§ 182 StGB Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren ist für über 18-jährige verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt oder Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).

Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren)."

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SIe ist Chef und muss dir in den Hintern treten. Du kannst Sie auch darauf ansprechen, dass würde ich zumindest machen.

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