Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, steht es Ihnen zu, dass Ihr Arbeitgeber Sie für die Stellensuche freistellt. Einfach der Arbeit fernbleiben dürfen Sie deswegen aber nicht – die Freistellung müssen Sie sich schon ausdrücklich gewähren lassen. So gehen Sie vor

* Beantragen Sie die Freistellung für die Stellensuche mindestens zwei Tage vorher.
* Nennen Sie im Antrag den Grund und die voraussichtliche Dauer der Freistellung.

Achtung: Den Namen des Arbeitgebers, bei dem Sie sich bewerben, brauchen Sie dabei nicht anzugeben. Das ist Ihr Recht

* Ihr Arbeitgeber darf – wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – die von Ihnen gewünschte Freistellung nicht verweigern. Notfalls können Sie Ihren Anspruch auf Freizeit gerichtlich mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.
* Ihr Arbeitgeber darf Sie auch nicht darauf verweisen, für die Stellensuche Ihren verbleibenden Urlaub zu nehmen.

Das dürfen Sie mit der Freizeit anfangen

Ihr Anspruch auf Freistellung ist für die Stellensuche gedacht. Nur darum sollten Sie sich in der Ihnen gewährten Zeit kümmern.

* Vorstellungs- oder Informationsgespräch bei einem anderen Arbeitgeber
* Besuch der Agentur für Arbeit
* Besuch einer privaten Jobvermittlung
* Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen durch Eignungstest oder Untersuchungen

Soviel Zeit steht Ihnen zu

Die maximale Zahl der freizustellenden Tage ist nicht festgelegt. Sie müssen aber die Möglichkeit haben, eine erfolgreiche Stellensuche durchzuführen.

Hinweis: Ursprünglich war in der Hartz-Reform auch eine Neuregelung des § 629 BGB vorgesehen. Dabei sollte die Anzahl der Tage zur Freistellung an die Dauer des Arbeitsverhältnisses geknüpft werden. Diese geplante Neuregelung wurde jedoch wieder verworfen.

Quelle: ArbeitnehmerRceht24

Viel Glück und beste Grüße

...zur Antwort

Grundsätzlich draf der Arbeitgeber der Betriebsratsgründung nicht im wege stehen, jedoch gibt es wie in jeder Sache Ausnahmen und Anträge die zu erfüllen sind. Schau doch mal auf http://www.arbeitsrecht.org/blog/blog-category/betriebsrat/ nach. Ich denke da wirst du alle deine Antworten finden, da die sich sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigen und nicht nur Gesetzte hinschreiben.

Viel Glück mit dem Betriebsrat :-)

...zur Antwort

Der Wecheselkurz von der Transaktion ist Entscheident, d.h am dem Tag wenn du überweist.

Achte drauf das der SWIFT Code richtg ist, sonst bekommst du das geld nie wieder. Und leider dauert es nicht 2 Tage sondern ehr ne Woche also 5 Werktage. Also leg aufjedenfall was Bar zur seite, der Wechselkurs schwangt nur minimal. Also lohnt es sich nicht gerade. Das macht am Ende nur 10-30 Euro aus und die zahlst du ja schon für die Überweisung fast :-)

Viel Spaß in Newseeland :-)

...zur Antwort

http://de.statista.com/

hier findest du die Besten statistiken, jedoch ist nicht jede Kostenlos. Wenn du für eine Hausarbeit zahlen brauchst würde ich mich nicht an ein marktforschungs Unternehmen wenden, da diese die Daten nicht rausgeben, dürfen, wo andere für Zahlen. Du könntest eventuell für offene Statistiken anfragen, jedoch geht das echt ins Geld

...zur Antwort

Nach Gründung eines Arbeitsvertrags haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten.

Während Ihre Hauptpflicht Ihre Arbeitsleistung ist, schuldet der Arbeitgeber Ihnen dafür die vereinbarte Vergütung. Schriftliche Vereinbarungen schützen Sie im Streitfall

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht Vertragsfreiheit. Daraus folgt, dass Sie die Höhe Ihres Arbeitsentgelts grundsätzlich frei verhandeln können. Zudem schreibt der Gesetzgeber keine Schriftform für die Schließung eines Arbeitsvertrags vor. Als Arbeitnehmer sollten Sie jedoch nach Möglichkeit auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen. Dadurch erleichtern Sie sich die Beweisführung - sollte es zum Beispiel zu einem Streit hinsichtlich der Höhe des vereinbarten Arbeitsentgelts kommen. Ungeachtet der Formfreiheit ist Ihr Arbeitgeber nach § 2 Nachweisgesetz (NachwG) ohnehin verpflichtet, Ihnen das vereinbarte Entgelt einschließlich aller Zusatzleistungen und deren Fälligkeit schriftlich zu bestätigen. Diese Regelung bezieht sich auf den Fall, dass Sie und Ihr Arbeitgeber bei Vertragsschließung auf die Schriftform verzichtet haben.

