Schufa muss der Mieter besorgen und Dir zugänglich machen. Geht ratzfatz über Antrag durch Ihn, Du bekommst den Code und kannst dann gucken.

Des weiteren eine Selbstauskunft verlangen. Vordruck im WWW,

Vorvermieterbescheinigung ist auch gut, nützt aber nichts wenn gefaked. Kontrolle ist angesagt. Es könnte ja der Schwager sein....?

Die Welt ist manchmal sehr böse.

Die letzten 3 Monatsabrechnungen und wenn Du richtig "gut" bist auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber das sich XYZ in ungekündigter Anstellung befindet. Und auch nicht in der Probezeit. Schwierig bei Leuten die frisch in Deine Stadt kommen und einen neuen Job antreten.

Kaution und erste Miete bei Vertragsunterzeichnung bar auf den Tisch.
Nix anderes gilt.

Nie den Vertrag zuerst unterschreiben.

Das wichtigste ist aber das "Bauchgefühl". wenn dieses signalisiert, Nein, den will ich nicht. Dann Finger weg.

Ich achte immer auf die Schuhe. Diese sagen viel über einen Menschen aus. Schiefe  Absätze, abgelatscht und ungepflegt - Achtung!

Ok, kann mit Kommentaren über diesen Spleen leben, aber Erfahrungen zeigen das hier etwas Wahres dran ist.

Um eine Anfechtung des Vertrages auszuschließen  die Salvatorische Klausel schreiben. Kurzform: Alles gilt, auch wenn etwas aufgrund Formfehler oder ähnlich nicht gilt. Guckst Du Tante Googel.

Richtig hübsch wird es mit dem Vermerk das sich der Mieter der sogenannten "Urkundenklage" unterwirft. D.h. kein langer Prozeß sondern Entscheidung des Richters nach Aktenlage. So in vereinfachter Form ausgedrückt.

Genauer Satz bzw. § im Internet.

Bei Mietern die Deiner Sprache nicht so wirklich mächtig sind der in Englisch abgefaßte Vermerk das dem Mieter der Vertrag zur Prüfung ausgehändigt wurde, Ihm also die Möglichkeit eingeräumt wurde sich diesen übersetzen zu lassen und er bestätigt dieses auch getan zu haben. Dieses mit Fristsetzung sonst läßt der Dich u:U. warten... und warten... und warten....

Ansonsten Gefahr wegen Anfechtung. Es gibt so viele Möglichkeiten einen Vermieter den Schlaf zu rauben :-)

Nett ist es auch den Vertrag vorerst "befristet" anzubieten. Achtung es gibt nur drei sogenannte Qualifizierte Gründe die gerichtlich greifen.

Tatsächlicher Eigenbedarf,

umfangreiche Sanierung - genau benennen, - hier Phantasie spielen lassen.

Unterbringung eines Werksangehörigen.

Dann hast Du es im Fall der Fälle die Chance den Mieter - sollte er sich als "unwürdig" erweisen nach Beendigung der befristeten Mietzeit etwas leichter zu verabschieden.

Nach Ablauf der Befristung verwandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten.

Hier sich schlau machen. Ist etwas umfangreicher.

Und zum guten Schluß der Satz:
Ich habe den Vertrag gelesen, ich hatte ausreichend Zeit ihn zu lesen und habe ihn inhaltlich verstanden.

So was wirkt "vertrauensbildend" und hat mir schon so manchen schiefen Blick bescherrt. Macht nix. Hauptsache Unterschrift.

Hört sich alles nach r i c h t i g viel an, aber einmal gut durchformuliert, immer wieder in leichter Abwandlung verwendbar.

Dann man viel Spaß bei dem großen Abenteuer der fröhlichen Vermietung.

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Ich nehme an das es sich bei der beschriebenen Farbe um das vor ca. 30 Jahren gern verwandte Bahamabeige handelt.

Gibt es im Ebay x-mal im Angebot. Kostenpunkt ab Euro 100,-. Also dürfte preislich nicht den Rahmen sprengen.

Vermieter nett ansprechen, es sollte mich sehr wundern wenn er sich dagegen sperrt.

