Hallo Tuba,

Zu Teil 1 deiner Frage: Im inzwischen nun fast eingemotteten Rettungsassistentengesetz, gab es eine Vorgabe, (selbstverständlich in der Ausführungsverordnung) dass eine Mindestanzahl an Einsätzen in der Notfallrettung durchzuführen ist. (Damit die Praktikanten nicht auf den Krankenwagen versauern)Somit KANNST du selbstverständlich auch die gesamte Zeit auf einem NAW eingesetzt werden, sofern dieser zu einer anerkannten Lehrrettungswache gehört. Dies ist jedoch wenig sinnvoll! Denn der Rettungsassistent wird nun mal nicht nur auf NAWs eingesetzt. Du solltest also auch in den Krankentransport und die eigenverantwortliche Rettung ,ohne dass dir ein Akademiker das Händchen hält, rein geschnuppert haben. Dein Prüfungsfallbeispiel wirst du auch ohne Arzt spielen. Und ab dem Moment des bestandenen Abschlussgespräches, wirst du auch ohne Arzt auf normalen Rettungswagen eingesetzt und hast nicht immer den Notarzt als Backup hinter dir stehen.

Zu Frage zwei: kann ich dir leider nicht sagen

Und drittens: Dein einleitender Hinweis auf, aus deiner Sicht nicht qualifizierte Antworten und Kommentare, lässt darauf schließen, dass du die zu Genüge schon bekommen hast. Und ich glaube diese Kommentare hast du auch zu Recht erhalten!!!
Dies ist ein Forum. Es profitiert von Schwarmintelligenz. Es liegt an dir, die gegebenen Antworten im Nachhinein auszuwerten. Es ist wenig förderlich und umgänglich, Menschen im Vorfeld für Ihre nach besten Wissen und Gewissen gegebenen Antworten anzugreifen.

Also statt den Foren-Mitgliedern hier zu drohen, solltest du, wenn dir diese Form der Antwort nicht reicht, etwas tun was du für deine Prüfung sowieso brauchen wirst! Nimm das Gesetz in die Hand und schau selber nach. RettAssG Abschnitt II / 7 1-2 .Da steht es eindeutig drin! Dann brauchst du auch die Laien, die dir helfen wollen, nicht angehen.

Dann melde jetzt mal schön meinen Eintrag.

Anmerkung zu deiner Frage zwei: Du wirst bei der Bundeswehr gut aufgehoben sein! Das zeigt mir dein Ton und deine Rechtschreibung…
Hiermit entschuldige ich mich bei allen Bundeswehr Soldaten die dies lesen!  Ihr werdet sicherlich verstehen und wissen wie ich es meine!

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Sorry Bigboy .... Das passt so seid dem NfS nicht mehr! Jetzt sind die Schulen per Gesetz verpflichtet einem Mindeststundenanteil des Unterrichtes von studierten Pädagogen abhalten zu lassen. Dieser Stunden Anteil ist mit circa 90% sehr hoch angesetzt. Wie die einzelnen Schulen dies umsetzen (zum Beispiel Praxis Anteile der Ausbildung mit in diese Stunden-Verteilung einrechnen) wird sich von Schule zu Schule zeigen. Und die entsprechende medizinische Ausbildung ist bestimmt nicht schädlich😉👍

Gruß Jocke112

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Der Beruf wäre echt Top ... wenn die Patienten nicht wären !

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Jeder freut sich über ein Dankeschön! Ob das was ich gerade tue selbstverständlich ist, oder etwas Besonderes. Heutzutage wird in unserer Gesellschaft viel zu selten Dankeschön gesagt. Ich finde es toll, dass du so darüber nachdenkst. in Zeiten, in denen jeder darüber nachdenkt bei einem falschen Husten des Mitarbeiters schon eine Beschwerde zu schicken, tut ein Dankeschön besonders gut. Schicke das Dankeschön doch einfach mal an ihren Vorgesetzten. Denn wenn an der Stelle, an der sonst höchstens mal Beschwerden ankommen, auch mal ein Dankeschön ankommt, wird an den für den Mitarbeiter entscheidenden Stellen auch gesehen, dass die Jungs gute Arbeit machen.

