Vom Grundsatz her stimmt das Empfinden natürlich. So lange Du alleinig die Liebe Deiner Eltern empfangen konntest und sie auch nicht teilen musstest, warst Du der Mittelpunkt für Deine Eltern. Kommt halt jetzt noch ein Geschwisterteil dazu, dann muss die Menge an Zuneigung natürlich durch zwei geteilt werden. Das fühlt sich halt manchmal auch so an, als ob der oder die andere mehr geliebt wird, als man selbst. Vielleicht spricht Du mal mit Deinen Eltern über Dein Empfinden und ich bin sicher, dass sie Dich weiterhin so lieb haben wie bisher.
Moin Moin - also ich kann "oliberlin" zunächst nur zustimmen. Weiterhin bedürfen die mit den Messungen betrauten Personen ein entsprechendes Zertifikat, dass sie die Messgeräte bedienen dürfen, aufgrund der dadurch zu erwartenden Rechteingriffe bei den Verkehrsteilnehmern. Schließlich musst dann ja auch Du vor Gericht, wenn der Verkehrsteilnehmer in Einspruch geht und das ganze vor dem Kadi landet. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass Dich die Stadt zu einem "Messbediensteten" ausbilden lässt, wenn Du nur mit einem Nebenjob das ganze ausüben willst.
wenn Du genug Kohle hast, ist alles möglich
Moin Moin - also Du musst natürlich den Anhörbogen wahrheitsgemäß ausfüllen, denn Dein Kumpel ist sicherlich in keinster Weise mit Dir verwandt, wodurch Du ein Verweigerungsrecht geltend machen könntest. Ein bißchen auf Unschuld spielen kannst Du trotzdem probieren. Zunächst bekommt Dein Kumpel allerdings das Bußgeld sowie die Punkte in Flensburg. Zudem natürlich die Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ansonsten bleib bei der Wahrheit, alles andere kommt irgendwann doch ans Tageslicht und trifft Dich dann härter als erwartet. Es ist halt so, wenn Du Mist gebaut hast, dann steh auch dazu.
versuchs mal unter www.icepeak.de
Moin Moin - also ich würde mich zunächst mal nach nem neuen Job umschauen. Wenn die Konditionen dort stimmig sind, dann mit Deinem neuen Arbeitgeber vereinbaren, dass Du halt in einigen Wochen erst anfangen kannst, wegen der Kündigungsfrist. Möglich wäre auch, dem jetzigen Arbeitgeber darum bitten, Dich zu kündigen. Allerdings würde ich die erste Variante bevorzugen. So wie Dir geht
s übrigens vielen Arbeitnehmern - malochen, schlafen, malochen . . .
Moin Moin - öffentliche Straßen sind alle die, welche durch Widmung oder stillschweigende Duldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, bsp. Zufahrtstraße zum Betrieb oder Tankstellengelände - dies nennt sich dann tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum. Hat der Besitzer einer Straße dafür gesorgt, dass hier lediglich ein ausgewählter Personenkreis die Straße befahren darf (beispielsweise durch Schranke oder ähnlichem) dann ist dies kein öffentlicher = privater Verkehrsraum. Somit sollte es sich bei Deiner Straße um tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum handeln, wo die Gemeinde als Eigentümer für die Unterhaltung verantwortlich ist. Da dies aber auch irgendwo in Euren Verträgen drinsteht, ist die Gemeinde im Zugzwang. Möglicher Weise müsst Ihr Euch als Grundstückseigentümer am Straßenausbau beteiligen.
Moin Moin - such Dir zunächst eine günstige Versicherung für Deinen Hobel. Dann ruf bei Deiner Zulassungsstelle an, ob Du mit einem TÜV-geprüften Auto ohne Kennzeichen zur Zulassungstelle fahren kannst (ist der Fahrweg nicht weit, wird dies in der Regel möglich sein) - dort ist meist auch ein Schilderdienst, der mit der Zul.stelle zusammenarbeitet und wo Du gleich Deine Schilder bekommst. Notier Dir, mit wem Du gesprochen hast. Gleiches mit Deiner Werkstatt, vielleicht holen die Dein Kfz ja auch ab. Ist dies nicht möglich, dann Kurzzeitkennzeichen ausstellen lassen und dann geh in die Werkstatt für ggf. Reparaturen und TÜV. Hat Dein Auto TÜV dann zur Zulassungsstelle - gute Fahrt.
Moin Moin - günstig ist, zunächst in die Spitze der Schultüte eine Tüte mit "Mäusespeck" zu tun - diese hat die gleiche Form der Zuckertüte und füllt den Boden räumlich gut aus. Dann alles kleine Sachen, die nicht zu schwer sind und sich gut verstauen lassen, damit Mutti oder Vati nachher die Schultüte nicht tragen müssen (aber das wollen die meisten dann sowieso nicht). Zum Abschluss oben ein Kuscheltier raußgucken lassen sowie einen entsprechenden Anhänger, wo der Name Deines Kindes draufsteht.
