Es hilt nix, du musst zur Ärztin oder zum Arzt, und deine Mutter wird dir auch sicher helfen eine ganz nette/einen ganz netten zu finden.

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Bin zwar kein Anwalt, aber glaube dass er sein Geld nur dann einfordern könnte wenn du es ihm bereits defekt verkauft hättest obwohl du behauptet hast dass es funktioniert. Da ihr euch aber darauf geeinigt habt dass es funktioniert hat und du das wahrscheinlich auch schriftlich hast (email?) kann er sich brausen gehen. Du musst keine Garantie oder Gewährleistung leisten als Privatperson.

Einen Brief vom Anwalt kann er dir natürlich trotzdem schicken, kostet ihn aber Geld und wird im Endeffekt nix bringen.

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Nein, ist es nicht, Punkt.

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Schwere Situation, auf keinen Fall die Hoffnung aufgeben. Aber ansonsten würde ich ganz einfach mal zum Jobcenter gehen und denen die Situation schildern. Die freuen sich über Menschen die wirklich arbeiten wollen.

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in den urlaubsflirt sollte man sich tunlichst nicht verknallen. wen er nur sex wollte stehen die chancen schlecht. er wird sich von sich aus ziemlich sicher nicht melden. du kannst einen (!) kontaktversuch machen und sagen was sache ist, wenn er sich nicht meldet oder nix von dir wissen will vergiss ihn ganz schnell.

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Ich würd sagen es ist durchaus möglich, dass sie zumindest offen für mehr war.

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Drängler hinter mir gehabt und ihm eine Geste im Rückspiegel gezeigt -> Anzeige?

Hallo Leute. Ich war vorhin unterwegs in meinem Auto. Es war dunkel und ich war an einer Kreuzung (ohne Ampel) wo die Fahzeuge 70 fahren dürfen aber meistens schneller fahren und von rechts und links kommen. Es war dunkel und ich bin angehalten da es für mich keine Möglichkeit gab rauszufahren. Die Autos die von beidem Seiten kommen können allerdings auch abbiegen in meine Richtung. Oft vergessen die dann zu blinken und ich merke (manchmal zu spät) dass ich hätte fahren können. (Es war dunkel und ich kann das nicht so gut einschätzen ob die von links kommenden auf der abbiegerspur sind oder nicht). Dann kommt da ein recht grosser Geländewagen mit ordentlich Ps ubd ziemlich schnell an und hält knapp hinter mir. Recht schnell wurde er ungeduldig (nicht mal nach einer Minute) und gab mir die Lichthupe. Ich fahr nunmal "nur" einentwingo und hab meinen Führerschein seit August. Ich hab auch noch ein schönes rotes "A" hibten drauf da ich in Frankreich wohne ( steht für Anfänger die Kreuzung war allerdings in DE). Nach einer weiteren halben Minute fing mein Hintermann an zu hupen. Ich mach ein handzeichen im Rückspiel. Kurz darauf ergab sich meine Chance und er für ebenfalls raus. Viel zu nah und drängeln führ er also hinter mir. Noch ein handzwichen meinerseits. Er wurde langsamer und hielt an auf einer abbiegerspur und er machte das Licht im Innenraum an. Kann es sein dass er mich fälschlicherweise anzeigt und behauptet ich hätte ihm den Mittelfinger gezeigt?? Wenn ja wie könnte ich dagegen vorgehen? Gegenanzeige wegen Nötigung?? Das ist jetzt sehr hypothetisch, klar. Wahrscheinlich überreagiere ich jetzt und es wird nichts kommen aber ich hab keine Lust wegen so einem Idioten eine Anzeige zu bekommen. Danke euch schonmal. :)

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er kann dir nicht beweisen, dass du ihm den mittelfinger gezeigt hast und du kannst ihm nicht beweisen, dass er dich genötigt hat (ja, das hat er nach deiner schilderung), es sei denn einer von euch beiden hat einen zeugen, dann ist das für den jeweils anderen blöd...

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Darf man beim Nachbarn einsteigen, wenn dieser nicht zu Hause ist?

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Das was blau wird ist ein Bluterguss, natürlich kann man auch eine Prellung ohne Bluterguss haben.

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Da gibt es fürchte ich nicht viele sinnvolle Möglichkeiten.

1. Sex während der "Regel" bzw. Abbruchsblutung.

2.  kurz mal auf Sex verzichten.

Alles andere wäre eher Blödsinn - von Hexenkräutern mal abgesehen ;-)

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Ja, darf er.

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Freunde dich mit "dem Opfer" an. Problem gelöst.

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Es beantwortet zwar nicht direkt deine Frage, aber wenn es dir so schlecht geht und du offensichtlich einen antibiotikapflichtigen Infekt hast, und dich dein Chef eh schon nach Hause geschickt hat, dann unterhalte dich mit deinem Hausarzt doch mal über eine Krankschreibung; dann hast du 1. Zeit zum Essen wann du willst, und 2. kannst du ihm gleich diese Frage stellen.

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Ich kenne das schweizer Recht nicht, aber ich würde mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass ihr das nur innerhalb der Schule verwenden dürft.

Im übrigen dürft ihr das Video schon veröffentlichen, nur müsst ihr halt GEMA-Gebüren zahlen (bzw. wie immer die in der Schweiz heißen) und wenn ihr es sauber macht den Autor der Musik im Abspann nennen.

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