Wenn nach 22:00 Uhr dann ja. Immerhin ist ja von 22:00 bis 06:00 Uhr frühs Nachtruhe, die man als Mieter einhalten sollte. Was über das erträgliche Maß (Zimmerlautstärke) hinaus geht, kann schon als nächtliche Ruhestörung wahrgenommen werden.
Aber dein nachbar hätte zumindest dich erstmal direkt ansprechen sollen, bevor er die Polizei ruft. Wenn aber einige Versuche deines Nachbarn schon erfolgten, du aber nachwievor lärmst, dann ist der Anruf bei den Beamten in Grün (oder Blau) gerechtfertigt.