Die Fälligkeit des Entgelts ist in § 614 BGB geregelt. Generell wird die Leistung des Arbeitgebers erst nach Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer fällig. Sofern jedoch eine Vergütung nach Zeitabschnitten vereinbart ist, wird die Leistung durch den Arbeitgeber jeweils zum Ende eines Leistungsabschnitts fällig. In der Regel wird eine monatliche Zahlung des Arbeitgebers im Arbeitsvertrag vereinbart.

Im Normalfall können Sie von einer monatlichen Zahlung Ihres Gehalts durch Ihren Arbeitgeber ausgehen. Gewöhnlich ist die Fälligkeit Ihres Gehalts zudem in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. Soweit ein für das Arbeitsverhältnis maßgeblicher Tarifvertrag vereinbart ist, wird Ihr Gehalt regelmäßig zu dem darin vereinbarten Termin fällig.

Wichtig: Sollte Ihr Arbeitgeber den vereinbarten Fälligkeitstermin nicht einhalten, haben Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, Ihre Arbeitsleistung zurückzuhalten und dem Arbeitgeber gegenüber Verzugszinsen oder sogar Schadensersatz geltend zu machen.

Quelle: ArbeitsRecht24

...zur Antwort

Ich bin nach Australien gezogen und habe Sie mir für ein Jahr verschreiben lassen. Ansonsten kannst du einen Abmachung treffen mit deinem Frauenarzt, das dieser auf eigene Verantwortung die Pille verschreibt, du diese über Internet bei einer Apotheke bestellst und dir diese dann zu geschickt wird.

Liebe Grüße

...zur Antwort

Verpflichtet ist er nicht. Sollte er aber für eine saubere Abrechung tun. Besteht im Haus eine Waschmöglichkeit oder einen öffentlichen Wasserhahn ist er dazu verpflichtet einen zu Instalieren, da man die Kosten nicht trennen kann.

...zur Antwort

Als Arbeitnehmer haben Sie ungeachtet Ihrer vertraglichen Pflicht zur Erbringung Ihrer Arbeitsleistung einen Anspruch auf entgeltliche Freistellung durch Ihren Arbeitgeber.

Generell wird zwischen Ihrem Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und sonstigen Freistellungen unterschieden. Entgeltliche Freistellung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch

Fallbeispiel:

Herr Müller arbeitet seit fünf Jahren in einem KFZ-Reparaturbetrieb. Da er beabsichtigt, seine langjährige Lebensgefährtin zu heiraten, beantragt er bei seinem Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub. Doch der Arbeitgeber verweigert Herrn Müller die entgeltliche Freistellung mit dem Hinweis, dass das örtliche Standesamt in unmittelbarer Nähe läge und sein Erscheinen am Arbeitsplatz daher nicht unmöglich sei. Alternativ könnte Herr Müller aber einen Tag Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz beantragen.

Herr Müller weist seinen Arbeitgeber zu Recht darauf hin, dass nicht allein die Unmöglichkeit maßgeblich ist. Da es sich um seine eigene Hochzeit handelt, ist sein Erscheinen am Arbeitsplatz an seinem Hochzeitstag unzumutbar. Neben der eigenen Hochzeit gelten insbesondere auch:

• die Hochzeit Ihrer Kinder, • die Goldene Hochzeit Ihrer Eltern, • die Geburt des eigenen Kindes bei Ehepaaren und • Todesfälle im engsten Familienkreis

als besondere Anlässe, für die Sie als Arbeitnehmer einen besonderen Anspruch auf entgeltliche Freistellung geltend machen können. Allerdings haben Sie nur dann einen Anspruch, wenn das Ereignis auch auf einen Tag fällt, an dem Sie unter normalen Umständen zur Arbeit erscheinen müssen. Findet z. B. die Hochzeitsfeier Ihrer Kinder ohnehin an einem Samstag statt, an dem Sie nicht arbeiten müssen, können Sie folgerichtig auch keinen Sonderurlaub beantragen. Wichtig: Unter Umständen können Sie auch bei Geburtstagen, Taufen oder anderen religiösen Familienfesten einen Anspruch geltend machen. Hier muss jedoch auch der Einzelfall konkret bewertet werden. Wie viel Anspruch auf entgeltliche Freistellung haben Sie?