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Wäschekorb anschaffen (großer Müllsack geht auch), ins Waschcenter fahren, 1 bis 2 Euronen locker machen, Trockner mit Wäsche befüllen, ca. 40 Minuten warten (Zeitschrift lesen, oder angefangene Strickarbeit endlich fertig stellen...), und gut ist.

Da Deine Zeilen mir signalisieren das Eure Wohnung nicht über all zu viel Platz verfügt ist die Anschaffung eines eigenen Trockners wohl kaum die Lösung. Ein guter Wärmepumpentrockner kostet ab ca. 600 Euro (der billige) und da könnt Ihr über Jahre in der klammen Jahreszeit trocknen.

Habe ein ähnliches Problem und auch wenn nervig ist das Waschcenter  dennoch die Lösung.

Kleinwäsche läßt sich weiterhin ohne drohenden Schimmelbefall in der Wohnung trocknen.

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Warum erlaubt mir meine Vermieterin keine Haustierhaltung?

Hallo zusammen.

Ich bin schon seit längerem auf Kriegsfuss mit meiner Vermieterin bezüglich Haustiere.
Ich wohne in der Schweiz in einer Wohnung.
Ich wollte mir schon letztes Jahr zwei Katzen zulegen, jedoch brauche ich laut Vertrag eine schriftliche Zustimmung meiner Vermieterin.
Als ich nachgefragt habe, hiess es, ich dürfte keine Haustiere haben. Als ich nach den Grund fragte erhielt ich keine Antwort. (per E-Mail)
Meine Nachbarn hingegen haben Hunde, Katzen usw. Ich hab eine Nachbarin darauf angesprochen und sie sagte, sie hätte eine schriftliche zustimmung dafür und wunderte sich über meine Geschichte. Sie gab mir den Tipp anzurufen und nachzuhacken.
Als ich angerufen habe und die Vermieterin sich an mich erinnert hatte, war sie sehr unhöflich zu mir. Als ich stinksauer war hatte ich nach ihren Vorgesezten verlangt, der übrigens der Eigentümer dieser Wohnungen war. Leider war er nicht da und sie behauptete er hätte die gleiche Meinung wie sie... Sie hatte aber keine Meinung da sie keinen Grund gesagt hat. Ich verlangte die Rufnummer vom Eigentümer. Morgen möchte ich ihn anrufen...
Was sagt ihr dazu? Was soll ich dem Eigentümer sagen um ihn davon zu überzeugen? Die 2 Katzen bleiben nur 1 Jahr in dieser Wohnung da ich dann mit meinem Partner zusammenziehen würde.

PS: Im Vertrag steht folgendes: "Das Halten von Haustieren wie z.B. Katzen, Hunden, Vögeln, Reptilien bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin."

Bin um jede Hilfe dankbar!

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Hallo, Du ziehst nächstes Jahr mit Deinem Freund zusammen. Meine Empfehnung: Eine Wohnung suchen und das Muschiproblem von vornherein klären. Umziehen ist für Katzen nie schön. Die Bindung zum Haus/Wohnung ist faßt größer wie die zum Menschen. Also, schön das kleine Jährchen abwarten, sich auf eine herrliche Zeit mit zwei Fellnasen freuen. Umziehen und .... Schnurrrrr..... Wozu Stress wenn vermeidbar?

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Neues Schloss, kein Problem. Das alte war kaputt und fertig.

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Kann ich überhaupt noch in meinem Leben meine Wohnung wechseln?

