IM ERNSTFAll : J A ! Das muss Juristisch sogar jeder ( Auch Privathäuser ) Wenn weit und breit keine Toilette aufzufinden ist, kann das einhalten u.U. gesundheitliche Probleme verursachen. bes. dann, wenn es in dieser Richtung schon Vorschäden gibt. Im Extremfall kann es sich im weiteren Sinne sogar um unterlassene Hilfeleistung handeln.
zB wenn es um Ordnungsgelder beim erleichtern im freien geht