Guten Abend!
Ich habe folgendes Problem: Ich bin Teilhaber an einer GbR mit 3 Gesellschaftern, Anteile zu je 1/3.
Nun gab es schon nach 3 Monaten Geschäftsbetrieb Streit über Umsatz, Gewinn und Privatentnahmen, obwohl unsere Verbindlichkeiten noch gar nicht alle gedeckelt waren.
Jetzt finde ich nach einer Woche Krankheit unsere Geschäftsräume mit anderen Schlössern vor, möchte aber mein Eigentum aus der GbR entfernen. Es sind keine Einlagen, sondern privates Eigentum, was der GbR zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde.
Eine gütliche Einigung wurde von mir angestrebt, ist aber gescheitert.
Ich denke, dass ich richtig liege, dass das den Tatbestand der Nötigung und der Unterschlagung erfüllt, was mir aber bei der gewünschten Eigentumssicherung nicht viel weiterhilft.
Wäre es eine Straftat, wenn ich die getauschten Schlösser öffne oder öffnen lasse und dann mein Eigentum entnehme? Und was erwartet mich dann im schlimmsten Fall?
Ich bin mit nur einem weiteren Gesellschafter im ungekündigten Mietvertrag eingetragen.Der dritte ist nicht mit aufgenommen, weil er in die GbR erst eintrat, als das Mietverhältnis schon 3 Monate lief.
Im GbR-Vertrag ist eine Frist von 6 Monaten vereinbart.Ich halte dieses Verhalten für einen ausserordentlichen Kündigungsgrund der GbR. Ist das korrekt?
Die GbR hat noch keine Steuernummer. Es gibt Einnahmen ausserhalb der Bücher. Dafür möchte ich nicht mithaften. Ist es ratsam beim Finanzamt eine Selbstanzeige zu machen?
Und wie soll ich weiter vorgehen, ich habe auch Bedenken hinsichtlich der körperlichen Unversehrtheit von mir und meiner Familie.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!