Schufa muss der Mieter besorgen und Dir zugänglich machen. Geht ratzfatz über Antrag durch Ihn, Du bekommst den Code und kannst dann gucken.
Des weiteren eine Selbstauskunft verlangen. Vordruck im WWW,
Vorvermieterbescheinigung ist auch gut, nützt aber nichts wenn gefaked. Kontrolle ist angesagt. Es könnte ja der Schwager sein....?
Die Welt ist manchmal sehr böse.
Die letzten 3 Monatsabrechnungen und wenn Du richtig "gut" bist auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber das sich XYZ in ungekündigter Anstellung befindet. Und auch nicht in der Probezeit. Schwierig bei Leuten die frisch in Deine Stadt kommen und einen neuen Job antreten.
Kaution und erste Miete bei Vertragsunterzeichnung bar auf den Tisch.
Nix anderes gilt.
Nie den Vertrag zuerst unterschreiben.
Das wichtigste ist aber das "Bauchgefühl". wenn dieses signalisiert, Nein, den will ich nicht. Dann Finger weg.
Ich achte immer auf die Schuhe. Diese sagen viel über einen Menschen aus. Schiefe Absätze, abgelatscht und ungepflegt - Achtung!
Ok, kann mit Kommentaren über diesen Spleen leben, aber Erfahrungen zeigen das hier etwas Wahres dran ist.
Um eine Anfechtung des Vertrages auszuschließen die Salvatorische Klausel schreiben. Kurzform: Alles gilt, auch wenn etwas aufgrund Formfehler oder ähnlich nicht gilt. Guckst Du Tante Googel.
Richtig hübsch wird es mit dem Vermerk das sich der Mieter der sogenannten "Urkundenklage" unterwirft. D.h. kein langer Prozeß sondern Entscheidung des Richters nach Aktenlage. So in vereinfachter Form ausgedrückt.
Genauer Satz bzw. § im Internet.
Bei Mietern die Deiner Sprache nicht so wirklich mächtig sind der in Englisch abgefaßte Vermerk das dem Mieter der Vertrag zur Prüfung ausgehändigt wurde, Ihm also die Möglichkeit eingeräumt wurde sich diesen übersetzen zu lassen und er bestätigt dieses auch getan zu haben. Dieses mit Fristsetzung sonst läßt der Dich u:U. warten... und warten... und warten....
Ansonsten Gefahr wegen Anfechtung. Es gibt so viele Möglichkeiten einen Vermieter den Schlaf zu rauben :-)
Nett ist es auch den Vertrag vorerst "befristet" anzubieten. Achtung es gibt nur drei sogenannte Qualifizierte Gründe die gerichtlich greifen.
Tatsächlicher Eigenbedarf,
umfangreiche Sanierung - genau benennen, - hier Phantasie spielen lassen.
Unterbringung eines Werksangehörigen.
Dann hast Du es im Fall der Fälle die Chance den Mieter - sollte er sich als "unwürdig" erweisen nach Beendigung der befristeten Mietzeit etwas leichter zu verabschieden.
Nach Ablauf der Befristung verwandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten.
Hier sich schlau machen. Ist etwas umfangreicher.
Und zum guten Schluß der Satz:
Ich habe den Vertrag gelesen, ich hatte ausreichend Zeit ihn zu lesen und habe ihn inhaltlich verstanden.
So was wirkt "vertrauensbildend" und hat mir schon so manchen schiefen Blick bescherrt. Macht nix. Hauptsache Unterschrift.
Hört sich alles nach r i c h t i g viel an, aber einmal gut durchformuliert, immer wieder in leichter Abwandlung verwendbar.
Dann man viel Spaß bei dem großen Abenteuer der fröhlichen Vermietung.