Hallo . Ich ( 36 , alleine , nicht verheiratet , keine Kinder ) , lebe seit Oktober 2004 in einer kleinen 2 - Zimmerwohnung von 34 Quaratmetern ohne Balkon. Ich war in dem gesamten Zeitraum lange arbeitslos , habe auch natürlich mehrere Vollzeit Saisonjobs auf Nordseeinseln gehabt , wobei ich da auch vom Arbeitsamt Trennungskostenbeihilfe bekommen habe , da ich bisher meine jetzige Wohnung noch nie aufgegeben habe , Aufgrund der Saison. Moment arbeite ich in einem geteilten Dienst einer Reinigungsfirma in einer Schule. Das Einkommen ist Aufgrund der Ferienzeiten schwankend , da ich nur 24 Tage Urlaub im Jahr habe. Es liegt so zwischen 650 und 850 netto nach Steuerabzügen , bekomme aber noch Hartz4 aufgestockt . Was würde passieren , wenn ich mit meinem Vermieter ( Wiederaufbau Braunschweig ) anrufen würde und einen Besichtigungstermin vereinbaren würde für eine 2- 3 Zimmer Wohnung zwischen 50 und 60 Quadratmetern und zw. 450 und 500 € warm mit Balkon ? Bin ich für diesen großen Sprung nicht schon zu alt ? So ein Umzug ist ja mega anstrengend und da muß ich meine Eltern mit einbeziehen , die auch schon 65 sind.Die 34 Quadratmeter große Wohnung , in der ich z.Zt. noch lebe , ist noch meine Erstwohnung , in der ich Omas Ersparnisse ( fast 6000 € ) für neuen PVC , Teppich , Wohnzimmerschrank , ect. ) reingesteckt habe. Außerdem habe ich 900 € Mietkaution auch noch reingesteckt , die ich in 12 Monatsraten abgestottert habe. Was würde passieren , wenn ich eine größere , bessere Wohnung haben möchte ?

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Erst die finanzielle Situation dauerhaft verbessern.

Dann sich mit dem Gedanken des Umzuges beschäftigen.

Und 36 ist absolut nicht zu alt um umzuziehen.

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Selbstverständlich gehört der BK zur Mietsache.Wozu denn sonst?

Sollte es einer z.B. von der Firma Re... sein, kannst du die Tür vorsichtig mit einem Schraubenzieher aufhebeln. Was anderes macht der Schlüsseldienst auch nicht.

Schlösser gibt es bei Ebay ab euro 5,-.Normalerweise sind die Schlösser mit einer Art Schelle gesichert. Schelle raus, Schloss raus, neues Schloss rein,Schelle wieder drüber und die Sache ist erledigt.

Alternativ kann man natürlich auch ein Riesending daraus machen.Was die Kosten angeht würde ich sagen: Du. Weil ein Schlüssel bricht nicht "einfach so" ab.

Ansonsten zum Aussuchen: Verursacherprinzip und/oder Kleinreparaturklausel.

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Die vollumfängliche Überlassung einer Wohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

Untervermietung Ok, ist genehmigungspflichtig, aber durchsetzbar wenn berechtigtes Interresse vorliegt und keine Überbelegung entsteht.

Bei gänzlicher Überlassung tretet Ihr in die Fußstapfen des Vermieters und das ist so von ihm nicht gewünscht. Ist ja auch nachvollziehbar.

Es kann nicht sein das an Fam. Meier vermietet wird und Fam. Müller dann dort wohnt. Dabei spielt Verwandschaft usw. Keine Rolle.

Ihr dürft eines nicht vergessen, Ihr habt die Wohnung gemietet, nicht gekauft.

Ihr seid Nutzungsberechtigt, nicht Verfügungsberechtigt.

Vielleicht nicht die Antwort die euch erfreut, aber so isses nun mal.

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Mülltüte auf, Lufterfrischer rein, Mülltonne auf, Mülltüte rein, Deckel zu, Problem gelöst.

Wenn das Dein einziges Problem ist mußt Du ein sehr glücklicher Mensch sein.

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Ein befristeter Mietvertrag greift nur wenn der Befristungsgrund ein qualifizierter ist. D.h. der Grund und das Ablaufdatum muss angegeben sein. Als Grund kommt nur in Betracht: Sanierungsarbeiten in der Wohnung die ein Verbleiben in dieser unmöglich macht, die Unterbringung eines Werksangehörigen oder eben Eigenbedarf. Andere Gründe sind nicht zulässig. Fehlt der Grund ist der Vertrag ohne Befristung. Der Mieter hat aber das Recht 4 Monate vor Ablauf nach zu fragen ob der Grund noch besteht. Wenn nicht wandelt sich der befristete in einen unbefristeten. Der Vermieter muss innerhalb von 4 Wochen antworten, ob oder ob nicht. Überschreitet er die Zeit verlängert sich der Vertrag um die Zeit der Überschreitung. Die Umsetzung des Grundes muss so wie angegeben durchgeführt werden, andernfalls hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz, d.h. Umzugskosten, höhere Miete usw. Alles muss schriftlich passieren. Mündlich ohne Wert.