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Hallo, erstens musst du nicht 18 sein um die Ausbildung zu beginnen und zweitens ist bei der Notfallsanitäter Ausbildung ein Träger im Gesetz vorgegeben. Es ist ja auch schwer möglich, zum Beispiel Krankenpflegeausbildung zu machen ohne beim Krankenhaus angestellt zu sein. Durch diese Änderung im Vergleich zum Rettungs-Assistenten Gesetz ist es dir jedoch um ein vielfaches leichter geworden Notfallsanitäter zu werden. Schließlich brauchst du nicht mehr selbst in die Tasche greifen um diese Ausbildung zu machen.

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Ich weiß nicht aus welchem Bundesland diese Regelung stammen soll. Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst hat jährlich eine 30-stündige Pflicht-Fortbildung zu absolvieren. Unabhängig von seinem erlernten Bild. Die Rezertifizierung auf Algorithmen in lokalen Einsatzbereichen betrifft nicht das Führen, des sowieso nicht geschützten Begriffes Rettungssanitäter.

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  1. Finde ich es sehr löblich, dass dein Arbeitgeber dir qualitativ so im Nacken sitzt. Schließlich sortierst du in diesem Beruf keine Regale ein oder wäscht Autos.
  2. Finde ich es gut, dass du selbst deine eigenen Kenntnisse soweit reflektierst und einstufst.
  3. jeder Rettungsdienstmitarbeiter (ohne genau spezifiziert auf Rettungssanitäter/Rettungsassistent und in Zukunft auch Notfallsanitäter) hat eine 30-stündige Pflicht-Fortbildung im Jahr durchzuführen. Da der Rettungssanitäter kein geschützter Beruf ist, muss man auch diesen nicht nach Vernachlässigung dieser Ausbildungspflicht neu machen. Tatsächlich darf man bereits wieder tätig werden, wenn man dann eine 30-stündige Fortbildung absolviert hat.

Ob das eine gute Idee ist oder nicht, sei mal dahingestellt!!!!!!

Deinen Arbeitgeber dazu zwingen, kannst du eh nicht. Und ich frage mich auch, wie glücklich du damit werden würdest,wenn du im ersten Dienst, bei einer Reanimation das Gefühl hast, versagt zu haben.

Summa summarum: Dein Arbeitgeber kann dich zwar nicht zwingen, ist aber offensichtlich vernünftig. Schlage ihm doch mal vor fünf Dienste als Dritter auf einem RTW mit Lehrretter mitzufahren. Anschließend eine Reflexion und man bespricht zusammen den weiteren Werdegang. Dürfte auch dir ein besseres Gefühl geben.

Gruß Michael

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Hallo und guten Morgen.

In einigen Bundesländern , wie zum Beispiel NRW, ist der Rettungsdienst bei der Berufsfeuerwehr mit angesiedelt. Das bedeutet jedoch nicht zwingend dass der Rettungsdienst dort auch nur von der BF ausgeführt wird. Wenn du also mit dem Hintergrund zur BF möchtest, im normalen Regelrettungsdienst eingesetzt zu werden und nicht im Krankentransport zu versauen, kann ich dich beruhigen. In vielen Städten fahren Hilfsorganisation fest eingebunden im Rettungsdienst. Solltest du trotzdem unbedingt im Bereich der BF ankommen wollen, kann ich dir vor dem Hintergrund der Neuerungen im Rettungsgesetz auch Hoffnung machen. Die Einführung des Notfallsanitäters wird in vielen Bereichen dazu führen, dass die Berufsfeuerwehr Angestellte im Rettungsdienst einsetzen wird. Somit wirst du zukünftig bei den Berufsfeuerwehren als Angestellter gute Chancen haben. Solltest du eine Beamtenlaufbahn bei der BF anstreben die zusätzlich die Arbeit im Rettungsdienst bedeutet, sehe ich dich jedoch eher schwarz. Derzeitig kommen im Bundesdurchschnitt auf einer freie Stelle circa 150 Bewerber. Würdest du dann jemanden einstellen der ein Handikap mitbringt? Eine Brille ist im Bereich des Rettungsdienstes schon sehr störend. Im Brandschutz ist es echt Schrott! Aber das war ja nicht Inhalt deiner Frage!

Summa summarum: Kein Problem! Deiner Tätigkeit im Rettungsdienst bei einer Berufsfeuerwehr kannst du jetzt schon freudig entgegensehen !!!

Gruß Michael

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Einmal kann wiederholt werden. Bei den praktischen Teilen brauch nur der durchgefallene Part wiederholt werden. Bei Mündlich ... Die gesamte Mündliche. Gruß Michael

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