Alle Gesamt-, Real- und Hauptschüler dürfen in NRW den Taschenrechner immer verwenden.

In anderen Bundesländern gibt es hilfsmittelfreie Aufgabenteile und das gab es auch mal bei der ZAP für Gymnasien, bin mir bei der Regelung bei Gymnasien aber nicht sicher.

Ich hoffe die Antwort war hilfreich!

Ich schreibe auch morgen!

Toi, toi, toi!!!

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Meines Wissens gibt es drei Aufgabentypen:

4a (Analyse literarischer Texte)

4b (Vergleich mehrer Texte/Grafiken)

2 (Verfassen eines informierenden Textes)

Ich habe gehört (von unserer Lehrerin), dass auf jeden Fall (laut der Prüfungsunterlagen) 4a dran kommt.Dann bleiben noch 4b und 2.Da in diesem Jahr das erste Mal Typ 4b dran kommen kann, denke ich, dass 4b dran kommen wird, also KEIN informierender Text.Ich möchte jetzt nicht ,,die Pferde scheu" machen, aber das ist mein Wissensstand!


Ich schreibe auch morgen die Deutsch ZAPs

Viel Erfolg euch allen!!!!

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