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Bin 15 und 79kg! (Bild)

Hallo zusammen, ich heiße Tom, bin 15 Jahre alt, 1,81m groß und wiege 79kg. Ist das zuviel? Ich war eigentlich immer eher schlank, hatte aber schon immer das ein oder andere Speckröllchen. Weil ich vor kurzem länger krank war, habe ich länger kein Sport mehr getrieben (spiele Fußball und Tennis). In dieser Zeit habe ich mehr gegessen als sonst. Vor 3 Wochen waren wir 2 Wochen im Urlaub, wo ich auch ziemlich zugeschlagen habe. Am Donnerstag war ich dann das erste Mal wieder beim Fußballtraining. Nachdem ich meine Hose, mein Pulli und mein Unterhemd ausgezogen hatte und nur noch in Unterhose in der Kabine stand, haben die Jungs aus meiner Mannschaft (mit allen bin ich befreundet) schon einen ersten Blick auf meinen Bauch geworfen. Beim Fußball sind wir alle sehr freizügig und laufen vor bzw. nach dem duschen auch schon mal nackt herum. Beim duschen haben mich einige von meinen Freunden auf nette Art gefragt, ob ich zugelegt hätte. Gestern war ich mit einigen von ihnen schwimmen und hab gesehen, dass ich von allen am meisten Fett mit mir herumtrage! Ich habe einen ziemlich großen Bauch, Jugenbrüstchen und Hüftspeck! Meine Freunde stört es nicht ob ich 5 Kilo mehr oder weniger mit mir herumtrage, aber es hat mich nachdenklich gemacht! Damit ihr euch ein besseres Bild von meiner Figur machen könnt, habe ich unten einige Bilder hinzugefügt! Freue mich über eure Tipps und Ratschläge und werde wohl erstmal tagsüber weniger futtern! Schon mal vielen Dank an euch! Euer Tom

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Wenn Du sonst keine Probleme hast mußt Du ein sehr glücklicher Mensch sein.

Den Teller nicht so voll hauen, ein Brötchen weniger zum Frühstück und abends einmal um den Block joggen = Problem gelöst !

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Dein Mann scheint ein sehr humoriger Mann zu sein....

Schick Ihn mit der Nasswäsche in`s Waschcenter zum trocknen, ich denke er wird Dir nach 2 - 3 Besuchen freiwillig die Scheinchen in den Schoß blättern.

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Pfändung von Mieteinnahmen bei Mietkauf?

Hallo liebe Gemeinde.

Aufgrund langer Arbeitslosigkeit und sowohl privater als auch finanzieller Probleme, habe ich leider einige Schulden.

Folgende Situation.

Vor ein paar Jahren, als es finanziel noch gut ging, habe ich ein kleines Haus auf Mietkaufbasis übernommen. Da sich meine Frau von mir trennte, lebe ich nun wieder allein in einer kleinen Mietwohnung und habe das Häuschen meinen Sohn und seiner Familie überlassen.

Er zahlt mir an Miete nur die normale Mietkaufrate, welche ich sofort an den Eigentümer weiter leite. Also das Geld was ich als Miete von meinem Sohn bekomme, wird direkt weiter geleitet umd die Mietkaufrate des Hauses zu bezahlen.

Bei der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, habe ich das auch so angegeben. In ca 7 Jahren ist die Abzahlung komplett erfolgt.

Nun steht jedoch ein Pfändung bevor. Die Miete die ich von meinen Sohn bekomme wird benötigt um die Rate für das Haus zu bezahlen.

Mein nettoverdienst liegt nur knapp über den pfändungsfreien Betrag.

Dennoch habe ich Sorge das die Miete mir als Einnahme angerechnet und gepfändet wird. Somit würde man mich ja noch mehr in die Schulden stossen weil ich sonst die Rate für das Haus, was mein Sohn nutzt nicht weiter aufbringen könnte.

Eine andere Möglichkeit wäre die Übernahme des Vertrages durch meinen Sohn. Aber die Notargebühren können wir im Moment nicht aufbringen.

Daher die Frage, kann mir die Miete die ich bekomme gepfändet werden obwohl diese nur eine Durchreicheposten ist ? Weil dieses Geld mir ja nicht zur Verfügung steht und zur Abzahlung des Hauses dient.