Da die Bestimmungen des § 616 BGB sehr offen gehalten sind, empfiehlt es sich, dass Sie einen eventuellen Anspruch frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrem Betriebsrat klären. Die nachfolgende Übersicht enthält lediglich Richtwerte, die sich aus der allgemeinen Rechtsprechung ergeben haben.

Anlass

Anspruch auf entgeltliche Freistellung

eigene Hochzeit

2 Tage

Geburt des eigenen Kindes bei Ehepaaren

2 Tage

Hochzeit der eigenen Kinder

1 Tag

Tod des Ehegatten

3 bis 4 Tage

Tod sonstiger naher Angehöriger

1 bis 2 Tage

Dabei sollten Sie unbedingt beachten, Ihren Arbeitgeber – wenn möglich – frühzeitig zu unterrichten und die Freistellung zu beantragen. Sofern es in Ihrem Betrieb keine konkreten Regelungen gibt, kommt eventuell die betriebliche Übung als Vergleichsgrundlage in Frage. Versuchen Sie ggf. festzustellen, bei welchen Anlässen Ihre Kollegen in der Vergangenheit eine Freistellung bewilligt bekommen haben.

Sofern Ihr Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung keine konkreten Regelungen enthalten, bleibt Ihnen nur ein Anspruch nach § 616 BGB. Danach haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf entgeltliche Freistellung, sofern Sie

* unverschuldet,
* für eine verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit und
* durch einen nicht in Ihrer Person liegenden Grund

an der Arbeitsleistung verhindert sind.

Da die Regelungen im § 616 BGB sehr offen formuliert sind, kommt es bei der Frage nach Ihrem Anspruch auf Freistellung immer auf den konkreten Fall an. Ein privater Umzug wird auf jeden Fall anders einzuordnen sein als der Tod des Ehepartners. Bei diesen Anlässen haben Sie einen Anspruch auf entgeltliche Freistellung

Da die Bestimmungen des § 616 BGB keine konkreten Anlässe benennen, ergeben sich die Fälle, in denen Sie einen Anspruch auf Freistellung haben, aus der Rechtsprechung selbst. Neben der tatsächlichen Unmöglichkeit wird auch die Frage nach der Unzumutbarkeit der Arbeitserbringung bewertet.

Quelle. Arbeitsrecht.org

...zur Antwort

Normalerweise können die einem immer Auskunft geben. Nochmal anrufen, das ist ein reisen großes Callcenter und da ist immer jemand anderes dran. Wenn das behauptet wird dannn haben, die ja auch die Daten.

Ansosnten noch mal mit deinem Freund reden und Ihm sagen, das es sowie so raus kommt und es besser ist es jetzt zusagen.

Viel Glück

...zur Antwort

Welcher Handyanbieter ist das?

...zur Antwort

Ein Arbeitszeugnis ist für dich bei jeder zukünftigen Bewerbung wichtig. Du hast einen Anspruch darauf, dass das Zeugnis gewisse Formvorschriften einhält. Bestehe darauf, dass diese Standards eingehalten werden. Sonst kann dir das bei einer Bewerbung negativ ausgelegt werden. Man kann z.B. daraus schließen, dass du nicht sorgfältig arbeiten, weil Sie schon bei den Zeugnissen nicht darauf achten, dass diese einwandfrei ist. Also kümmer dich drum.

...zur Antwort

Wohnung kündigen, mit dem Vermieter sprechen.

Wenn er nicht darauf ein geht einen Nachmieter suchen oder in den sauren Apfel beißen und doppelte Miete zahlen.

...zur Antwort

versandt ist ein POST Begriff

...zur Antwort

Versandt heißt es nur als allein stehendes Wort sonst Versendet

...zur Antwort

totaler Blödsinn.

Kondome sind Sicher gegen Aids.

Risse enstehen nicht im Kondom sondern in der Haut.

Sonst könnte man ja auch mit Kondom schwanger werden.

...zur Antwort