Ja definitiv. Wenn es keine Fettleber ist, ist es eine Alkohol-Leber bei täglich Alkohol.

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Ja ist ansteckend, sehr sogar, geht ruck zuck. Kannst dich krankschreiben lassen. Wie lange hängt von der Stärke ab. Kriegst wahrscheinlich auch ein Antibiotikum fürs Auge.

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Nein das denke ich nicht. Er will auch den Ukrainekrieg beenden und in Gaza intervenieren. Das wäre gut für die Welt, auch für Deutschland. Trump war übrigens der einzige Präsident, der KEINEN Krieg angezettelt hat.

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Wer öffentlich was schlechtes sagt, muss öffentlich mit Gegenwind rechnen.

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Das hibbelig sein ist so gewollt, das Medikament macht das, damit du mehr Sauerstoff in den Körper bekommst durch die Bewegung. Bei Asthma kriegt man ja schlecht Luft. Es wird jetzt nix weiter passieren, es wird weniger. Nimm nächstes Mal weniger. Um dich jetzt zu beruhigen, atme extra langsam und versuche, dich nicht dolle zu bewegen, das geht nachher wieder weg.

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Das kann man gut verstehen, hört und sieht man öfter. Such dir eine gute Freundin oder vielleicht deine Mum? Vielleicht hast du irgendwann das Glück, einen wirklich ernsthaften Partner zu finden. Geb dich nicht zu schnell für jemand, der doch nur ins Bett will her.

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Ja das würde mich stören

Ich kann zwar verstehen, daß du nichts dafür kannst und es auch nicht mit Absicht machst aber mich würde das stören. Man hat ja selber auch Gedankengänge und würde von Gesprächen dann immer abgelenkt, das ist Stress den ganzen Tag.

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Das wäre sicher strafbar. Wenn du Verträge abschliesst und sie nicht bezahlst, könnte man dir Betrug unterstellen und Strafanzeige erstatten. Wenn du die Verträge allerdings schon länger laufen hast und sie jetzt nicht mehr bezahlen kannst, kann man dich nicht anzeigen. Du solltest dann z.b. zu einer Schuldnerberatung gehen, die sich mit deinen Gläubigern auseinander setzen und Zahlungsaufschub vereinbaren können. Deine Versicherungen kannst du kündigen, allerdings laufen die noch offenen Beträge auf. Wenn du keine Miete zahlst, wirst du aber wahrscheinlich deine Wohnung verlieren. Geh zum Sozialamt oder Jobcenter, die sind verpflichtet, sowas erstmal zu übernehmen. Du musst aber nachweisen, dass du Arbeit suchst.

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Was die Pille betrifft, weiß ich nicht aber von Nasenspray kann man abhängig werden. die Nasenmuscheln innen in der Nase werden dann von selbst immer größer und machen die Nase dicht. Und man nimmt dann wieder Nasenspray weil man keine Luft kriegt. Ein Kreislauf. Abhilfe schafft, die Nasenmuscheln rauszunehmen bzw. operativ zu verkleinern. Und dann bloss kein Spray mehr nehmen ; )

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Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete rechtspopulistische Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“. Mitunter deshalb ging die Thematik viral.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ...

Da könnte sich ja jeder Spanner als Frau verkleiden und Frauen beim Sport begaffen.

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Das ist Beeinflussung von Schutzbefohlenen, weiß ja nicht, wie alt ihr seid.. Außerdem sollte der Lehrer mal aufpassen, dass er nicht wegen Verleumdung und Rufmord, Diffamierung etc. angezeigt wird. Oder wo steht, wer verfassungsfeindlich ist, wer behauptet das? Die Äußerung des Lehrers klingt nach Aufforderung und Volksverhetzung.

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