Da kannst du ganz sicher noch etwas machen, hier wird keine Verjährung greifen, da er eine Telzahlung geleistet hat. Da er eine Restzahlung bereits abgelehnt hat, sind weitere Mahnungen unnötig. Gehe mit allen Unterlagen und mit der Mutter zu einem Rectsanwat/in, der/die erledigt alles. Auch für diese Kosten muss er aufkommen. Viel Erfolg und frohe Weihnachten.
Wenn man sich verloben möchte, bedeutet das, dass man auch irgendwann einmal heiraten will. Also fragst du nicht nach einer Verlobung, sondern du fragst: Möchtest du mich heiraten ? oder: Möchtest du meine geliebte Frau werden ? Natürlich in einer romantischen Atmosphäre und mit etwas mehr lieben Worten, als ich es hier sagte. Und halte ein Schmuckstück (Ring) bereit, er muss nicht teuer sein, Silber genügt. Überlege aber, ob sie auch wirklich die Richtige ist, und du der Richtige für sie. Viel Erfolg und viel Glück ! C.R.
etwas unverständlich. Wenn dein Angestellter mit seinem Privatfahrzeug irgend ein anderes Fahrzeug beschädigt, dann reguliert das seine Kfz-Haftpflicvhetversicherung.
Was die schuldige Frau will kann dir egal sein. Sie muss dir ihre Versicherung nennen. Falls sie es nicht macht, erfährst du ihre Haftpflichtversicherung über den Zentralruf der Autoversicherer, Tel. 0800-25 026 00. Dort bekommst du die Anschrift ihrer Versicherung, du benötigst nur ihren Namen und das Kfz-Kennzeichen. Dann stellst du alle Ansprüche an die Versicherung, mit Angabe deines Zeugen, der die Aussage der Schuldigen gehört hat. Lass dir von deiner Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen, den reichst du ein und fordere die entsprechende Regulierungszusage an. Du kannst auch einen Gutachter beauftragen, den die gegnerische Versicherung zahlen muss. Grüße ! C.R.
Hab Vertrauen zum Arzt. Viele finden auch ein Muttermal als "sexy". Gehen in einen guten Kosmetiksalon, es gibt gute Präparate, die ein Muttermal überdecken können. Nach einigen Übungen kannst du es selbst machen. Und denke daran: NOBODY is perfect. Grüße ! C.R.
Da die Kosten sicher wesentlich höher als 0,50 je km sind, würde ich die gesamten entstandenen Kosten geltend machen. Bist du auch Gesellschafter ? Habt ihr keinen Steuerberater ?
Nein, du musst nicht. Der Nachbar ist Eigentümer des Weges und muss ihn in einem verkehrssicheren Zustand erhalten und haftet auch dafür, kann aber von den Nutzern dafür kein "Wegegeld" fordern, auch von dir nicht, da du eingetragene Rechte hast. Dieses ist keine Rechtsauskunft, sondern meine eigene Meinung. Ich empfehle immer, eine verbindliche Auskunft durch eine(n) Rechtsanwalt(in) einzuholen. Gruß ! C.R.
Das kann nur der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister beantworten. Er gibt Ratschläge über Materialien, Fundament, Querschnitt, Höhe, Befestigungen, Blitzschutz usw.
Feuerlöscher sind nach meiner Kenntnis keine Pflicht. Rauchmelder sind in einigen Bundesländer und z.T. Pflicht (bitte googeln). Gruß !
Das Entkalken eines Wärmetauschers übersteigt einen normalen Wartungsumfang und sollte vom Vermieter gezahlt werden. Allerdings ist zu prüfen, ob es überhaupt notwendig ist.
Wohl nirgends. Eine derartig alte Therme repariert man nicht, sondern tauscht sie aus. Der o.g. Preis geht in Ordnung, und ist incl. Montage und Mehrwertsteuer.
Etwas essen und trinken. Medikament steckt noch in der Speiseröhre.
Leider keiner. Trotzdem an den Sohn die Rechnung senden, wenn er anständig ist zahlt er.
Das kannst du selbstverständlich machen.
Und erkläre, warum das Schlusszeugnis nicht vogelegt werden kann. Du kannst auch die erwarteten Noten hinzusetzen.
etwas mehr müsste man schon wissen. Bei einer Verleumdung , falschen Anschuldigung, übler Nachrede, Beleidigung kannst du eine Anzeige bei der Polizei erstatten. (kostet nichts). Auch sind evtl. Schadenersatzansprüche möglich.
Schon mal mit der rechten Taste geklickt und dann auf Entfernen mit linker Taste ?
Ja, das Ventil am Rücklauf wird das richtige sein. Füllhähne sollten immer am Rücklauf sein.
Woher sollen wir das wissen ? Wenn dort etwas gekauft oder ein Kurs gebucht wurde, dann muss natürlich eine Rechnung auch bezahlt werden.
Du musst 16 Jahre alt geworden sein, 1. Sortbootführerschein Binnen und 2. See kostet je nach Fahrschule und benötigter Ausbildungszeit zusammen zwischen € 300,- und 600,- O.g. Boot ist klein und benötigt keine Extraprüfung. Du kannst dann Schiffe bis 15 m Länge fahren. Melde dich am besten bei einem Wassersportverein an, die wissen über alles bestens Bescheid. Mache keinen schnellen Crash-Kurs, sonder alles in Ruhe. Du darfst das Schiff auch ohne Führerschein steuern, wenn ein geeigneter Führerschein-Inhaber an Bord ist.
Natürlich musst du NICHTS bezahlen, da nicht geliefert wurde was bestellt wurde. Wenn zum Prüfen eine Packung geöffnet werden muss, dann trägt der Versender das Risiko, wenn Falsches geliefert wurde. Siehe: Wikipedia - Gewährleistung - Sachmangel.