Das Auto zählt nicht zum Eigenkapital sondern zum Anlagevermögen. Solltest du das Auto verkaufen, dann zählt der Verkaufserlös zum EK.

Die Aktien gehören zu den Wertpapieren und somit ebenfalls zum Anlagevermögen.

Eigenkapital betrifft nur das Geld, welches dir eigen ist und du investieren kannst!

Gruß

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Nein, das ist ein freundlicher Hinweis und kein Mobbing, denn oftmals nimmt man sich selbst anders wahr, als andere es tun und da ist berechtigte Kritik, wie bspw. in solch einem Fall durchaus erlaubt. Natürlich kommt es auch ein wenig auf das "wie" an. D.h. es macht durchaus einen Unterschied, ob du ihn darauf hinweist oder es bspw. bei den Kollegen rumerzählst und ihn quasi bloßstellen würdest. Das wäre dann Mobbing und auch strafbar!

Gruß

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ja

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Ich finde rote Katzen sehr süß, aber generell sind alle Katzen süß. Als meine Minka im Juli diesen Jahres erlöst werden musste, habe ich mir eine rote Katze als Nachfolger für die gewünscht. Habe dann aber Valentina gefunden, eine schwarz-weiße Katze, die ich auch sehr edel finde. Auf ihren Futterbeuteln ist eine rote Katze abgebildet und ihr TroFu von HappyCat Minkas®️

Gruß

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Auch wenn du nur die Braut am besten kennst, würde ich den Bräutigam dennoch in der Anrede nennen. Bspw. liebe xx, lieber xy...

Das wirkt viel besser, als wenn er nur iwann zwischen den Zeilen Erwähnung finden würde.

Gruß

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Die Creme ist bereits benutzt, also wird es nix mit dem Umtausch!

Gruß

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Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag 🎂

Warum du dich heute nicht über dein Geburtstag freust lässt sich so pauschal nicht beantworten. Vllt. weil du heute arbeiten musst oder es kein besonderer Geburtstag ist etc.

Gruß

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Kollegin klaut Geld aus meinem privaten Geldbeutel?

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mal eine rechtliche Frage

seit einigen Monaten beschäftigt meine Chefin eine neue Kollegin. (Arbeite in einem Kosmetikstudio) - seitdem ist mir schon mehrfach aufgefallen, dass Gele, Lacke, Fräser und diverse Instrumente einfach fehlen. Zuletzt sollte ich diese Kollegin einarbeiten. An diesem Tag war niemand, außer sie, alleine in dem Raum, wo immer meine Tasche steht. Am Abend fiel mir auf, dass mir 100€ aus dem Geldbeutel entwendet wurden. Die Chefin hatte mir sogar verboten, zur Polizei zu gehen. Sonst arbeite ich immer an den Tagen, wo sie nicht da ist.

Die Sachen haben immer an dem Tag gefehlt, nachdem sie hier war.

Nun, soweit so gut, für mich persönlich ein ganz klarer Fall. Es kann niemand diese Materialien oder auch das Geld genommen haben außer ihr. Rein faktisch schon, denn die Tür zum Behandlungsraum war immer offen, heißt ich weiß genau wer in diesem Raum war.
Habe natürlich alles der Chefin gemeldet, keine Reaktion.
Jetzt soll die Kollegin am selben Tag arbeiten wie ich auch, ich habe Angst um meine privaten Gegenstände, hoffe das könnt ihr verstehen.

Was würdet ihr mir raten? Ich habe mich ein wenig über das Arbeitsverweigerungsrecht informiert, aber (logischerweise) wenig bis gar nichts über solche Sachverhalte gefunden. Greift dieses Recht auch in diesem Fall? Rein theoretisch ist es ja eine Gefährdung für mich. Ebenfalls fehlen mir ja die Arbeitsmittel, wurden ja geklaut.

Tut mir leid, falls Informationen zur Beantwortung fehlen. Bitte fragt einfach danach, sollte es so sein.
Danke euch schonmal für die Mühen.

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Würde es zur Anzeige bringen, egal ob die Chefin das möchte oder nicht! Du musst es dir nicht gefallen lassen bestohlen zu werden!

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Eine ungerechtfertigte Krankmeldung ist nix anderes als Betrug ggü. dem Arbeitgeber, denn du bekommst für diesen Tag trotzdem dein Gehalt. Finde so etwas nicht gut! Verschlafen kann ja jedem mal passieren und da ist es auch gut wenn es einem nicht egal ist, aber man sollte dann auch dazu stehen und den AG nicht anlegen! Nun musst du schauen, wie du aus der Nummer wieder rauskommst!

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Wenn dir der erste gefällt, dann nimm ihn und da ist es doch egal, ob schon andere Mädels in dieser Klasse den gleichen Rucksack haben. 😉

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Das kommt drauf an, wie es bei euch im Betrieb geregelt ist. D.h. manchmal wird bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangt. Gesetzlich gilt aber die 3 Tage Regel. D.h. wenn die gesetzliche Regelung greift, muss die AU spätestens am 4. Krankheitstag beim AG vorliegen. Heißt wenn du bspw. Montag krank wirst müsste die AU Donnerstag dem AG vorliegen.

Gruß

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Zunächst einmal wünsche ich dir alles Gute icd weiterhin gute Fortschritte 🙏

Ich habe zwar keine Erfahrung als Rollstuhlfahrerin, aber ich denke doch, dass man sich iwie an den Rollstuhl gewöhnen kann. Anderes bleibt einem ja im Prinzip nicht übrig, da eine Querschnittslähmung ja in der Regel ein unumkehrbarer Zustand ist, mit dem lernen muss zu leben.

Hast du denn in dem Zusammenhang mal über eine Psychotherapie nachgedacht, um mit der Situation umgehen zu lernen? Davor brauchst du dich nicht zu grämen!

Desweiteren gibt es ja auch Rollstuhlsport in verschiedenen Sportarten. Evtl. wäre das ja auch was für dich, da kannst du auch andere Rollstuhlfahrer kennenlernen und mit ihnen zusammen Sport treiben, dich austauschen etc.

Du siehst, auch wenn dein Leben erstmal umgekrempelt wurde bzw. werden muss, gibt es dennoch Möglichkeiten am Leben teilzunehmen und sich davon nicht unterkriegen zu lassen und nur Sicherheit wirst auch du einen Partner bzw. eine Partnerin finden!

Alles Gute für dich

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Wichtig ist ja, dass man sich bei einem Arzt wohlfühlt, aber eklig sollte es sich eigentlich nicht anfühlen. Der Arzt sieht dich als Patientin und nicht als Lustobjekt und manchmal kann man auch davon profitieren, wenn ein Arzt schon älter v und somit erfahrener ist. Dennoch sollte man sich auch nicht vor jüngeren Ärzten scheuen, denn sie wachsen ja auch mit ihren Krankheitsfällen 😉

Solltest du dich aber bei dem Arzt absolut nicht wohlfühlen, dann ist es auch vollkommen okay, wenn du dir einen neuen FA suchst und vllt. ist es für dich ja angenehmer bei einer Frau.

Gruß und alles Gute 🙏

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