Richtig - hier handelt es sich um ein sogenanntes Laser-Meßverfahren, bei dem durch den Meßbeamten ein Fahrzeug angemessen und gleich im Anschluss herausgewunken und "abgefertigt" wird. Anders ist dies nicht möglich bzgl. des durch die anderen User bereits erwähnten Beweisfotos. Sollten die Dich allerdings trotzdem anschreiben und einen Vorwurf erheben, geh` in Widerspruch, denn die Beweispflicht, dass Du gefahren bist, tragen die Herren und Damen den kontrollierenden Gewerbes.
Moin - also zunächst ist wichtig zu wissen, dass Du mit den sogenannten Sonderrechten schneller fahren darfst als erlaubt. Auch wenn Du in der Probezeit bist, hast Du bei eventuellen Geschwindigkeitsverstößen im Nachgang einen Rechtfertigungsgrund und gemeinsam mit Deinem Wehrführer und der Leitstelle jederzeit die Möglichkeit des Nachweises, dass Du Dich auf dem Weg zum Einsatz befunden hast. Allerdings weiß ich auch aus eigener Erfahrung heraus, dass bei Alarmierungen der Adrenalienspiegel deutlich über dem Normalen liegt und dadurch die Konzentration auf das eigentliche Verkehrsgeschehen in den Hintergrund rückt. Zumal Du ja, wie Du selbst schreibst, Fahranfänger bist. Aus diesem Grund der Rat von mir - das Wichtigste bei einer Alarmierung ist am Einsatzort (oder auch erstmal in der Feuerwache) anzukommen, um auch wirklich helfen zu können und nicht selber Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. - Allzeit gute Fahrt.
Moin - also sollte Dir wirklich aus Versehen die Vase runterfallen, bleibts bei dem von "itchy2005" beschriebenen Schadenersatz nach 823 BGB. Gehst Du allerdings schon mit dem Vorsatz dorthin, um dies zu tun, befindest Du Dich bereits im § 303 Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung), denn dann beschädigst Du eine Sache (die Vase) vorsätzlich. Auch bzgl. des Rates von itchy ins Essen zu Spucken würde ich eher sein lassen - es besteht die Möglichkeit, dass Du dann bereits bei Deinem Gegenüber Ekel erregst und dies würde dann schon wieder unter die Körperverletzung nach § 223 StGB fallen, zusätzlich zu dem Schaden, den Du an dem Essen angerichtet hast, wozu Du wiederum nach § 823 BGB zum Ersatz verpflichtet werden kannst. Ergo - erst überlegen, bevor gehandelt wird.
Moin - also für die HU beim PKW gibt der Gesetzgeber eine Karenzzeit von 2 Monaten, in denen die Nichtvorstellung beim Sachverständigen noch nicht mit Verwargeld geahndet wird - ändert aber nichts an der Tatsache, den Termin zur Vorstellung im August wahrzunehmen. Folglich, wenn Du im November erst aus dem Urlaub kommst, dann ist der Termin der HU um mehr als 2 Monate überschritten und wenn Du dann durch Polizei oder Ordnungsamt "getatzt" wirst, zahlst Du 15,- EUR Verwarngeld, bekommst einen Mängelschein und wirst nach deren Terminsetzung zum TÜV geschickt, ob Dir das nun passt oder nicht. Also rechtzeitig HU machen lassen.
Moin - schau mal auf www.dekra.de nach. Da sind mehrere Ratgeber, unter anderem auch zum Tuning, als PDF-Datei runterladbar (kostenfrei). In diesen wird ausführlich zu detailliertem Tuning geschrieben, inklusive ob Eintragungen notwendig sind oder nicht.
Moin - also grundsätzlich ist die HU bei einem Neufahrzeug beim ersten Mal nach drei Jahren fällig. Ich kenne jedoch auch Fälle, in denen die sonst allgemein gültige Frist von 2 Jahren angewandt wurde (warum auch immer). Seit 01. April 2010 gibt`s die sogenannte AU zwar immer noch, wird allerings nicht mehr separat am vorderen Kennzeichen ausgewiesen. Die AU wird gleichzeitig mit der HU erledigt und man bekommt dann auch nur die Plakette zugeteilt, wenn beides (HU + AU) zum Auto stimmig sind. Kosten belaufen sich je nach Aufwand zwischen 80,- und 120,- EUR.
