Hallo WABdave.
lass dich nicht von halbwahrheiten beirren. Natürlich kann der Admin Deine Mails völlig stressfrei auslesen. Die entscheidende Frage ist hier ob er es wirklich darf. Das BDSG ist hier eindeutig. Es steht auch nirgendwo das der Admin verpflichtet ist den Mail Verkehr zu checken. Hier die Rechtslage: Du musst hier expliziit in Deinem Arbeitsvertrag einen Vermerk haben das privater Emailverkehr nicht ! gestattet ist. Steht er nicht drin gilt das rechtlich als sog. Betriebliche Übung. Hier aber dein AG auf dünnem Eis. Er haftet im ersten Schritt für unrechtmässige Dinge die von seinen Rechnern ausgehen. Liest der Admin Deine Mails aus und Du hast keinen entsprechenden Pasus in Deinem Arbeitsvertrag oder in einer anderen betrieblichen vertragsrelevanten Form (Betriebsvereinbarung die persönlich mitgeteilt werden muss macht er sich strafbar. (Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetzt etc.) Arbeitest du sogar in einer medizinischen Einrichtung wird das vom Staatsanwalt verfolgt. Die Rate für so ein Vergehen ist je nach Fall zwischen 5 und 25 T€ anzusiedeln. Also, Ihr selbsternannten Götter der Information mit mittlerem Bildungsabschluss, passt auf ;-)...nicht alles was auf dem Server liegt gehört auch Euch. Sollte die Situation wie beschrieben sein (ohne Betriebsvereinbarung) dann wende Dich an Euren Datenschützer. Der wird das klären. Kleiner Hinweis noch für die Unternehmen die dieses Thema nicht wirklich ernst nehmen (Pflicht für alle Unternehmen die mehr als 10 Arbeitsplätze mit Zugriffsmöglichkeit auf personenbezogene Daten haben (Das ist auch schon ein Warenwirtschaftssystem oder, eben ein Mailsystem), ihr seit verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten vorzuweisen der Eure Prozesse genau auf dieses Thema hin abprüft. Nur so als kleine Bemerkung... geht Webdave aus dem Unternehmen darf er den Inhalt des kompletten Exchange mitnehmen um seine persönlichen Daten zu sichern, das ist auch den wenigsten bekannt. Schon gar nicht den Admins ;-), er wird, sofern der private Emailverkehr nicht explizit verboten würde vor Gericht recht bekommen....langer Text und alles nachzulesen in der einschlägigen Literatur BDSG.