Ich sollte vielleicht noch erwähnen,das es sich h bei ersten Strafe, die 18 Monate, um eine Jugendstrafe handelte. 

Die zweite mitdenken Tagessätzen, war nach Erwachsenenrecht.

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Sorry ich hatue eigtl ne Frage dazu....K. A. Wo die hin verschwunden ist . ..also:

Hab seit gestern ein neues s 7edge. Alles super bis auf folgendes: sobald ich das Handy hinlegen und das Display ausgeht, geht es mit dem Powerbutton nicht mehr an. Ich kann drücken wo ich will. Es passiert nichts. Ich mache dann ein Software Reset ( Powerbutton + Volumen down taste ca 10 Sekunden drücken) dann geht's wieder an. Aber ich kann doch nicht jedesmal ein soft Reset machen???
Und das 2. Problem: Mein WLAN geht plötzlich nicht mehr an. Erst wenn ich einen Neustart mache, geht es wieder. ( was nicht am WLAN liegt, denn ich habe es mit meinem HTC getestet)
Hoffe das mir wer helfen kann. Bin verzweifelt. Hatte mich so auf das S7 gefreut.....😔Danke vorab. LG

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 Derzeit gilt für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit die Grenze von 415€.( diese wird sich ab 01.01.2017 etwas erhöhen).

Für Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung gilt die Grenze von 450€.

Wenn man Einkommen aus geringfügiger und selbststandiger Tätigkeit hat, gilt insgesamt die Grenze von 450€. Bedeutet das die Grenze von 415€ nur gilt, wenn man nur Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hat.

Hast Du beides, darf Dein Einkommen monatlich 450€ nicht uberschreiten. Als Nachweis für Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit wird der Einkommensteuer bescheid herangezogen.

Außerdem wird ggf eine Beurteilung erfolgen, ob die selbstständige Tätigkeit haupt oder nebenberuflich ausgeübt wird. Wenn es hauptberuflich sein sollte, ist die Familienversicherung ausgeschlossen. Bei dieser Prüfung ist nicht allein das Einkommen maßgeblich, sondern auch die wöchentliche Stundenzahl, die Haupteinnahmequelle, ob Arbeitnehmer beschäftigt werden....


Des weiteren darf man das Steuerrecht nicht mit dem Sozialversicherungsrecht verwechseln. Die Freigrenzen die das Finanzamt festlegt, gelten nicht zwingend für die Beurteilung des Anspruchs auf Familienversicherung. Daher sind ALLE Einnahmen bei det Kasse anzugeben. Unabhängig davon, wie das Finanzamt diese beurteilt. Darum muss man bei der Kasse neben dem Nachweis auch immer einen Vordruck ausfüllen, (Einkommenserklärung)da es Einnahmen gibt, die nicht im Steuerbescheid aufgeführt sind.

Liegt noch kein Steuerbescheid vor, sind die Einnahmen gewissenhaft zu schätzen.

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Gesetzliche Krankenkassen dürfen eine Mitgliedschaft NICHT MEHR verweigern. Es sei denn, es bestehen Ausschlussgruende, die das Gesetz vorschreibt. Aber nur wegen einem Beitragsruckstand darf ihn keine Kasse ablehnen. Es wird wahrscheinlich ein Leistungsruhen ausgesprochen, so das er höchstens im Notfall zum Arzt darf. 

Um Die sagen zu können ob und wie er sich gesetzlich versichern kann, brauche Ich einige Angaben:

wie und wo war er zuletzt versichert? ( als selbstzahler oder ALG oder....)

war er in den letzten Jahren in Deutschland wohnhaft?

was macht er jetzt, also, wovon bestreitet er seinen Lebensunterhalt?? 

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Hallo, nein das darfst du nicht. Du erhältst Krankengeld weil Du arbeitsunfähig bist . Übst Du eine Abeit aus während dem Krankengeldbezug, egal ob geringfügig oder nicht, bist Du nicht arbeitsunfähig. Das hat Konsequenzen. Im schlimmsten Fall wirst Du das erhaltene Krankengeld sowie etwaige weitere Kosten, die die Kasse hatte, wie zB Arztkosten Arznei, Verwaltung.....zurück zahlen.

Es gibt die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung. Hier hast Du die Möglichkeit während dem Krankengeldbezug bei Deinem Arbeitgeber langsam in den Arbeitsalltag wieder einzusteigen. Aber das hilft wohl nicht bei der Schuldenregulierung. 

Daher mein Rat, erstmal Gesund werden. Alles andere wird Deine Situation sonst vrmtl nur verschlimmern. Da Du schreibst, das Du Depressionen hast....die werden gewiss nur schlimmer, wenn Du Dich dann mit dem Ärger rum schlagen musst, der verursacht wird, wenn Du während einer Arbeitsunfähigkeit arbeitest.....wünsche dir gute Besserung.

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Grds gilt die Kündigungsfrist ( Mitgliedschaft endet zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der Kündigung. Und eine 18 monatige Bindungsfrist bis auf wenige Ausnahmen. Wenn Du allerdings einen Wahltarif abgeschlossen hast, bei dem Du für eine bestimmte Zeit an die Kasse gebunden bist,  dann kannst  Du grds auch nicht wechseln. Bei den meisten Kassen beträgt die Bindung aufgrund von Wahltarifen 3 Jahre. Das die gesetzliche Bindungsfrist  und Kündigungsfrist im Gesetz klar geregelt sind ist korrekt. Wen. Du aber einen zusätzlichen Vertrag abschliesst ist das bindend. So das die gesetzliche Regelung mindestens einzuhalten USt. Darüber hinaus dann auch der Vertrag.

