Ich denke, dafür gibt es kein pauschales Alter. Jeder sollte bzw. wird dann seinen ersten Kuss haben wenn er dafür bereit ist und es auch wirklich möchte.

Man sollte außerdem immer bedenken, dass man sich nicht immer mit anderen Menschen vergleichen soll. Das setzt einen nur zusätzlich unter Druck und man hat nichts davon. Zudem ist es ja häufig auch so, dass deine Freunde dann Dinge behaupten, die so vllt gar nicht stimmen, nur um selber nicht "dumm" dazustehen.

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Prinzipiell musst du da zu dem zuständigen Jobcenter gehen, denn es handelt sich hier um eine Ermessensvorschrift. Sprich das Amt kann alles, muss aber nichts. Sollte das Jobcenter die Umzugs- und Kautionskosten, sowie die Miete übernehmen, musst du dir vorher deren Zustimmung nach § 34 SGB X einhalten. Du darfst aber nicht vergessen, dass das SGB vorsieht, dass die Mietkaution als Darlehen erbracht werden soll. Sprich die wird dir künftig von der Regelleistung eingehalten.

Jetzt sehe ich gerade, dass dein Freund 24 Jahre alt ist und bisher noch bei seinen Eltern wohnt. Da kann ich dich nur auf den § 22 a SGB II verweisen, dieser soll nämlich der Ausweitung leistungsberechtigter Bedarfsgemeinschaften (die ihr dann ja bilden würdet) entgegenwirken. Bis 25 kann er noch bei seinen Eltern wohnen, und sollte er unter 25 ausziehen, so sieht der SGB II-Träger eigentlich vor, dass die erste eigene Wohnung alleine durch den Betroffenen bezogen wird. Dem Auszug muss der Leistungsträger aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen, die Zusicherung (§ 22 II) ist zwingend zu erteilen wenn: schwerwiegender sozialer Grund Eingliederung in den Arbeitsmarkt sonstige Gründe: z.B. Gründung einer Familie

Ob ihr jetzt unbedingt unter den Punkt der Familiengründung fallt bezweifel ich, oder bist du schwanger von ihm bzw. habt ihr gemeinsame Kinder? Das soweit dazu, ich denke du solltest dir aber erst einmal Gedanken darüber machen, ob man sofort zusammen ziehen muss. Liebe schreibt nicht zwingend vor, dass man unter einem Dach leben muss. Weiterhin hoffe ich, dass die bewusst ist, dass du im Falle eines Zusammenzugs nicht länger den Anspruch auf 100% der RL hast?!

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http://www.gehaltsvergleich.com/gehalt/Busfahrer-Busfahrerin.html

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ich denke mal, dass da der datenschutz greift und dein arzt somit nicht dein gesamtes "krankenbild" einsehen kann. Die Krankenkasse hingegen kann durchaus nachvollziehen wo du wann und weswegen warst.

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genau erstmal mit dem arbeitgeber sprechen und ihn quasi mahnen, dass er bis zu einer bestimmten frist zahlen soll. wenn der arbeitgeber darauf immer noch nicht reagiert würde ich ehrlich gesagt zu härteren mitteln greifen und zum arbeitsgericht gehen, da kannst du dann deine gehaltszahlungen einklagen. Wobei natürlich im sinne aller wahrscheinlich die friedliche lösung wäre, besonders wenn man auf eine eventuelle weitere zusammenarbeit schaut.

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