Die gesetzlichen haben mittlerweile ja den Einheits-Beitragssatz (14,9% für Selbständige). Wenn Du eine preisgünstige suchst, solltest Du nach Beitragsrückzahlungsmodellen fragen - und das bei jeder einzelnen ;)
Frage Deinen Arzt nach einer Einweisung in dieses Krankenhaus. Du kannst in allen Vertrags-Krankenhäusern Deutschland behandelt werden - hast freie Krankenhauswahl. Nur die Fahrkosten wird die Kasse nicht zahlen, wenn Du ein weiter entferntes Krankenhaus wählst.
Sollte es sich um eine Privatklinik handeln, muss die Kasse prüfen, ob die Kostenübernahme möglich ist.
Dafür forderst Du von Deinem Arzt eine Notwendigkeitsbescheinigung an und reichst die bei der AOK ein. Besser noch: Frage den Arzt, ob er das für Dich macht...
Ich kenne mich nicht wirklich damit aus. Aber die Adoption müsste doch möglich sein.. Wobei, dann sind es ja die Kinder Deines neuen Partners... Sorry, vielleicht gibt es noch eine "sinnvolle" Antwort...
WARUM WILLST DU DEN SCHEIN DENN NICHT ABGEBEN????
Oder, wenn Du innerhalb der ersten 4 Wochen einer Beschäftigung erkrankst. Denn dann muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten.
Dann ist es umso wichtiger, dass Du die Krankmeldung UMGEHEND bei Deiner Kasse einreichst.
Erst mal kommt es darauf an, in welches Land Du reist. Die EHIC (European health insurance card), die normalerweise auf der Rückseite Deiner Versichertenkarte ist, gilt (wie der Name ja schon sagt) im europäischen Ausland sowie in ein paar zusätzlichen Abkommensstaaten.
Dort kannst Du mit Vorlage der EHIC alles bekommen, was in dem jeweiligen Land Kassenleistung ist.
Wenn Du vor Ort bezahlst, erstattet Dir die Kasse die Vertragssätze. Ein Eigenanteil verbleibt dann also immer. Daher nutze die EHIC wenns geht!!
Für alles andere (und auch die anderen Länder) benötigst Du eine private Auslandsversicherung.
Frage am besten mal bei Deiner Kasse nach. Die kooperieren auch mit privaten versicherern, so dass Du für einen kleinen Obulus auch eine Zusattzversicherung abschließen kannst.
Um Dir eine konkrete Anwort zu geben, benötigen wir mehr Infos von Dir: Mal davon augegangen, dass Du gesetzlich versichert bist und freiwillig... Warum bist Du so versichert? Als Selbständiger, Beamter, Rentner, Student, sonst.freiw. versichert (z.B. Hausfrau, -mann)....
Was hat die Kasse als Grund angegeben?
Du kannst jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Monats kündigen, z.B. Kündigung im Februar - Ende der Mitgliedschaft zum 30.04.
Allerdings ist das erst nach einer Bindungsfrist von 18 Monaten möglich. Das heißt, Du musst mind. 18 Monate bei Deiner jetzigen Kasse Mitglied gewesen sein.
Der Krankengeldbezug ist dabei völlig unerheblich.
Die medizinische Versorgung wird immer teurer - es gibt neue Behandlungsmöglichkeiten, neue Therapien, neue Medikamente - irgendwie muss sie doch weiter finanziert werden, oder??
Du kannst die Kosten im Gesundheitswesen nict mehr mit denen vor ein paar Jahren vergleichen.
Denk mal drüber nach...
nee, hier is auch bedeckt..
sieht sauber aus?!
ich muss immer 15 Euro blechen. Wenn du im parkverbot standst, warum möchtest du dann widerspruch einreichen? war doch korrekt vom knöllchenschreiber..
Hmmm, also ich finde jemanden mit 30 erwachsener als jemanden in den zwanzigern...?!
Wenn ihr verheiratet seid, können die Kinder bei ihm mitversichert werden, wenn er sie überwiegend unterhält... (also finanziell ;))
Wenn sie im selben Haushalt leben (also bei euch) ist das schon die halbe Miete.
Wird sicherlich kein Problem.
Der Arzt kann für das Abstempeln kein Geld mit der Karnkenkasse abrechnen. Er muss es also kostenlos machen (der arme Arzt) ;)
Daher verlangen manche Ärzte Gebühren dafür.
Sollte es bei Deinem Arzt so sein, dann frage bei Deiner Krankenkasse nach, BEVOR Du zahlst!
Erstatten wird Dir die Gebühr bestimmt keine Kasse, aber manche verzichten dann auf den Arztstempel, wenn Du die erforderlichen Angaben machen kannst.
Achtung!!!!
Seit dem 1.1.2009 gibt es eine Neuregelung, die besagt, dass keine Versicherungspflicht mehr eintritt, wenn jemand privat versichert war und Alg II (Hartz IV) bekommt.
Man hat sich dem Solidarsystem der GKV entzogen... Warum sollte man als "Bedürftiger" dann wieder von der Solidargemeinschaft unterstützt werden??
Nee, man bleibt in der PKV!
In den Versorgungszentren (Atrio-Med) wird Hand in Hand gearbeitet. Bedeutet, wenn man aus dem luxoriösen Wartezimmer kommt (in dem die Wartezeit gerne etwas länger sein könnte..) kann man von Ärzten unterschiedlichster Fachrichtungen behandelt werden. Es entfallen die lästigen Arztsuchen, da innerhalb des Atrido-Med überwiesen wird. Die Teilnahmeerklärung dient nur als Sicherheit für die TK, da die Teilnahme an diesem versorgungsvertrag für die Kunden freiwillig bleiben muss. Selbst, wenn man die Teilnahmeerklärung unterschrieben hat, MUSS man nicht ständig ins Atrio-Med. Durch die unterschrift erweitert man lediglich den leistungsanspruch... Ohne Haken! Wenn Du schon so ein Zentrum in der Stadt hast - probier es doch einfach mal aus.