LG BePheLor

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Ob Dein Sohn oder wer auch immer dort wohnt ist m.E. völlig Schnuppe. Das Geld wird genommen um das Haus abzuzahlen. Das heißt es dient letztendlich dem Vermögensaufbau. Irgendwann gehört Dir die Hütte und "toll". Meiner Meinung nach wirst Du kaum aus der Nummer raus kommen. Eine jetzt kurzfristig eingeleitete Überschreibung an Deinen Sohn bringt nichts. Zu spät. Es wäre ein leichtes wenn jeder dem der Zwang droht mal eben seine Reichtümer verschenkt, überschreibt. Das wird sofort rückabgewickelt. Wenn "Fingerchen hoch" wird alles genommen was Du hast, auch der bereits gezahlte Teil des Hauses. Sich hier dumm stellen, netter Versuch, aber kaum realisierbar. Die Frage nach Einkommen bezieht sich auf sämtliche Einkommen, auch die die weitergeleitet werden. Bei Mietkauf dürftest Du auch im Grundbuch stehen, bist also Häuscheneigentümer, da ist es auch egal ob die Bank/Kredit oder der Exbesitzer/Mietkauf der zu befriedigende ist.

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neuer Vermieter nimmt dem Mieter jegliche Rechte

Wir zogen um,meine Frau,3 Hunde und ich, in eine dörfliche Gegend,in eine Doppelhaushälfte.Dort fanden wir optimale Möglichkeiten vor,für unsere Tiere.Sie hatten täglichen Auslauf,Im Wald,auf den Wiesen,auf der von uns gemieteten Grünfläche .Das änderte sich zum negativen,als sich ein neuer Eigentümer vorstellte und seinen Hund mitbrachte,eine riesengrosse deutsche Dogge..Wir suchten das Gespräch mit Ihnen,bezüglich der Hunde,das wir eine Lösung finden mussten aber er ließ den Dingen ihren Lauf,d.h.morgens bis abends sind seine nun zwei Hunde auf dem Hof und der Grünfläche, ungeachtet der Gefahr und den Dingen,die beim Aufeinandertreffen mit unseren Hunden,Bulldoggen, folgen könnten. Es kam in den letzten Monaten zu mehreren Vorfällen,weil sein Hund vor unserer Tür stand,als ich sie öffnete,um mit meinen Tieren ,die wie immer angeleint waren,hinaus zu gehen.Deshalb sperrte ich den Zugang zum Hof hin,mit einem Zaun,was ich Ihm auch mitteilte.Am 22.02 2015 verließ ich mit einem Hund das Haus,wurden direkt angebellt,sein Hund sprang über den Zaun,auf das Grundstück, der Nachbarin und verfolgte uns auf der Straße und nur durch lautes Schreien konnte ich ihn aufhalten. Einen Tag danach ging ich zur Garage und wurde von seinem Hund wie jedes mal angebellt , als ich an ihm vorbeiging,sprang er mich von hinten an. Von morgens bis spät abends wird nur gebellt. Mit meinem Schreiben vom 10 02.2015 teilte ich ihm mit,das die zum Mietgegenstand gehörende Rasenfläche,die von uns und den Tieren,täglich genutzt wurde,seit Sept.2014 nicht mehr verfügbar ist,sie wurde als Müllhalde und als Feuerstelle genutzt ,Stühle,Schränke,Tische,andere Möbelteile,wurden verbrannt,die gefällten Bäume.Zweige liegen dort noch sollen in den nächsten tagen verbrannt werden. Bis vor einigen Tagen war die Zufahrt zur Garage und des Stellplatzes nicht möglich. Vom 29.01.2015-02.02.2015 fiel die gesamte Heizung aus,weil der Gastank leer war.hygienische Maßnahmen, duschen oder waschen,war nicht möglich,weil das Wasser eiskalt war.Meine Frau musste so zur Arbeit,wo sie täglich mit vielen Menschen zu tun hat. Eine von Ihm ,versprochene Entschädigung hat es nicht gegeben,angekündigt,in einer Mail vom 30.01.2015.. Ich selber bin krank und Rentner ,was kann ich tun?

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Koffer packen, Wauwwaus einpacken und umziehen, Da nützt der beste Anwalt nichts. Eure Situation bedeutet Krieg bis auf`s Messer.

