreiten verlangen.
Wenn das nicht hilft, mit Mietminderung drohen. Die hätte aber nur dann Aussicht auf erfolg, wenn die Lärmbeeinträchtigung wesentlich ist.
Nein.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer vor Jahren ist das nicht möglich.
Sieht nach einem bearbeiteten Foto aus.
Weißt Du eigentlich, dass fast alle Fotos von Models bearbeitet sind.
Bei einem Grundstückswert von 35000 Euro und mehr ist zu beachten, dass der Freibetrag für den Schwiegersohn, also Dich, überschritten ist. Es würde also Schenkungssteuer auf Deinen Anteil anfallen. Es würde sich daher empfehlen, dass nur Deine Ehefrau sich das Grundstück schenken läßt.
Sie könnte dann später wiederum einen Miteigentumsanteil an Dich schenkungssteuerfrei übertragen.
Du solltest mindestens 3 Mal wöchentlich mit Gewichten trainieren, etwa 5 verschiedene Übungen mit jeweils 8- 10 Wiederholungen.
Wenn Du keine Geräte hast, wirst Du ins Fitnescenter gehen müssen.
Da braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen. Bei einem Grundstückswert von lediglich 2500 Euro fällt bei Euch beiden keine Schenkungssteuer an. Deshalb ist eine Schenkung empfehlenswert. Bei einem Kauf würde nämlich Grunderwerbsteuer anfallen. (je nach Bundesland zwischen 4,5 bis ca. 7 %)
Ein Laserdrucker für 100 Euro ist als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abschreibbar. Du kannst die privaten Geräte als sogenannte Einlage in Deinen Gewerbebetrieb einbringen. Je nach Wert kannst Du sie sofort im Jahr der Einbringung voll abschreiben oder aber auf mehrere Jahre verteilt abschreiben.
Es gibt mindestens 3 Teldafax-Firmen: Teldafax Energy, Teldafax Marketing und Teldafax Services, jeweils als GmbH. Nach meinem Wissen hat Teldafax Energy die Stromverträge und Teldafax Marketing die Gasverträge abgeschlossen, während Teldafax Services jeweils eine Einziehungsermächtigung von diesen Firmen zur Einziehung der Forderungen im eigenen Namen, aber für Rechnung der jeweiligen Ursprungsfirma erhalten hat. Das Tückische daran ist, dass bei der Einziehungsermächtigung die jeweilige Ursprungsfirma Inhaberin der Forderung geblieben ist. Eine Aufrechnung ist jedoch nur möglich, wenn Gläubiger und Schuldner identisch sind.
Wie MykolaNeumann bereits am 27.11.11 geschrieben hat, bestehen zumindest drei verschiedene Firmen, die rechtlich selbständig sind. Dein Stromvertrag ist vermutlich mit Teldafax Energy GmbH abgeschlossen und Dein Gasvertrag mit Teldafax Marketing - oder umgekehrt? Auf jeden Fall haben diese Firmen jeweils der Teldafax Services GmbH eine Einziehungsermächtigung zur Einziehung der Abschläge erteilt. Und hier liegt das Problem: Bei einer Einzugsermächtigung bleibt die Ursprungsfirma die Inhaberin der Forderung, also die Gläubigerin. Aufrechnen kann man aber nur, wenn die Gläubiger jeweils identisch sind. Tatsächlich ist das natürlich Trickserei, aber rechtlich dürfte das haltbar sein, da Du in den AGBs bereits Deine Zustimmung zu Abtretungen erteilt hast. In den AGB ist diese Zustimmung auch besonders hervorgehoben. Ob man gegen dieses Vorgehen nach dem AGB-Gesetz - Überraschungsklausel - etwas unternehmen kann, dürfte zweifelhaft sein. Also: eine Aufrechnung bei Guthaben aus Strom gegenüber Nachforderung aus Gas dürfte eher nicht klappen.