Moin - also beim PKW sind die ersten zwei Monate "straffrei". Angenommen, Du müstest im August zum TÜV, dann räumt der Gesetzgeber Dir eine Gnadenfrist ohne Verwarngeld von zwei Monaten ein. Wirst Du im im November getatzt, dann ist der Termin zu HU länger als 2 Monate überschritten und kostet 15,- EUR, erwischt man Dich im Januar 2011 dann ist der Termin zur HU länger als 4 Monate überschritten und kostet 25,- EUR und alles was Mai 2011 und darüber wäre, würde der Termin länger als 8 Monate überschritten sein und kostet 40,- EUR plus einem Punkt plus Verwaltungsgebühren der Bußgeldstelle, da man hier schon im Bußgeldbereich ist.
Moin Moin - also zunächst würde ich abwarten, was der Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle aussagt. Grundsätzlich werden 3 km/h als Meßtoleranz zur gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Hast Du also wirklich beim geblitzt werden auf den Tacho geschaut, dann hast Du ja vielleicht Glück gehabt und es waren nur 23 km/h zu viel, abzüglich 3 macht 20 drüber, was innerorts einem Verwarngeld von 35,- EUR entspricht. Und bist Du dann doch zu schnell gewesen, dann gibt`s ab 21 bis 25 km/h 80,- EUR und einen Punkt, 26 bis 30 km/h 120,- EUR plus Punkte. Bzgl. Deiner Probezeit ist nicht gleich der Lappen weg. Auch diese Entscheidung trifft die Bußgeldstelle. Auch zur Menge der Punkte hat dann die Bußgeldstelle als Ahndungsbehörde das Heft des Handelns in der Hand. Möglich wären: Nachschulung oder Probezeitverlängerung oder aber doch mal ein Monat "Fußgängerübung". Die Hoffnung stirbt zum Schluss.
Moin Moin - grundsätzlich musst Du mit Deinem PKW (LKW ist anders geregelt) im September zum TÜV. Allerdings räumt der Gesetzgeber Dir noch eine Frist von zwei Monaten ein, bevor das "Nichtantreten" beim TÜV durch ein Ordnungsgeld geahndet werden kann, das heißt, im Oktober und November kannst Du zwar noch so rumfahren - wirst Du allerdings durch die Ordnungsbehörde (Polizei oder Ordnungsamt) kontrolliert, schicken die Dich dann zum TÜV und setzen Dir einen Termin, ob Du willst oder nicht. Deswegen rechtzeitig den TÜV-Besuch planen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Hallöchen - also ich denke wir sind hier auf dem richtigen Weg - bis 12 Jahre und bis 1,50 m Körpergröße hat Kind im Kindersitz bzw. auf Sitzkissen zu sitzen. Wichtig ist, dass Kindersitz bzw. Kind auf Sitzkissen mit Dreipunktgurt gesichert ist ( ist wichtig, aber nicht zwingend vorgeschrieben ), d.h. ein Kind kann auch als drittes Kind auf der Rücksitzbank mit einem Beckengurt gesichert werden - ist natürlich nicht so sicher, wie die anderen Varianten. Dies würde dann allerdings die Notwendigkeit der Körpergröße wieder negieren. Folglich ist es ratsam, nur so viele Kinder zu transportieren, wie Dreipunktgurte vorhanden sind. Notwendiger Weise ggf. zweites Fahrzeug organisieren. Das tatsächliche Gewicht des Kindes spielt definitiv keine Rolle. Und was die anderen Situationen, vonwegen Erwachsener kleiner als 1,50 m, anbelangt, sind sie selbst für sich und natürlich der Fahrer für seine Mitfahrer verantwortlich. Es sieht zwar blöde aus, hätte aber Sinn, wenn auch der Erwachsene auf einer Sitzerhöhung säße, wenn dadurch die volle Funktionstüchtigkeit des Gurtes gegeben wäre. (Wird natürlich kein Erwachsener machen, da man ja erwachsen ist!)
Hallo Queeny! Als erstes der Rat, lebe jetzt mit Deinen Geschwistern, Du hast nur sie und wenn ihr erstmal getrennt seit, weil ihr eure eigenen Wege geht und euch monatelang nicht seht, wisst ihr erst, was ihr an euch hattet oder habt. Ansonsten gehts Dir nicht alleine so. Die jüngsten Familienmitglieder, auch Nesthäckchen genannt, wissen ganz genau, welche Stellung sie in der Familie haben und das nutzen sie gnadenlos aus. Das wissen auch eigentlich Deine Oldies. In meiner Familie ist dies ähnlich. Unsere Jüngste (4) schikaniert die Große (6) wo sie nur kann und stellt sie natürlich so hin, dass sie für alles verantwortlich ist. Probiers vielleicht mal mit ignorieren. Oder Du schließt sie von manchen Sachen aus, bei denen sie bislang mitmachen konnte. Oder du quatschst einfach mal mit einer deiner Freundinnen, die ebenfalls Geschwister und ähnliche Probleme haben.