dir sollte klar sein, dass du im medizinstudium auch chemie lernst und prüfungen ablegen musst. ich selbst habe lange zeit an medizinstudenten chemienachhilfe gegeben und weiß dass es vielen nicht leicht fällt.

gruß

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Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Der HÄNDLER ist per Gesetz verpflichtet, 2 Jahre Gewährleistung zu geben, also das Gerät zu reparieren oder ein neues zur Verfügung zu stellen. Die Garantie kann vom Hersteller gegeben werden, ist aber nicht Pflicht. Wenn auf dem Karton steht "3 Jahre Garantie", dann ist es wahrscheinlich vom Hersteller. Natürlich würde der Händler in dem Fall mit Kassenbon auch vermitteln, das ist aber eine andere Sache. Also frag am besten beim Hersteller an.
Noch eine Idee: Guck mal, ob du rausfinden kannst ab wann das Modell produziert wurde. So kannst du evtl. beweisen, dass es jünger als drei Jahre ist.
Viel Erfolg!

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