Es hilt nix, du musst zur Ärztin oder zum Arzt, und deine Mutter wird dir auch sicher helfen eine ganz nette/einen ganz netten zu finden.
Bin zwar kein Anwalt, aber glaube dass er sein Geld nur dann einfordern könnte wenn du es ihm bereits defekt verkauft hättest obwohl du behauptet hast dass es funktioniert. Da ihr euch aber darauf geeinigt habt dass es funktioniert hat und du das wahrscheinlich auch schriftlich hast (email?) kann er sich brausen gehen. Du musst keine Garantie oder Gewährleistung leisten als Privatperson.
Einen Brief vom Anwalt kann er dir natürlich trotzdem schicken, kostet ihn aber Geld und wird im Endeffekt nix bringen.
Nein, ist es nicht, Punkt.
Schwere Situation, auf keinen Fall die Hoffnung aufgeben. Aber ansonsten würde ich ganz einfach mal zum Jobcenter gehen und denen die Situation schildern. Die freuen sich über Menschen die wirklich arbeiten wollen.
in den urlaubsflirt sollte man sich tunlichst nicht verknallen. wen er nur sex wollte stehen die chancen schlecht. er wird sich von sich aus ziemlich sicher nicht melden. du kannst einen (!) kontaktversuch machen und sagen was sache ist, wenn er sich nicht meldet oder nix von dir wissen will vergiss ihn ganz schnell.
Ich würd sagen es ist durchaus möglich, dass sie zumindest offen für mehr war.
er kann dir nicht beweisen, dass du ihm den mittelfinger gezeigt hast und du kannst ihm nicht beweisen, dass er dich genötigt hat (ja, das hat er nach deiner schilderung), es sei denn einer von euch beiden hat einen zeugen, dann ist das für den jeweils anderen blöd...
wie kommen deiner meinung nach denn signale von außen in den fernseher hinein?
Darf man beim Nachbarn einsteigen, wenn dieser nicht zu Hause ist?
Das was blau wird ist ein Bluterguss, natürlich kann man auch eine Prellung ohne Bluterguss haben.
nein, nur mit der Länge der Nase
Da gibt es fürchte ich nicht viele sinnvolle Möglichkeiten.
1. Sex während der "Regel" bzw. Abbruchsblutung.
2. kurz mal auf Sex verzichten.
Alles andere wäre eher Blödsinn - von Hexenkräutern mal abgesehen ;-)
Ja, darf er.
Freunde dich mit "dem Opfer" an. Problem gelöst.
arbeitsunfähig: kann gerade nicht arbeiten
berufsunfähig: kann generell (im Beruf XY) nicht arbeiten
Es beantwortet zwar nicht direkt deine Frage, aber wenn es dir so schlecht geht und du offensichtlich einen antibiotikapflichtigen Infekt hast, und dich dein Chef eh schon nach Hause geschickt hat, dann unterhalte dich mit deinem Hausarzt doch mal über eine Krankschreibung; dann hast du 1. Zeit zum Essen wann du willst, und 2. kannst du ihm gleich diese Frage stellen.
Bin zwar kein Jude, antworte aber trotzdem:
Seit wann gibt es Juden in Deutschland? Gab es mal mehr? Warum? Wieviele sind es jetzt? Zur Not hilft auch ein Geschichtebuch ;-)
Alles falsch. Es beschreibt einen Pegel. Das kann, muss aber nicht, ein Schallpegel sein. Und Schallpegel und Lautstärke sind auch nicht das gleiche.
Ich kenne das schweizer Recht nicht, aber ich würde mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass ihr das nur innerhalb der Schule verwenden dürft.
Im übrigen dürft ihr das Video schon veröffentlichen, nur müsst ihr halt GEMA-Gebüren zahlen (bzw. wie immer die in der Schweiz heißen) und wenn ihr es sauber macht den Autor der Musik im Abspann nennen.
Ja, wenn dann über die Hompages der jeweiligen Unis. Auch direktes googeln nach einem (genau definierten) Thema kann (muss aber nicht) zum Erfolg führen.