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Es ist so, das Deine Mutter einmal im Jahr einen Prüfbogen zugesandt bekommt. Dort muss sie alles angeben. Aber, das Kindergeld sowie das Bafög zählen nicht zum Gesamt Einkommen und werden daher bei der Prüfung der Familienversicherung nicht herangezogen. Wenn Du selbständig tätig bist liegt die monatliche Einkommensgrenze derzeit bei 405 €. Bei einer geringfügigen Beschäftigung bei 415 €. Solltest Du solche Einnahmen haben muss das auch angegeben werden. Und eine Art Härtefällregelung gibt es hier leider nicht. Es gibt die Möglichkeit Werbungskosten in Abzug zu bringen aber nicht bei den beiden o.g. Beschaftigungsarten. LG

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Hallo Grds wird das EK aus der selbstständigen Tätigkeit aus dem Einkommensteuerbescheid entnommen . Das Finanzamt legt aufgrund der Steuererklärung fest, was Abgaben und Gewinn sind. Wobei Einnahmen der gleichen Art verrechnet werden können. Du zahlst maximal aus der höchst bemessungsgrenze den Beitrag. Diese liegt in diese. Jahr bei 4237,50 Wenn Du Existenzgründer bist und noch keinen Steuerbescheid hast musst Du Dein Einkommen schätzen. Danach wirst Du dann eingestuft - unter Vorbehalt. Diese Einstufung bleibt solange bestehen bis der erste steuerbescheid vorliegt und wird dann nach dem Bescheid rückwirkend angepasst. .grundsätzlich wäre aber erstmal zu klären ob die Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird. Das ist nicht nur vom Einkommen sondern auch von der wöchentlichen Stundenzahl abhängig und ob Arbeitnehmer beschäftigt werden. Als nebenberuflich selbstständiger gelten andere Mindestbemessungsgrenzen. So das der Beitrag ggf niedriger ausfallen kann.

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Da haste keine Chance. Ist in einer Woche nicht möglich bei dem genannten Konsum. Kann ich aus jahrelanger Erfahrung sagen. Es setzt sich im Fettgewebe ab. We n Du also relativ schlank bist, geht's schneller als wenn Du dicker bist. Von daher viel trinken und und ggf. Sport machen . Aber eine Woche ....sorry never. Musst Du unter Aufsicht pinkeln? Falls Nein besorg Dir sauberen Urin und achte darauf das er warm ist, wenn Du ihn abgibst. Falls ja.....gibt's auch Möglichkeiten....aber das ist nix für schwache Nerven. ;-) Viel Glück.

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 Hey

unbedingt das Buch Psychose von Blake Crouch lesen. Die Story entspricht genaue deinen genannten Vorstellungen . Wirklich Haargenau deinen Vorstellungen !!!! Ich muss gestehen ich habe die  zum Buch gedrehte Serie gesehen , Wayward Pines Teil Staffel 1, und das Buch noch nicht gelesen. Aber die Story an sich ist der Hammer!

Wenn Dir das Dorf von Strobel gefällt dann versuch mal die folgenden:

Die Therapie von Fitzek. ( spielt überwiegend auf einer Insel die von der Außenwelt abgeschottet ist aufgrund eines Unwetters.)

 Splitter und der Nachtwandler von Fitzek.

Der Trakt von Strobel. 


Bin ein absoluter Psychothriller Fan was Bücher angeht und falls Du was empfehlen kannst freue ich mich. ;-)

 GvlG 

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Wenn der Termin also Beginn der Mitgliedschaft noch in derZukunft liegt kannst Du diesen einfach wiederrufen. Grundsätzlich . Kommt drauf an wie Du jetzt versichert bist. Da reicht ein 2 Zeiler. Wenn Du die AOK so anschreibst musst Du mit Anrufen Besuchen oder Schreiben des Vertriebes der AOK rechnen. Ich würde nur schreiben, das ich es widerrufe und darum bitte von Rückwerbeaktionen abzusehen. Auf keinen Fall die Wörter vielleicht eventuell ...etc. Es sei denn du bist nicht sicher 😃

Liebe Grüße

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So wie Du den Text schreibst, heisst es : du und Deine Familie sollt.....( Ihr sollt..) Wenn es heissen würde: Deine Familie und Freunde "sollen sich" richtig wohl fühlen......dann würde ich " sollen"nehmen( sie sollen) Anhand der persönlichen fürwörter ( ich Du er sie es wir ihr sie ) erkennt man das gut . Und es kommt drauf an wer gemeint ist. Liebe Grüße LG

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Hallo Satan81

Ich habe auch eine eigentlich unverbindliche Anfrage bei Lyon Finanz....gestellt.Gestern erhielt ich eine E-Mail mit einer " verbindlichen" Zusage. Haargenau die gleiche wie Du. Kredit Rate etc. Alles identisch . Jetzt kommt ein dann wohl ein Brief. Nachdem ich mich Nun informiert habe werde ich das ganze stoppen. Jedoch würde mich interessieren wie es bei Dir ausgegangen ist ?? LG und danke vorab. 

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