Ein Mörder bist du nicht, denn du warst ja nicht aktiv am Tod beteiligt. Insofern kannst du dafür nicht belangt werden! Moralisch ist es aber eine andere Sache! Wir kennen zwar den Hintergrund der Frage nicht, aber iwas muss die betroffene Person so runtergezogen haben haben, dass sie nur noch den Freitod als Problemlösung sah..

Gruß

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Die Entscheidung können wir dir nicht abnehmen, die musst du für dich selber treffen. Jedoch wird man nur einmal 18 und vllt. wird es ja doch eine schöne Feier, an die du dich gerne erinnerst. Musst es aber selber entscheiden, ob und wie du deinen Geburtstag feiern möchtest.

Kannst ja auch einfach nur ein Mädelstag mit deinen engsten Freundinnen machen.

Gruß

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Du bist nicht zur Offenlegung deiner Diagnosen verpflichtet, auch wenn aus dem Arztbrief die Dauer deines Krankenhausaufenthaltes zu ersehen ist. Würde aber dennoch eine Liegebescheinigung vom Krankenhaus besorgen, die Hausärztin darf dir für den Zeitraum keine Bescheinigung ausstellen.

Gruß

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Lass die natürliche Haarfarbe und da ist es egal, ob du jung grau wirst/bist

Es soll zwar jeder für sich entscheiden, aber ich persönlich finde das gefärbte Haare nicht immer gut aussehen und schon gar nicht dieses künstliche schwarz. Zudem fehlen beim gefärbten Haar auch die unterschiedlichen Nuancen, die die Naturhaarfarbe ausmacht.

Gruß

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Der Friedhof ist eine öffentliche zugängliche Fläche und da kann dir keine Besucherin bzw. kein Besucher verbieten den Friedhof zu besuchen und am Grab deines verstorbenen Freundes zu stehen. Jedoch wäre es ratsam zur Konfliktvermeidung kehrt zu machen, wenn du seine Frau bzw. sein Sohn am Grab siehst.

Gruß

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Es ist ein zweischneidiges Schwert, denn einerseits sind ja die Pausen für den Toilettengang gedacht und man könnte auch prophylaktisch auf Toilette gehen, andererseits können aber auch körperliche Probleme dahinterstecken und damit meine ich jetzt nicht die Tage. In dem Fall müsste man dann eine individuelle Lösung finden, denn es könnte dann schnell die Grenze zur Körperverletzung überschreiten, wenn dann der Toilettengang verwehrt wird.

Gruß

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Was für eine dämliche Frage! Es ist ein Stück weit Betrug am Arbeitgeber, wenn man eine Krankheit vortäuscht und trotzdem sein Lohn dafür erhält!

Wenn man wirklich krank ist, ist man krank und darf alles das machen was der Genesung nicht hinderlich ist! Mit Magen-Darm hat man im Fitnessstudio nix zu suchen!

Gruß

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Du hast die Hände gewaschen und damit ist gut!

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Krankenhaus ist immer eine blöde Situation... Es ist nun mal nicht wie zu Hause, man hat eine andere Routine, dann kommt es noch auf die Zimmergenossen an, die Verpflegung ist nicht die selbe etc. Da kann es eine Menge Störfaktoren geben...

Gruß

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Mein herzliches Beileid 🕯

Die Entscheidung, ob du den Urlaub abbrechen sollst oder nicht, können wir dir leider nicht abnehmen, die musst du selber treffen.

Das ist halt ein Zwiespalt, denn einerseits kenn man den Urlaub mitunter nicht mehr so genießen, wie ohne den Schicksalschlag andererseits weil man aber auch die Kinder, die sich auf den Urlaub gefreut haben nicht enttäuschen und im Sinne deines Opas würde ich den Urlaub fortsetzen, sofern die Beerdigung nicht in den Urlaub fällt. Der Wunsch deines Opas ist ja, dass ihr den Urlaub genießen könnt.

Gruß

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Es war deine erste Assistenz und da ist es vollkommen okay nervös zu sein. Das sollte aber nicht die Regel sein und bedeutet auch nicht, das man blöd oder untauglich ist!

Gruß

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