Was nützt eine Mietminderung und erkämpftes Recht auf Rasen und Fläche usw. wenn gleichwohl die Boshaftigkeit brodelt und kein wirklicher Frieden eintritt.

Das bisherige Verhalten des neuen Vermieters läßt nicht auf glückliche Zeiten hoffen.

Und Nerven und damit die Gesundheit sind das höchste Gut.

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Nachbarn sind laut, wir sind verzweifelt!

Hallo liebe Community. Wir sind hier in unsere Wohnung vor 5 Monaten umgezogen. Wir haben 2 große Probleme. 1. unsere Nachbarn sind 24/7 laut. 2. der Bad und der Waschbecken in der Küche stinkt sehr krass, der Handwerker war auch schon hier, nichts hilft. Meistens läuft das bei den Nachbarn so ab: Kinder schreien (sie haben 3), kreischen ständig rum, werfen sich ständig stundenlang auf den Boden (hört sich so an keine Ahnung was da oben abgeht), die Eltern und Oma schreien immer, Türe knallen usw. Sehr sehr lautes Musik (meistens Rock) also es hört sich schon so an als würden wir es hier bei uns zuhause hören. Und das nicht ab und zu sondern IMMER ! Ich könnte schwören das sie 24/7 so laut sind. Ich habe Schule, meine Schwester hat Schule und muss um 5 aufstehen und TROTZDEM sind sie meistens bis 2 Uhr immer so laut und machen halt ständig das was ich beschrieben habe. Meine Mutter hat versucht in Ruhe zu sprechen, aber sie schrien uns an, ließen uns kaum sprechen und beleidigten uns als "schei* Türken". Und dazu hören Sie uns gar nicht zu und sind noch extra dazu NOCH LAUTER ALS SONST. Man kann kaum noch sozusagen hier "Leben". Wenn wir Besuch bekommen sagen die schon sogar was das sein soll, wieso die so laut sind usw. Der Haus Besitzer macht dagegen auch nichts und meint dass das nicht sein Problem ist. Was sollen wir tun? Umziehen ..? Aber wegen solchen Menschen können wir doch nicht unsere schöne Wohnung aufgeben oder? Was könnten wir tun, damit das aufhört?

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Das ist der Alptraum pur. Habe ähnliches erlebt und nach jahrelangem "reif für die Klapse werden" meine absolute Traumwohnung auf gegeben. Hatte alle hier erwähnten Tips durch, aber es war nicht zu retten. Vor allem wenn der Vermieter nicht mit zieht. Was nützt eine Mietminderung wenn die Nerven blank liegen. Das macht die Sache nicht besser. Weiterhin den Vermieter schriftlich mit Lärmprotokollen bombardieren, mit fristloser Kündigung drohen, eine neue Wohnung suchen und weg..... Alles andere kostet nur Nerven und Zeit. Die Sache abharken unter dumm gelaufen und gut ist. Vielleicht nicht das was Ihr wünscht, aber jedes weitere Verharren in dieser scheissbeschissenen Situation (ein anderes Wort paßt nicht) bringt nichts. Die Anmerkung eines anderen Schreibers das Kinderlärm in jedem Falle zu dulden ist sehe ich so nicht ein. Es kann nicht sein das Eltern Ihre Kinder "sich ausleben lassen" und unten die Kopfschmerztabletten zum täglich Brot gehören. Lärm wird nicht erträglicher nur weil der Verursacher ein rosa Jäckchen trägt !!! Lärm macht krank und über ein bestimmtes Maß nicht tolerierbar. Verschont mich mit Sprüchen wie "kinder kann man nicht fesseln, oder Kinder kann man nicht in den Schrank sperren". Aber Eltern sollten sich so um Ihre Kinder kümmern das ein Leben für die anderen Nachbarn möglich ist.

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Dem Vermieter freundlich darauf hinweisen das Du Dich in Deiner Wohnqualität massiv beeinträchtigst siehst und über eine Mietminderung nachdenkst. Ihn auffordern den Müll zu entsorgen. Fristsetzung nicht vergessen.

Alternativ bei Nacht und Nebel den Kram vor die Tür stellen, dann haben alle was davon. Vielleicht fruchtet das.

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Kurz und knapp: Hat er Forderungen aus 2013 guckt er in die Röhre. Mit Datum 31.12.14 erledigt. (Oder verfristet oder verjährt oder was auch immer)

Hast Du ein Guthaben, hast Du den Anspruch - auch wenn die Abrechnung verspätet kommt.

Bestehe auf die Abrechnung - und zwar jetzt - und nicht erst im Zusammenhang mit der Abrechnung 2014.

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Laß Dir eine Kopie der Verwalterabrechnung geben. Zuerst sieht das ganze recht verwirrend aus, aber mit ein bischen Mühe steigt man da dann doch durch. Jede Wohnung muss eine separat zugeschnittene Verwalterabrechnung haben. Achte darauf das es auch DEINE Abrechnung ist.

Dann gehst Du einfach alle Positionen durch und vergleichst. Er darf Dir nur die sogenannten "umlagefähigen" Kosten weiter berechnen, Welche das sind steht in Deinem Mietvertrag oder "Googel". Dann weiter die Grundsteuer. Auch sie ist umlagefähig. Wenn Du mitten im Jahr eingezogen bist einfach diese Beträge durch 12 mal die Monate die Du dort wohnst.

Wasser werdet Ihr ja wohl abgelesen haben. Bei den Heizkosten wäre es gut wenn auch hier abgelesen worden wäre, aber wenn nicht dann Googel mal Gradtagstabelle. Ist ein bischen kompliziert - aber einmal begriffen - alles gut. Da kannst Du Deinen Prozentualen Heizkostenverbrauch bzw. Deinen Jahresanteil berechnen.

Viel Spaß bei der Überprüfung. Hört sich wahrscheinlich schlimmer an als es ist.

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Welche Maßnahmen darf man ergreifen, wenn Zugang zum Stellplatz im Grundstück plötzlich versperrt?

Fallbeschreibung: Mieter A hat seit mehr als 3 Jahren einen Stellplatz im Grundstück von B. Mit dem Hausverwalter von B hat A eine Absprache (kein Mietvertrag), dass der Stellplatz exklusiv durch A genutzt werden darf und A den Stellplatz mit einem Kennzeichen versehen darf, damit klar ist, dass der Stellplatz für das Auto von A vorgesehen ist. Der Zugang zum Stellplatz erfolgt über das Grundstück von C.

Nun bringt C ohne Vorinformation der Bewohner und Mieter der Stellplätze von Haus des Eigentümers B in der Grundstückseinfahrt des Grundstücks von C ein Kette mit Schloss an. Der Zugang zu den Stellplätzen des Eigentümers B ist dadurch nicht mehr möglich. C informiert die Mieter der Stellplätze von B nicht, verriegelt das Schloss mit der Kette aber trotzdem. Die Mieter von C erhalten einen Schlüssel für das Schloss. Die Mieter von B nicht. Das Auto von Mieter A befindet sich auf dem Stellplatz. Mieter A kann das Grundstück nicht mehr mit dem Auto verlassen. Da Wochenende ist, kann A die Hausverwaltung von B nicht erreichen um die Sachlage zu klären.

Welche Maßnahmen kann Mieter A ergreifen um das Grundstück mit dem Auto kurzfristig verlassen zu können?

Welche Maßnahmen am Wochenende darf Mieter A ergreifen, um eine dauerhafte Ein- und Ausfahrt zu gewährleisten?

Darf Mieter A einen Schlüssel, welchen er von einem anderen Mieter von C leihweise erhält, nachmachen lassen, ohne mit C sprechen zu müssen (es ist Wochenende)?

Kann Mieter A aufgrund seines Gewohnheitsrechts darauf bestehen, denn Stellplatz weiter nutzen zu können und Zugang zu diesem zu erhalten, auch wenn kein formeller Mietervertrag besteht? Der Hausverwalter von B stimmt einer Nutzung des Stellplatzes zu.

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Lass Dir von Mieter C die Kette aufmachen, fahr raus. Park Dein Auto am Wochenende wo anders. Den Rest am Montag dauerhaft regeln.

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Den Anwalt musst Du wohl reinlassen. Ist letztendlich egal wer Ihn begleitet. Nur - Du solltest Dich auf keinerlei Diskussion einlassen. Keinen Kommentar abgeben, sonst läufst Du Gefahr das es anders interpretiert wird wie von Dir gemeint. Dann abwarten und ggfs. mit dem Mieterschutz Kontakt aufnehmen.

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